Beinbruch auf Weihnachtsfeier ist Arbeitsunfall

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Beinbruch auf Weihnachtsfeier ist Arbeitsunfall

Beitrag von Presse » 21.12.2010, 07:33

Beinbruch auf Weihnachtsfeier ist Arbeitsunfall

Berlin – Ein Beinbruch ist als Arbeitsunfall von der Unfallversicherung gedeckt, wenn sich der Unfall auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier ereignet. Da hat das Sozialgericht Berlin entschieden. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... unfall.htm

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Weihnachtsfeier: Wer zahlt nach dem Unfall?

Beitrag von Presse » 21.12.2010, 07:44

Weihnachtsfeier: Wer zahlt nach dem Unfall?
Weihnachtsfeiern bringen nicht immer nur Freude. Spätestens, wenn ein Unfall passiert, geht es nicht selten vor Gericht. Dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen will. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=634 ... urng&n=792

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