Rechtsanspruch auf Mütter- und Mutter-Kind-Kur

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Rechtsanspruch auf Mütter- und Mutter-Kind-Kur

Beitrag von Presse » 10.02.2011, 13:44

Vor dem Wechsel der Krankenkasse beachten:
Rechtsanspruch auf Mütter- und Mutter-Kind-Kur in
gesetzlicher Krankenversicherung


Berlin, 9. Februar 2011. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme
von Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen mit Kostenübernahme durch
die Krankenkassen gelten für alle Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Das Müttergenesungswerk weist darauf hin, dass in der privaten Krankenversicherung
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen wie Mütter- oder Mutter-
Kind-Kurmaßnahmen nicht automatisch versichert sind, sie müssen extra in den
abzuschließenden Versicherungsvertrag aufgenommen werden.
„Vor dem Wechsel in eine private Krankenversicherung sollten besonders Familien
ihre Bedürfnislage prüfen und genau mit den Leistungen der privaten Krankenversicherungen
vergleichen. Ansonsten kann es passieren, dass privat versicherte Mütter
auf den Kosten für die Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme sitzen bleiben“,
erklärt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes in Berlin,
„oder Mütter können diese medizinischen Maßnahmen nicht in Anspruch nehmen,
weil sie die Kosten selbst nicht tragen können.“
Die Rahmenbedingungen für gesetzlich versicherte Mütter sind heute so gut wie
nie. Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sind bei Vorliegen der medizinischen
Voraussetzungen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. In Anerkennung
des familiären 24-Stunden-Einsatzes müssen ambulante Maßnahmen vorher
nicht ausgeschöpft sein. Gesetzlich Versicherte haben ein Wunsch- und Wahlrecht
für die Wahl der richtigen Klinik. In der privaten Krankenversicherung müssen
diese Maßnahmen ggf. extra versichert werden.
Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sind die einzigen zielgruppenspezifischen
Gesundheitsangebote für Mütter in der Regelversorgung des Gesundheitssystems.
Die stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter oder Mutter-
Kind sind, wissenschaftlich erwiesen, hocheffektiv. In den 84 vom Müttergenesungswerk
anerkannten Einrichtungen werden die Maßnahmen nach einem besonderen
Qualitätskonzept ganzheitlich, frauenspezifisch und individuell – von der Lebenssituation
jeder Mutter ausgehend – durchgeführt.
„Zur Antragstellung und Klärung aller Fragen rund um die Kurmaßnahme nutzen
Mütter am besten die 1.400 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im Müttergenesungswerk“,
empfiehlt Anne Schilling.
Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sowie die Attestformulare
unter: http://www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030/330029-29

Quelle: Pressemitteilung vom 09.02.2o11
Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030 330029-14
presse@muettergenesungswerk.de, http://www.muettergenesungswerk.de

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