Unterversorgung in ländlichen Gebieten und die Pflege

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Unterversorgung in ländlichen Gebieten und die Pflege

Beitrag von Presse » 30.10.2010, 07:20

Unterversorgung in ländlichen Gebieten und die Pflege

DPR fordert Beteiligung der Pflege an Kommission
Pflege an Kommission zur Unterversorgung in ländlichen Gebieten nicht beteiligt


Mit großer Verwunderung nimmt der Deutsche Pflegerat e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens (DPR), die Äußerungen des Bundesgesundheitsministers zur Kenntnis, nach denen eine Kommission geschaffen werden soll, die gemeinsam Maßnahmen gegen eine Unterversorgung im Gesundheitssystem in ländlichen Gebieten treffen soll – allerdings ohne Beteiligung der Pflege. Dem Gremium sollen neben den Bundesländern allein die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK), der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenversicherung und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angehören.

„Damit wird die größte Berufsgruppe der am Versorgungsprozess Beteiligten, nämlich die Pflege, erneut außen vor gelassen“, so Andreas Westerfellhaus, Präsident des DPR in Berlin. Immerhin sei die Pflege mit mehr als 11.000 ambulanten Pflegediensten in erheblichem Umfang an der Versorgung beteiligt – und dies nicht nur im Rahmen der Pflegeversicherung.

Der Minister verkenne offenbar konsequent die Bedeutung und das Potential der beruflich Pflegenden für die Gesundheitsversorgung in unserem Land. Insoweit bislang stets auf eine sektorenübergreifende und vernetzte Versorgung als „das Modell der Zukunft“ abgestellt wird, erscheint diese Haltung des Ministers völlig unverständlich. Insbesondere existierende Versorgungsmodelle wie „AGnES“, „Familiengesundheitspflege“ und weitere, bei denen Pflegekräfte verantwortlich in die medizinische Versorgung eingebunden wurden, haben bereits gezeigt, wie wichtig die Pflege als ein Stützpfeiler sein kann – kompetent und patientennah“, so Westerfellhaus weiter.

Zudem müsse durch die konsequente Umsetzung des § 63 (3b) SGB V mit Versorgungsmodellen eine sinnvolle Neuverteilung von Aufgaben rasch erprobt werden. Denn es sei seit langem anerkannt, dass es zu einer Neuordnung und Weiterentwicklung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Gesundheitswesen kommen müsse, will man die Versorgung der Bevölkerung auf einem qualitativ hochwertigen Niveau sichern. „Gerade deshalb hatte der Gesetzgeber die Möglichkeit neuer Versorgungsmodelle, insbesondere unter größerer Einbeziehung der Pflege, im Sozialgesetzbuch verankert“, so Westerfellhaus. Der Minister müsse sich fragen lassen, wessen Interessen in einer solchen Kommission sichergestellt werden sollen.

Der Deutsche Pflegerat e.V. ( http://www.deutscher-pflegerat.de ) wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Seit 2003 handelt der Deutsche Pflegerat e.V. als eingetragener, gemeinnütziger Verein. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerates.
Präsident ist Andreas Westerfellhaus.


Mitgliedsverbände
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS);
AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG);
Bundesausschuss der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe e.V. (BA);
Bundesverband Geriatrie e.V. (BV);
Verband Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen e.V. (BALK);
Bund Deutscher Hebammen e.V. (BDH);
Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD);
Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK);
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK);
Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF);
Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV);
Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS);
Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP);
Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD)
Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).


Quelle: Pressemitteilung Deutscher Pflegerat e.V. vom 27.10.2010
http://www.deutscher-pflegerat.de/presse.html

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Pflegekräfte sollen ärztliche Aufgaben übernehmen

Beitrag von Presse » 29.06.2011, 17:58

Pflegekräfte sollen ärztliche Aufgaben übernehmen

Berlin, (DWEKD) Aus Sicht der Diakonie orientiert sich der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stark an den Interessen der Ärzte.
„Es ist gut, dass die Politik die gesundheitliche Versorgung in ländlichen Regionen im Blick hat“, sagt Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier am Mittwoch in Berlin anlässlich der heutigen Anhörung im Bundesgesundheitsministerium: „Der Gesetzentwurf orientiert sich aber zu stark an den Interessen der niedergelassenen Ärzte und übersieht die Bedeutung der ambulanten Pflege. Ambulante Pflegedienste suchen die Menschen zu Hause auf und können sie umfassend unterstützen“, so der Diakonie-Präsident.
„Angesichts des Ärztemangels in strukturschwachen Regionen ist es an der Zeit, Aufgaben von den überlasteten Ärzten auf besonders qualifizierte Pflegefachkräfte zu übertragen“, sagt Stockmeier: „Das traditionelle Arztbild hilft uns heute nicht weiter.“
Der Diakonie-Präsident betont auch den Beitrag der Krankenhäuser zur Versorgung in ländlichen Regionen. „In der Praxis sind Krankenhäuser vielfach in den Notdienst einbezogen und sie nehmen über Medizinische Versorgungszentren auch direkt an der ambulanten Versorgung teil.“
Stockmeier weiter: „Im ländlichen Raum sollten die Signale auf Kooperation, nicht auf Wettbewerb gestellt werden. Regionale Lösungen sollten nicht an bundesgesetzlichen Regelungen scheitern.“ Insofern seien auch die stärkere Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesländer ein Schritt in die richtige Richtung.
Zu der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium hat der Diakonie Bundesverband seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht.
Mit Fragen der zukünftigen gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung ländlicher Räume beschäftigt sich ein politisches Gespräch, zu dem der Diakonie Bundesverband einlädt.
Datum: 30. Juni 2011, 16.00 bis 20.30 Uhr
Ort: Robert Koch Hörsaal des Instituts für Mikrobiologie und Hygiene - Campus Charité Mitte, Dorotheenstraße 96, 10117 Berlin
Thema: Gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum
Mehr Informationen zur Veranstaltung finden sich unter http://www.diakonie.de/veranstaltungen- ... m-8110.htm
Für Rückfragen und weitere Informationen
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin
Telefon (030) 83001-130
E-Mail: pressestelle@diakonie.de

Quelle: Pressemitteilung vom 28.06.2011
http://www.diakonie.de/pressemitteilung ... n-8157.htm

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