Transparenzstandards von Diakonie und Caritas vorgelegt

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Antworten
Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Transparenzstandards von Diakonie und Caritas vorgelegt

Beitrag von Service » 04.12.2010, 10:27

Diakonie und Caritas legen Transparenzstandards vor

(Quelle: DW.EKD) Gemeinsam haben das Diakonische Werk der EKD und der Deutsche Caritasverband Transparenzstandards beschlossen. Ziel ist es, dass diese Transparenzstandards in Form einer Selbstverpflichtung der Rechtsträger in der Praxis wirksam werden. Damit wird ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Transparenz und zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Arbeit kirchlicher Wohlfahrtsverbände getan.

Die Transparenzstandards stellen einen bundeseinheitlichen Rahmen für die kirchlichen Wohlfahrtsverbände und der ihnen angehörigen Rechtsträger dar. Dieser Rahmen muss dabei auch den unterschiedlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen gerecht werden. Insbesondere im Leistungsbereich müssen die jeweiligen Besonderheiten der verschiedenen Hilfebereiche berücksichtigt werden.

Die Transparenzstandards geben einen Mindeststandard vor. Dazu gehören ein Wirtschaftsbericht, der sich an den Veröffentlichungsstandards des Handelsgesetzbuches orientiert, ein Leistungsbericht, der u.a. Aussagen zur leistungsbezogenen Qualität macht, und ein Spendenbericht, der ausführlich Rechenschaft über den Erhalt und die Verwendung von empfangenen Spendengeldern gibt. Wesentliche Strukturdaten wie Angaben zur Corporate Governance und die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft gehören ebenfalls zum Pflicht-Kanon. Kann-Module wie zum Beispiel ein Ehrenamtsbericht oder Sozialbericht sollen die Bandbreite der schon heute von verschiedenen Rechtsträgern in Rechenschaftsberichten aufgegriffenen Punkte zeigen. Kann-Module sind als Anregungen zu verstehen, deren Fehlen im Geschäftsbereich ausdrücklich nicht als Zeichen mangelnder Transparenz gewertet werden darf.

Transparenz ist eine zentrale Grundlage für die Akzeptanz der Arbeit kirchlicher Wohlfahrtsverbände und der ihnen angeschlossenen Rechtsträger. Dies gilt in besonderer Weise für die Nutzer und Spender sowie für die allgemeine Öffentlichkeit. Dem Thema Transparenz kommt somit für Diakonie und Caritas grundsätzliche Bedeutung zu. Die jetzt vorgelegten Transparenzstandards sollen als weiterer Baustein das Vertrauen in die Kompetenz der Einrichtungen und Dienste von Caritas und Diakonie stärken.

Die Transparenzstandards finden Sie hier http://www.diakonie.de/02_10-DiakonieCa ... _print.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 04.12.2010
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: news@vkm-rwl.de

Antworten