Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen

Beitrag von Presse » 19.01.2011, 14:25

Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen:
Gesetzliche Zuzahlung für Mütter mit geringem Einkommen zu Jahresbeginn begrenzen


Berlin, 18. Januar 2011. Für einkommensschwache Mütter, die eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme benötigen, gibt es die Möglichkeit der Reduzierung des gesetzlichen Eigenanteils. Dieser beträgt für eine dreiwöchigen Vorsorge- oder Rehamaßnahme für Mütter oder Mutter-Kind einheitlich 220 Euro.

„Gerade gesundheitlich belastete Mütter in schwierigen finanziellen Verhältnissen dürfen nicht auf die Gesundheitsmaßnahme verzichten“, erklärt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes (MGW) in Berlin, „die BeraterInnen im MGW-Verbund erleben immer wieder, dass Mütter nicht wissen, wie sie den gesetzlichen Eigenanteil für ihre medizinisch dringend benötigte Kurmaßnahme bezahlen sollen.“

Die Selbstbeteiligung an den Kosten für Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich auf zwei Prozent bzw. 1 Prozent bei chronisch Kranken des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt. So würden beispielsweise Hartz IV-Bezieherinnen und Sozialhilfeempfängerinnen am Jahresbeginn ca. 80 Euro anstatt 220 Euro zahlen und wären damit außerdem von sämtlichen Zuzahlungen für Gesundheitskosten im Jahresverlauf befreit. Dies ist eine Möglichkeit der Kostenbegrenzung, die viele Krankenkassen ihren Versicherten auf Antrag einräumen.

Das Müttergenesungswerk empfiehlt Müttern deshalb, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag zu stellen, damit eine Pauschalzahlung zu Jahresbeginn möglich ist. „Unsere Erfahrungen damit sind gut“, so Schilling weiter, „die rund 1.400 Beratungsstellen unterstützen bei allen Fragen rund um die Kurmaßnahmen. Außerdem kann in der Beratung auch geprüft werden, ob die Kurmaßnahme in den anerkannten Einrichtungen des MGW mit zusätzlichen Spendenmitteln unterstützt werden kann.“

Die Beratungsstellensuche und weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen: http://www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030/330029-29

Quelle: Pressemitteilung vom 19.01.2011
Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030 330029-14
presse@muettergenesungswerk.de
http://www.muettergenesungswerk.de

Antworten