Alternative Heilmethoden von Steuer absetzen ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Alternative Heilmethoden von Steuer absetzen ...

Beitrag von Presse » 02.12.2010, 07:36

Schwerkranke können alternative Heilmethoden von Steuer absetzen

München – Lebensbedrohlich Kranke, die Hilfe in alternativen Heilmethoden suchen, können die Kosten von der Steuer absetzen. Hat die Schulmedizin keine erfolgversprechende Behandlung mehr anzubieten, können nicht anerkannte Heilmethoden als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München hervorgeht. Voraussetzung ist aber, dass ein zugelassener Arzt die jeweilige Behandlung verschreibt. (Az: VI R 11/09). ..... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... setzen.htm

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