Leistungszeiten in häuslicher Pflege zu niedrig veranschlagt
Verfasst: 17.11.2010, 08:01
Leistungszeiten in häuslicher Pflege zu niedrig veranschlagt
Die für wesentliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege veranschlagten Leistungszeiten und die damit verbundene Vergütung sind zu niedrig. Zu diesem Ergebnis kommt die Professorin für Pflegewissenschaft Sabine Bartholomeyczik von der Universität Witten/Herdecke in einem Gutachten für ein Schiedsverfahren zwischen Leistungserbringern und Pflegekassen in Bayern. Der Bundesverband privater Anbieter Sozialer Dienste (bpa) sieht sich durch das Gutachten in seiner Auffassung bestätigt, „dass Leistungszeiten wie z.B. bei der Medikamentengabe oder beim Anlegen und Wechseln von Wundverbänden bisher zeitlich erheblich unterbewertet sind“, so der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle Bayern, Joachim Görtz.
„Endlich wird von einer unabhängigen Pflegewissenschaftlerin anerkannt, dass eine zu Grunde gelegte Zeit von rund zweieinhalb Minuten und eine daraus folgende Vergütung von 1,66 Euro für eine Medikamentengabe vollständig unzureichend sind“, kommentierte der bpa-Landesvorsitzende, Dietmar Böing, das Gutachten gestern in München. Es war im Frühjahr von den am Schiedsverfahren Beteiligten in Auftrag gegeben worden, zusammen mit einem betriebswirtschaftlichen Gutachten zur Bestimmung der Höhe der Stundensätze in der häuslichen Krankenpflege, das noch aussteht. Das Schiedsverfahren war eingeleitet worden, nachdem die Vergütungsverhandlungen in der häuslichen Krankenpflege gescheitert waren.
Quelle: Pressemitteilung vom 16.11.2010
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de
Die für wesentliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege veranschlagten Leistungszeiten und die damit verbundene Vergütung sind zu niedrig. Zu diesem Ergebnis kommt die Professorin für Pflegewissenschaft Sabine Bartholomeyczik von der Universität Witten/Herdecke in einem Gutachten für ein Schiedsverfahren zwischen Leistungserbringern und Pflegekassen in Bayern. Der Bundesverband privater Anbieter Sozialer Dienste (bpa) sieht sich durch das Gutachten in seiner Auffassung bestätigt, „dass Leistungszeiten wie z.B. bei der Medikamentengabe oder beim Anlegen und Wechseln von Wundverbänden bisher zeitlich erheblich unterbewertet sind“, so der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle Bayern, Joachim Görtz.
„Endlich wird von einer unabhängigen Pflegewissenschaftlerin anerkannt, dass eine zu Grunde gelegte Zeit von rund zweieinhalb Minuten und eine daraus folgende Vergütung von 1,66 Euro für eine Medikamentengabe vollständig unzureichend sind“, kommentierte der bpa-Landesvorsitzende, Dietmar Böing, das Gutachten gestern in München. Es war im Frühjahr von den am Schiedsverfahren Beteiligten in Auftrag gegeben worden, zusammen mit einem betriebswirtschaftlichen Gutachten zur Bestimmung der Höhe der Stundensätze in der häuslichen Krankenpflege, das noch aussteht. Das Schiedsverfahren war eingeleitet worden, nachdem die Vergütungsverhandlungen in der häuslichen Krankenpflege gescheitert waren.
Quelle: Pressemitteilung vom 16.11.2010
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