Pflege-TÜV - Wiederholungsprüfung und die Kosten

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Pflege-TÜV - Wiederholungsprüfung und die Kosten

Beitrag von Presse » 26.01.2011, 19:56

Wiederholungsprüfung: Sozialgericht weist Forderung des Medizinischen Dienstes zurück

Darmstadt. Das Sozialgericht Darmstadt hat nach Informationen des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) als bundesweit erstes Gericht über eine Rechnung der Landesverbände der Pflegekassen für eine Wiederholungsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) entschieden und sie zurückgewiesen. Die Forderung sei insbesondere der Höhe nach unzureichend begründet.
Nach der letzten Pflegeversicherungsreform werden die Wiederholungsprüfungen der MDKen den Pflegeeinrichtungen in Rechnung gestellt. Seitdem gibt es insbesondere über die Höhe der Kosten Auseinandersetzungen.
Im konkreten Fall hatte ein hessischer Pflegedienst Klage erhoben, dessen Widerspruch gegen eine Forderung von mehr als 1.000 Euro für eine Wiederholungsprüfung die Landesverbände der Pflegekassen zurückgewiesen hatten.
Das Sozialgericht Darmstadt bemängelte insbesondere die Art der Kostenaufstellung. So hatten die Landesverbände eine auf dem MDK-Haushalt basierende Kalkulation vorgelegt, die von durchschnittsannahmen ausging und Pauschalierungen enthielt. Das reichte dem Sozialgericht zur Begründung aber nicht aus. Als Grund führte das Gericht an, man könne die Pflegeeinrichtung lediglich zur Erstattung tatsächlich angefallener Kosten verpflichten. Diese müssten im Einzelfall kalkuliert und nachgewiesen werden.
"Mit dem Urteil zweifelt das Gericht an den pauschalen und unbegründeten Forderungen des MDK", kommentiert bpa-Geschäftsführer Bernd Tews die Entscheidung. Die Landesverbände der Pflegekassen in Hessen haben nun signalisiert, in die Berufung zu gehen.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.01.2011
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Private Pflegeanbieter setzen auf den Gerichtsweg

Beitrag von Presse » 27.01.2011, 07:58

Ärzte Zeitung, 26.01.2011

Private Pflegeanbieter setzen auf den Gerichtsweg

Nach einem Sozialgerichtsurteil könnte es für die Abrechnung von Wiederholungsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Kassen bald strengere Auflagen geben.

DARMSTADT (maw). Das Sozialgericht (SG) Darmstadt hat nach Angaben des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) offenbar als bundesweit erstes Gericht über eine Rechnung der Landesverbände der Pflegekassen für eine Wiederholungsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) entschieden und sie zurückgewiesen.
.... Az.: S 18 P 25/10
weiter lesen unter http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=638036

Antworten