Pflegereform und UN-Behindertenrechtskonvention

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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ekjj
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Pflegereform und UN-Behindertenrechtskonvention

Beitrag von ekjj » 21.03.2011, 18:55

Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
95. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011
Plenarprotokoll 17/95

unter anderem:

Mündliche Frage 48
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
Konsequenzen der Einbeziehung pflegebedürftiger Menschen mit anerkannter Pflegestufe nach dem SGB XI in den von der UN-Behindertenrechtskonvention betroffenen Personenkreis für die Pflegereform und die Behindertenpolitik


http://www.bundestag.de/dokumente/proto ... /17095.pdf

PflegeCologne
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Behinderte und pflegebedürftige Menschen `in einem Boot´

Beitrag von PflegeCologne » 22.03.2011, 07:33

Hallo,
es ist m.E. notwendig, vielerlei Unterschiedlichkeiten in den SGB IX und XI aufzuheben bzw. zusammen zu führen.
Zur Konvention gibt es schon Texte unter
viewtopic.php?t=11435&highlight=konvention
viewtopic.php?t=14798&highlight=konvention
MfG Pflege Cologene
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Behinderte und pflegebedürftige Menschen `in einem Boot´

Beitrag von ekjj » 22.03.2011, 08:45

PflegeCologne hat geschrieben:Hallo,
es ist m.E. notwendig, vielerlei Unterschiedlichkeiten in den SGB IX und XI aufzuheben bzw. zusammen zu führen.
Zur Konvention gibt es schon Texte unter
viewtopic.php?t=11435&highlight=konvention
viewtopic.php?t=14798&highlight=konvention
MfG Pflege Cologene
Das ist bekannt und richtig. Angesichts der Bedeutung dieser Konvention gerade auch für die Pflege leider etwas wenig. Danke für Ihr Interesse!

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geschlechtsspezifische Pflege/ Behindertenrechtskonvention

Beitrag von ekjj » 24.03.2011, 00:13

Ein Anwendungsbeispiel:

Recht auf geschlechtsspezifische Pflege und die Behindertenrechtskonvention (BRK) - Schutz vor sexueller Gewalt

"Die Pflegestatistik 2005 zeigt, dass 67,6 % aller 2,13 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland Frauen sind. Bei den pflegebedürftigen Menschen im Heim liegt der Frauenanteil sogar bei 77 %. Das bedeutet zum einen, dass Frauen, die pflegebedürftig werden, mit größerer Wahrscheinlichkeit ins Heim kommen als pflegebedürftige Männer. Zum anderen bedeutet es, dass Frauen von den kürzlich durch den Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. erneut festgestellten Pflegemängeln in besonderem Maße betroffen sind.
Behinderte Menschen, die Assistenz brauchen, werden in Deutschland schnell auf Heime verwiesen. Diejenigen, denen es gelingt, mit hohem Assistenzbedarf ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu führen, haben oft lange dafür kämpfen müssen. Und immer noch werden gegen die Proteste der Betroffenen neue Heime für behinderte Menschen gebaut. Inspiriert durch die Beispiele Schweden und Norwegen, wo seit einigen Jahrzehnten konsequent Heimplätze abgebaut werden, führte das „Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen – FORSEA e.V.“ die Kampagne „Marsch aus den Institutionen – Reißt die Mauern nieder!“ durch, die inzwischen als „Bundesinitiative Daheim statt Heim“ Federführung der behindertenpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Sylvia Schmidt fortgeführt wird. Da HeimbewohnerInnen mehrheitlich weiblich sind, hat dieses Thema eine besondere Relevanz für behinderte Frauen. Schon seit geraumer Zeit fordern behinderte Frauen, ihre Assistenzpersonen selber wählen zu
können. Zumindest wollen sie bestimmen können, ob ihnen ein Mann oder eine Frau assistiert. Insbesondere wenn Frauen auf Assistenz bei der Intimpflege angewiesen sind, würde solch ein Wahlrecht ihre Würde schützen und sexualisierter Gewalt vorbeugen, so die Argumentation.
In dem durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz reformierten Sozialgesetzbuch XI heißt es zwar seit dem 01.01.2009, dass Wünsche der pflegebedürftigen Person nach gleichgeschlechtlicher Pflege nach Möglichkeit Berücksichtigung zu finden haben (§ 1 Abs. 4a und § 2 Abs. 2 SGB XI), doch stellt diese schwache Formulierung einen Rückschritt gegenüber der bis dahin gültigen Regelung (Wunsch- und
Wahlrecht, § 9 Abs. 1 SGB IX) dar, weil das Wunschrecht stark relativiert wird. Die BRK enthält keinen Artikel, der ausdrücklich ein Menschenrecht auf persönliche geschlechtsspezifische Assistenz garantiert. Ein entsprechender legislativer Handlungsauftrag könnte sich jedoch aus Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Art. 16 Abs. 2 i.V.m. Art.17 i.V.m. Art. 19 Abs. b) BRK ergeben. Art. 19 BRK (Unabhängige Lebensführung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) garantiert die Wahlfreiheit behinderter Menschen, außerhalb von Heimen und anderen stationären Einrichtungen zu leben.
Er verpflichtet die Mitgliedsstaaten, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um „behinderten Menschen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Teilhabe und Teilnahme an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie insbesondere dafür sorgen, dass (...) b) behinderte Menschen Zugang zu einer
Reihe von häuslichen (...) Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz (...)“. Gem. Art. 16 Abs. 2 BRK (Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch) sind die Vertragsstaaten verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Prävention von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu treffen, „indem sie unter
anderem geeignete Formen geschlechtsspezifischer und altersgemäßer Hilfe und Unterstützung für behinderte Menschen (...) gewährleisten.“ Art. 17 BRK (Schutz der Unversehrtheit der Person) garantiert das Recht auf körperliche und geistige Integrität. Art. 6 Abs. 2 BRK (Behinderte Frauen) verpflichtet die Mitgliedsstaaten,
„alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, Förderung und Ermächtigung der Frauen“ zu treffen, „damit gewährleistet wird, dass sie die in diesem Übereinkommen genannten Menschenrechte und Grundfreiheiten ausüben und genießen können.“ Aus der Zusammenschau dieser Rechte ließe sich
argumentieren, dass eine fehlende Wahlfreiheit in Bezug auf geschlechtsspezifische Assistenzleistungen behinderten Frauen ein Leben innerhalb der Gemeinschaft erschwert. Der faktische Zwang, Assistenzleistung auch im Intimbereich durch Personen des anderen Geschlechts wider Willen ertragen zu müssen, könnte als ein Eingriff in die körperliche und geistige Integrität gesehen werden. Dies gilt selbstverständlich auch für behinderte Männer, Frauen stellen jedoch wegen ihrer höheren Lebenserwartung die größere Gruppe der Pflegebedürftigen, jedenfalls in der Altenpflege, dar. Bei behinderten Frauen ist zudem zu bedenken, dass sie
häufiger durch sexualisierte Gewalt bedroht sind, und diese eben auch im Rahmen der Pflege/Assistenz stattfinden kann. Die Wahl ausschließlich weiblicher Assistenzkräfte kann damit auch als mögliche Präventionsmaßnahme gegen Gewalt und Missbrauch betrachtet werden. Ein entsprechender Rechtsanspruch ergibt sich im Bereich der häuslichen und stationären Pflege nach Auffassung von Gerhard Igl und Sybille Dünnes im Übrigen bereits aus der verfassungskonformen Auslegung des nationalen Rechts.
In ihrem bereits 2002 erstellten Rechtsgutachten über das Recht auf Pflegekräfte des eigenen Geschlechts empfehlen auch sie eine entsprechende legislative Klarstellung im SGB XI.
Außerdem könnte sich bei der Implementierung der BRK im Themenfeld „behinderte Frauen“ weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf hinsichtlich des Schutzes vor Gewalt in stationären und ambulanten Einrichtungen der Behindertenhilfe ergeben.
Nach UN-Angaben sind behinderte Frauen doppelt so häufig von sexualisierter Gewalt betroffen wie nicht behinderte Frauen Mädchen und Frauen mit Behinderungen sind in besonderem Maße von physischer und psychischer und dabei auch von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung betroffen. Diese Erkenntnis wurde
zunächst durch Untersuchungen im englischsprachigen Raum belegt. Besonders
betroffen von sexualisierter Gewalt sind danach Frauen mit Kommunikationsbeeinträchtigungen durch geistige Behinderungen oder Gehörlosigkeit sowie behinderte Frauen, die aufgrund von Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit in besonderen Abhängigkeitsverhältnissen leben. Weder Familie noch Einrichtungen der Behindertenhilfe sind Schonräume vor sexualisierter Gewalt, da sich die Täter häufig aus dem Verwandten- oder professionellen Helferkreis rekrutieren. Im deutschsprachigen Raum wurde das Thema zwar bereits in den achtziger Jahren durch vereinzelte Veröffentlichungen aufgegriffen , erste empirische Erhebungen und wissenschaftliche Abhandlungen erfolgten jedoch erst Mitte der neunziger Jahre. Eine bundesweite Erhebung über sexualisierte Gewalt in stationären Einrichtungen offenbarte, dass in der Hälfte der beforschten Einrichtungen Fälle sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit geistiger Behinderung
bekannt waren. In einer 1996 veröffentlichten österreichischen Studie gaben rund 64 % der befragten Mädchen und Frauen mit Behinderungen an, einmal oder mehrmals in ihrem Leben sexualisierte Gewalt erfahren zu haben. Eine 1998 veröffentlichte Studie in Wohneinrichtungen der Berliner Behindertenhilfe bestätigte diese Ergebnisse. Jede vierte bis dritte Bewohnerin in der Altersgruppe der 12- bis 25-jährigen war von sexualisierter Gewalt betroffen.
Eine umfassende Statistik und Untersuchung über die Betroffenheitsrate behinderter Frauen steht in Deutschland jedoch noch aus.
Lange protestierten behinderte Frauen und ihre Interessenvertretungen gegen den mangelhaften strafrechtlichen Schutz gegen sexualisierte Gewalt, der dazu führte, dass Gewalttäter, die sich an behinderten Opfern vergriffen, öfter frei gesprochen wurden. In den 1990er Jahren und Anfang des neuen Millenniums wurden einige strafrechtliche Lücken geschlossen und die Rechtsstellung der Opfer verbessert.
Auch wurde mit § 44 Abs. 1 Ziff. 3 SGB IX (Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins) eine neue Leistung in den Katalog des Rehabilitationssports aufgenommen, der u.a. auch der Prävention von Gewalt dienen soll. Mit verschiedenen Projekten, die vom BMFSFJ gefördert wurden, wurde das Problem der Gewalt gegen behinderte Frauen in den letzten Jahren verstärkt in Fachkreisen und in der Öffentlichkeit thematisiert. 60 Trotz der erzielten Fortschritte wird von ExpertInnenseite noch (legislativer) Handlungsbedarf angemeldet. Dieser betrifft insbesondere den Schutz behinderter Frauen und Mädchen in Einrichtungen der Behindertenhilfe, die Verbesserung der Rechtsstellung der Verletzten im Strafverfahren und die Verbesserung des Angebots der Hilfen zur Heilung und Rehabilitation der Verletzten. So wurde etwa vorgeschlagen, das Recht auf gleichgeschlechtliche Pflege in § 33 SGB I aufzunehmen und § 10 SGB I sollte um den Schutz vor sexueller Gewalt als Zielaufgabe ergänzt werden. Ein entsprechender Handlungsauftrag kann aus Art. 6 und Art. 16 BRK abgeleitet werden, wonach die Staaten verpflichtet sind, behinderte
Frauen vor Mehrfachdiskriminierungen zu schützen (Art. 6 Abs. 1 BRK) und behinderte Menschen insbesondere im Rahmen der Behindertenhilfe durch stationäre und ambulante Einrichtungen zu schützen (Art. 16 BRK)"
Prof. Dr. Theresia Degener
Legislative Herausforderungen aus der BRK

http://www.google.de/url?sa=t&source=we ... kNyL8HKG0w

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UN-Behindertenrechtskonvention - lesenswerte Info

Beitrag von ekjj » 26.03.2011, 04:07

Lesenswert: Info zur UN-Behindertenrechtskonvention

Behinderung neu denken

ISL entwickelt eine Material-Kiste zur UN-Konvention

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) hat anschauliches, leicht zu verstehendes und barrierefreies Schulungsmaterial zur UN-Behindertenrechtskonvention entwickelt. Im Rahmen eines ExpertInnenworkshops wurden zunächst die Anforderungen an den Lehrplan sowie vielfältige Ideen für Materialien und Übungen zusammengetragen.

Die Material-Kiste ist nach dem Muster eines sogenannten „Toolkits“ aufgebaut. Darunter ist eine Art „Werkzeugkasten“ zu verstehen, in dem sich eine Sammlung unterschiedlicher Arbeitsmaterialien, Videoclips, Texte, Spiele, etc. zur Schulung unterschiedlicher Zielgruppen befinden. Deshalb sagen wir auch "Material-Kiste" dazu.

Auf diesen Seiten können Sie sowohl den Lehrplan zu den Schulungen, die Schulungstermine und die Inhalte der Material-Kiste (des Toolkits) abrufen. Für das Jahr 2012 ist eine Erweiterung der Arbeitsmaterialien für den Einsatz an Schulen, ein sogenanntes "Schulkit" geplant.

Die Entwicklung des Lehrplans und die Schulungen selber sind Bestandteile des ISL-Projektes „Behinderung neu denken!“, das von der Aktion Mensch und der Friedrich-Ebert-Stiftung finanziell gefördert wird.

http://www.isl-ev.de/de/behinderung-neu ... nken-start

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2 Jahre nach Inkrafttreten ´dringender Handlungsbedarf`

Beitrag von ekjj » 26.03.2011, 12:51

Berlin (kobinet) In Deutschland gibt es nach den Worten von Hubert Hüppe auch zwei Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention dringenden Handlungsbedarf für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
"Dies betrifft alle Bereiche von Kindertagesstätten und Schulen bis hin zu Betrieben, Altenheimen und Freizeiteinrichtungen", betonte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen heute in Berlin.

Dringender Handlungsbedarf für gleichberechtigte Teilhabe -- kobinet
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t

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UN-Behindertenrechtskonvention nicht länger ignorieren

Beitrag von Presse » 29.03.2011, 12:33

Kultusministerkonferenz darf UN-Behindertenrechtskonvention nicht länger ignorieren

Berlin (ots) - Zu den aktuellen Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) "Inklusive Bildung" erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Nach zwei Jahren intensiver Beratungen ist der jetzt vorliegende KMK-Entwurf zur inklusiven Bildung nicht mehr als ein kümmerliches Ergebnis, das im höchsten Maße alarmiert. Die wesentlichen Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention bleiben unberücksichtigt - so als hätte es sie nie gegeben. Nach wie vor fehlt ein klares Bekenntnis zur inklusiven Bildung und zum Recht behinderter Kinder, die wohnortnahe Regelschule besuchen zu dürfen. Es wird der Eindruck erweckt, dass das gegenwärtige deutsche Bildungssystem bereits den Vorgaben der UN-Konvention entspricht. Davon kann aber keine Rede sein. Ganz im Gegenteil besteht ein enormer Handlungsbedarf.

Der SoVD fordert die KMK dazu auf, die Forderungen der Verbände behinderter Menschen endlich ernsthaft aufzugreifen.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.03.2011
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Fachausschuss Gesundheit, Pflege, Prävention, Rehabilitation

Beitrag von ekjj » 01.04.2011, 19:28

Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Der Fachausschuss „Gesundheit, Pflege, Prävention, Rehabilitation“ hat sich auf seiner ersten Sitzung am 29. März 2011 konstituiert. Eine Auswahl der in 2011 zu behandelnden Themen wird er auf der zweiten Sitzung im Mai beschließen.

Mitglieder

BAR (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)
DVfR (Deutsche Vereinigung für Rehabilitation)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
GKV-Spitzenverband
PKV - Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
1 Vertreter der Kontaktgesprächsverbände
Bundesärztekammer
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS)
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Zusammenschluss der öffentlichen und freien Träger sozialer Arbeit)
Vertreter pflegender Angehöriger: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Fördergemeinschaft für Taubblinde e.V.
ForseA (Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen)
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Aktion Psychisch Kranker
Deutsche Krankenhausgesellschaft
Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF)

http://www.behindertenbeauftragter.de/D ... _node.html

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Behindertenrechtskonvention zum Hören

Beitrag von Service » 11.04.2011, 06:00

Behindertenrechtskonvention zum Hören
Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf bietet gesprochene Versionen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung an. Die Version in Leichter Sprache kann kostenlos heruntergeladen werden.

Mehr Informationen unter
http://www.familienratgeber.de

Quelle: Mitteilung vom 10.04.2011
Aktion Mensch e.V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn
Telefon: 0228 - 20 92 200
Fax: 0228 - 20 92 333
E-Mail: info@aktion-mensch.de

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Behindertenbeauftragter u.a. zur Pflegereform

Beitrag von ekjj » 15.04.2011, 17:04

Donnerstag, 14 April 2011

„Wir müssen unsere Gesellschaft inklusiv gestalten, das heißt Menschen mit Behinderungen müssen mitten in der Gesellschaft teilhaben können. Jeder muss hierfür seinen Beitrag leisten, ob Bund, Länder und Kommunen, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kirchen, Wohlfahrtsverbände oder die Medien“, betonte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe auf seinem Jahresempfang. Deshalb habe er Fachausschüsse gebildet, in denen die gesamte Zivilgesellschaft abgebildet ist. Er freue sich sehr über die ausdrückliche Unterstützung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die auf dem Jahresempfang ihrerseits dafür warb, Vorbehalte und Berührungsängste gegenüber Menschen mit Behinderungen zu überwinden und Rahmenbedingungen für Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu schaffen.

Der Behindertenbeauftragte betonte, dass bei Gesetzesvorhaben, wie der anstehenden Pflegereform, Teilhabe von Menschen mit Behinderungen immer mitgedacht werden müsse. „Satt und sauber genügt nicht. Es muss um Teilhabe von pflegebedürftigen Menschen gehen“, betonte der Behindertenbeauftragte. Menschen mit Behinderungen müssen außerdem bei allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden, so der Beauftragte. „In der von mir verantworteten Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stehen deshalb die Menschen mit Behinderungen im Vordergrund. Das Prinzip 'Nichts über uns, ohne uns' gehört für mich nicht in Sonntagsreden, sondern zukünftig in allen Bereichen tatsächlich umgesetzt“, betonte Hubert Hüppe. (...)
http://www.hwelt.de/c/content/view/7870/1/

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Grundrechte keine Frage der Haushaltslage

Beitrag von Presse » 04.05.2011, 18:06

VdK-Pressemeldung vom 04.05.2011

VdK: Grundrechte keine Frage der Haushaltslage

"Das ist noch kein großer Wurf" sagt die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. "Der vorliegende Entwurf enthält trotz eines Handlungszeitraums von zehn Jahren nur einen auf kurzfristige Handlungen und Projekte beschränkten Maßnahmenkatalog. Wirklich zukunftsfähige Konzepte zur Inklusion sucht man darin vergeblich."
Auf Maschers Kritik stößt insbesondere, dass die vorgesehenen Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt stünden. "Es geht um die Umsetzung von Grundrechten für Menschen mit Behinderung. Das darf keine Frage der Haushaltslage sein", stellte die VdK-Präsidentin unmissverständlich fest. Weiterlesen:
http://www.vdk.de/de25492
--

Sozialverband VdK Deutschland
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Michael Pausder (verantwortlich)
In den Ministergärten 4 - 10117 Berlin
Telefon 030 72629-0400
Telefax 030 72629-0499
http://www.vdk.de - presse@vdk.de

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Referentenentwurf zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung d

Beitrag von ekjj » 05.05.2011, 01:04

Referentenentwurf zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention


Der Paritätische Gesamtverband:

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns liegt seit heute der Referentenentwurf für den Nationalen Aktionsplan (Stand 27.04.2011) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor. Der Aktionsplan gliedert sich in folgende Themenbereiche:

1.
Einleitung

2.
Der neue Behindertenbericht und Verbesserung der Datenlage

3.
Handlungsfelder (Arbeit und Beschäftigung; Bildung; Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege; Kinder, Jugendliche, Familie und Partnerschaft; Frauen; ältere Menschen; Bauen und Wohnen; Mobilität; Kultur und Freizeit; Gesellschaft und politische Teilhabe; Persönlichkeitsrechte; Internationale Zusammenarbeit)

4.
Bewusstseinsbildung (Information und Repräsentation)

5.
Verfahren (Entstehung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans, Zusammenarbeit und Evaluation)

6.
Maßnahmentabelle (entsprechend den Handlungsfeldern)

7.
Anhang mit Adressen und der Text der UN-Behindertenrechtskonvention.

Darüber hinaus sollen das Vorwort der Ministerin und eine Kurzfassung des Plans nach der Anhörung der Verbände und Länder erstellt werden.

Im Anschreiben zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird darauf hingewiesen, dass bisher noch nicht alle Handlungsfelder, insbesondere das Kapitel "Persönlichkeitsrechte" innerhalb der Bundesregierung abgestimmt sind. Hierzu sollen die Verbände schnellstmöglich die entsprechenden Informationen erhalten.

Die Verbände haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme bis zum 11. Mai 2011 abzugeben, eine Anhörung ist für den 12. Mai 2011 in Berlin geplant. Das Kabinett soll sich Anfang Juni 2011 mit dem Referentenentwurf befassen.

Der PARITÄTISCHE Gesamtverband wird sich bemühen, eine Stellungnahme innerhalb der vorgegebenen Frist abzugeben. Zu beachten ist, dass die Handlungsfelder und Maßnahmen auch weitere Fachbereiche, z. B. Bildung, Pflege, Gesundheit, Kinder- und Jugendhilfe und Betreuungsrecht betreffen.

Der Referentenentwurf zum Nationalen Aktionsplan und das Anschreiben des BMAS sind als Downloads nebenstehend hinterlegt.
http://www.paritaet-alsopfleg.de/index. ... 48&lang=de

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Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen

Beitrag von Presse » 05.05.2011, 18:03

SoVD fordert Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen

Berlin (ots) - Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Es besteht ein enormer Handlungsbedarf, um die Gleichstellung behinderter Menschen spürbar voranzubringen. Dabei kommt der Barrierefreiheit eine Schlüsselstellung zu. Denn eine Gesellschaft, die Barrieren nicht abbaut, beschränkt die Teilhabe behinderter Menschen und schließt sie aus.

Barrierefreiheit muss deshalb in allen Lebensbereichen konsequent verwirklicht werden: in der Schule ebenso wie bei der Gesundheitsversorgung, im Verkehr und beim Wohnen. Gute Einzelvorhaben reichen hierfür nicht aus. Stattdessen sind strukturelle Ansätze nötig, um Barrierefreiheit in der Breite zu verwirklichen.

Wer für behinderte Kinder die inklusive Bildung in der Regelschule möchte, muss Schulen barrierefrei gestalten. Hierfür fordert der SoVD ein Konjunkturpaket III, damit Bund und Länder barrierefreie Schulen endlich "in großem Stil" verwirklichen können.

Auch bei der gesundheitlichen Versorgung müssen Zugangsbarrieren für behinderte Menschen abgebaut werden. Kurzfristig sollten z.B. Sonderbedarfszulassungen nur solche Ärzte erhalten, die ihre Praxis barrierefrei betreiben.

Die Vergabe öffentlicher Aufträge sollte strikt an das Kriterium der Barrierefreiheit gebunden werden. Dies wird ein Motor sein, um im Bereich Bauen, aber auch im Verkehr die Barrierefreiheit nachdrücklich zu befördern.

Der SoVD wird sich im Rahmen der Debatte um einen Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention dafür einsetzen, dass die Barrierefreiheit in Deutschland mit Nachdruck vorankommt und die dafür notwendigen strukturellen Anreize und Unterstützungen konkret auf den Weg gebracht werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.05.2011
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Pressekontakt:
Kontakt:
Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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Case-Management für Menschen mit Behinderungen

Beitrag von Service » 09.05.2011, 06:26

Sozialarbeiterisches Case-Management für Menschen mit Behinderungen

(Quelle: DWEKD) - Aufgabe des sozialarbeiterischen Case-Managements ist es, im Sinne einer Lotsenfunktion Menschen mit Behinderungen in ihren Wahl-, Entscheidungs- und Beteiligungsmöglichkeiten im Leistungssystem zu unterstützen und ihre Selbsthilfekompetenzen zu stärken. Aufgabe der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland ist es, das sozialarbeiterische Case-Management als Teil des Aufgabenspektrums der freigemeinnützigen Wohlfahrtspflege weiterzuentwickeln.

Die mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen angestrebte Stärkung von Autonomie und gesellschaftlicher Inklusion erfordert nach Ansicht der Diakonie konkrete Mittel, die den Zugang zu beziehungsweise die Inanspruchnahme von notwendigen gesellschaftlichen Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen auch zukünftig unter veränderten sozial- und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen wohnortnah sicherstellen. Nach Auffassung der Diakonie gehört hierzu auch der flächendeckende Auf- und Ausbau eines qualifizierten und rechtlich abgesicherten Case-Managements.

Auch die mit der aktuellen Reformdebatte zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfen verknüpften Bestrebungen eines administrativen vollumfänglichen Fall- beziehungsweise Teilhabemanagements zur Einzelfall-, Kosten- und Systemsteuerung in alleiniger Zuständigkeit der Sozialhilfeträger bekräftigen aus Sicht der Diakonie die Notwendigkeit eines sozialarbeiterischen Case-Managements für Menschen mit Behinderungen als fachlich-rechtliche Alternative hierzu.

Das Diakonische Werk der EKD möchte deshalb zum weiteren Auf- und Ausbau sozialarbeiterischen Case-Managements in der Diakonie anregen und gleichzeitig einen Beitrag zum aktuellen sozialpolitischen Diskurs gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen leisten.

Mehr Informationen: http://www.diakonie.de/Text-10_2010_CaseManagement.pdf

Quelle: Mitteilung vom 08.05.2011
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

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Re: Referentenentwurf zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzu

Beitrag von ekjj » 18.05.2011, 22:55

[quote="ekjj"]Referentenentwurf zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention


Deutscher Behindertenrat kritisiert Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention
Dienstag, 17 Mai 2011
Im Vorfeld der Verbändeanhörung zum Entwurf der Bundesregierung für einen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) heute am 17. Mai 2011 kritisieren die im Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammenarbeitenden Verbände sowohl das Verfahren der Verbandsbeteiligung bei der Erstellung des Aktionsplans als auch seine inhaltliche Ausrichtung.
"Nachdem die Bundesregierung länger als ein Jahr den Nationalen Aktionsplan vorbereitet hat und aus unserer Sicht viel Zeit verstrichen ist, ohne sich nach außen sichtbar inhaltlich mit den Vorschlägen und Forderungen der Verbände zu beschäftigen, liegt nun ein inhaltlich fragwürdiger Entwurf vor, für den überdies eine äußerst kurze Frist zur Stellungnahme angesetzt wurde. Diese Beteiligungsstrategie der Bundesregierung entspricht nicht den Anforderungen der UN-Konvention" sagte Barbara Vieweg, Vorsitzende des Sprecherrats des DBR.

"Zudem finden sich die Forderungen des DBR nur unzureichend im Aktionsplan wieder. Insbesondere im legislativen Bereich und bei konkreten Maßnahmen ist der Aktionsplan völlig unzureichend. Es handelt sich schließlich um einen Plan der Bundesregierung für die nächsten 10 Jahre und lediglich ca. 5 Der DBR hatte im Mai 2010 einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Erstellung eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der BRK vorgelegt.

Quelle: Deutscher Behindertenrat
http://hwelt.de/c/content/view/8029/1/

18.05.2011 - 09:57
Verbändeanhörung zum Nationalen Aktionsplan.


Berlin (kobinet) Gestern fand im Berliner Kleisthaus die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention statt. Zahlreiche Vereine und Verbände waren erschienen und untermauerten ihre ablehnende Haltung durch persönliche Stellungnahmen. Die kobinet-nachrichten konnten zwei Teilnehmern, Alexander Hübner vom Verein Mobil mit Behinderung (MMB) und dem stellvertretenden ForseA-Vorsitzenden Jens Merkel einige Fragen stellen.
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t


DGB: Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbund zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

" 3.3.3 Pflege

Mit der Einführung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) wurde 1995 ein eigenständiges Leistungssystem zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit als fünfte Säule der sozialen Sicherung etabliert. Seither konnte die Soziale Pflegeversicherung die Situation von Menschen, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind, maßgeblich verbessern.

Der DGB fordert mit seinem Konzept zur Reform der sozialen Pflegeversicherung, die solidarische Finanzierung der gesetzlich beschlossenen Dynamisierung von Leistungssätzen in der Pflegeversicherung sicher zu stellen. Zudem muss überprüft werden, ob die Dynamisierungsregeln ausreichen, um den qualitativen Anforderungen gerecht zu werden und angemessene Kosten- und
Preissteigerungen zu ermöglichen. Im Vordergrund muss dabei die qualitativ hochwertige Versorgung der zu pflegenden Personen stehen. Präventions- und Rehabililtationsmaßnahmen müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Gesundheit und Lebensqualität auch und gerade von Menschen mit Behinderung zu optimieren und die Sozialversicherungsträger vor vermeidbaren Kosten in der Pflege zu bewahren. Es muss der Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation
vor Pflege“ gelten. Es muss geprüft werden, ob gesetzliche Änderungen notwendig sind, um dieses Prinzip in der Realität auch wirksam werden zu lassen.
Auch zukünftig sollen die Menschen nach Eintritt von Pflegebedürftigkeit solange wie möglich in vertrauter Umgebung verbleiben können und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Deshalb ist die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes unumgänglich. Überlegungen, die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs durch Leistungsausgrenzungen oder -einschränkungen gegenzufinanzieren, lehnen DGB und Gewerkschaften ab.

In den Kommunen muss eine altersgerechte Ausrichtung von Wohnungsbau und Sanierungsförderung erfolgen, um ausreichend barrierefreie Wohnungen zu schaffen und neue Wohnformen zu ermöglichen. Die koordinierte Planung sozialer Infra- und Leistungsstruktur in Kooperation mit den Kostenträgern stellt
dabei eine wichtige Aufgabe dar.

Eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist durch das beschlossene Familienpflegezeitgesetz aus Sicht des DGB nicht erreichbar. Dieses regelt weder einen gesetzlichen Anspruch auf Familienpflegezeit noch einen Kündigungsschutz, der diesen Namen verdient. Die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit soll auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitsgeber und dem Beschäftigtem basieren. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande,
ist Familienpflegezeit gar nicht möglich. Die Beschäftigten sind folglich von der Bereitschaft des Arbeitgebers abhängig, ob eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit für eine Dauer von maximal 24 Monaten überhaupt realisierbar ist und sie damit ihre Unterstützung einem pflegebedürftigen nahen Angehörigen zukommen lassen können.

Der ansteigende Pflegebedarf ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kein individuelles Problem. DGB und Gewerkschaften fordern die Weiterentwicklung der SPV zu einer Bürgerversicherung, um diesen Herausforderungen in einem solidarischen Finanzierungssystem gerecht werden zu können. "
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