Zusammenlegung von SGB V und XI
Verfasst: 26.05.2011, 15:52
Rotkreuzschwestern fordern Zusammenlegung von SGB V und XI, um eine patientenorientierte vernetzte Versorgung sicherzustellen
Verband der Schwesternschaften vom DRK fordert Gesundheitspolitiker zum Handeln auf: Dreitägiger Bundeskongress des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V. in der Lokhalle
„Kompetent, vernetzt und menschlich nah“ – unter diesem Motto hat heute der dreitägige Bundeskongress des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V. mit über 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem gesamten Bundesgebiet in der Lokhalle begonnen.
Die professionelle Pflege steht aufgrund des demografischen Wandels vor zahlreichen Herausforderungen – eine ganz wesentliche ist die Kontinuität der Versorgung von chronisch kranken und multimorbid beeinträchtigten Menschen. Um diese Kontinuität sicherzustellen, richtete Generaloberin Sabine Schipplick, Präsidentin des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V., eine ganz klare Forderung an die politischen Entscheidungsträger: „Legen Sie den Schwerpunkt der Gesundheitsreform endlich auf die Versorgungskontinuität und machen Sie den Weg frei für die Vernetzung und Koordination der Leistungen. Pflege aus einer Hand – das ist die berechtigte Erwartung der hilfebedürftigen Menschen.“
Ganz konkret rief Generaloberin Sabine Schipplick die Politik auf, die bestehende Versorgungsstruktur grundsätzlich zu überarbeiten und formulierte als dringlichste Forderung:
„Eine Finanzierung der Leistungen aus zwei Töpfen wird dem Versorgungsanspruch vieler Menschen nicht mehr gerecht. Wir brauchen eine leistungsrechtliche Zusammenführung von Sozialgesetzbuch (SGB) V und XI. Wer eine bedarfsgerechte und patientenorientierte Versorgung sicherstellen will und wer den Grundsatz ambulant vor stationär einfordert, der muss auch dafür Sorge tragen, dass die Schnittstellen im Sozialgesetzbuch nachvollzogen werden.“
Die Zusammenführung von SGB V und SGB XI kommt einer Zusammenführung von Kranken- und Pflegeversicherung gleich.
Der Bundeskongress des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V. findet bis Freitag, 27. Mai, statt und widmet sich mit zahlreichen Vorträgen, Fachforen und Workshops dem Schwerpunktthema „Vernetzung“: Vernetzung von Krankenhaus und Altenhilfe, von ambulant und stationär sowie Vernetzung von Berufsgruppen.
Quelle: Pressemitteilung vom 25.05.2011
http://www.rotkreuzschwestern.de/presse_37.html
Siehe auch
Jahr der Pflege ....
viewtopic.php?t=15861
Verband der Schwesternschaften vom DRK fordert Gesundheitspolitiker zum Handeln auf: Dreitägiger Bundeskongress des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V. in der Lokhalle
„Kompetent, vernetzt und menschlich nah“ – unter diesem Motto hat heute der dreitägige Bundeskongress des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V. mit über 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem gesamten Bundesgebiet in der Lokhalle begonnen.
Die professionelle Pflege steht aufgrund des demografischen Wandels vor zahlreichen Herausforderungen – eine ganz wesentliche ist die Kontinuität der Versorgung von chronisch kranken und multimorbid beeinträchtigten Menschen. Um diese Kontinuität sicherzustellen, richtete Generaloberin Sabine Schipplick, Präsidentin des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V., eine ganz klare Forderung an die politischen Entscheidungsträger: „Legen Sie den Schwerpunkt der Gesundheitsreform endlich auf die Versorgungskontinuität und machen Sie den Weg frei für die Vernetzung und Koordination der Leistungen. Pflege aus einer Hand – das ist die berechtigte Erwartung der hilfebedürftigen Menschen.“
Ganz konkret rief Generaloberin Sabine Schipplick die Politik auf, die bestehende Versorgungsstruktur grundsätzlich zu überarbeiten und formulierte als dringlichste Forderung:
„Eine Finanzierung der Leistungen aus zwei Töpfen wird dem Versorgungsanspruch vieler Menschen nicht mehr gerecht. Wir brauchen eine leistungsrechtliche Zusammenführung von Sozialgesetzbuch (SGB) V und XI. Wer eine bedarfsgerechte und patientenorientierte Versorgung sicherstellen will und wer den Grundsatz ambulant vor stationär einfordert, der muss auch dafür Sorge tragen, dass die Schnittstellen im Sozialgesetzbuch nachvollzogen werden.“
Die Zusammenführung von SGB V und SGB XI kommt einer Zusammenführung von Kranken- und Pflegeversicherung gleich.
Der Bundeskongress des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V. findet bis Freitag, 27. Mai, statt und widmet sich mit zahlreichen Vorträgen, Fachforen und Workshops dem Schwerpunktthema „Vernetzung“: Vernetzung von Krankenhaus und Altenhilfe, von ambulant und stationär sowie Vernetzung von Berufsgruppen.
Quelle: Pressemitteilung vom 25.05.2011
http://www.rotkreuzschwestern.de/presse_37.html
Siehe auch
Jahr der Pflege ....
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