Gedanken zu einem zukunftssicheren Sozialversicherungssystem

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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johannes
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Gedanken zu einem zukunftssicheren Sozialversicherungssystem

Beitrag von johannes » 26.10.2010, 00:35

Ein immer wieder diskutierter Ansatz:

"Wer für eine Abschaffung der Beiragsbemessungsgrenze ist, ist de facto für eine Abschaffung der Privatversicherung "

Wenn die Politiker den Bürger endlich die immer wieder proklamierte Mündigkeit zugestehen wollten, könnten sie die privaten und die gesetzlichen sozialen Sicherungssysteme um die Gunst der Mitglieder buhlen lassen.

Jeder verdiente Euro, ob aus Arbeit,aus Kapital, Investivvermögen oder Spekulation gehört sozialversichert - in Krankenkasse, Pflegeversicherung und Rente. Grundversorgung ist für alle Pflicht. Alles, was darüber hinaus geht, sollte dem mündigen Bürger überlassen werden!

Krankenkasse muß Pflicht sein für jeden Bürger, nicht aber die Kasse
Pflegekasse muß Pflicht sein für jeden Bürger, nicht aber die Kasse
Rentenversicherung muß Pflicht sein für jeden Bürger, nicht aber die Kasse

Soziale Krankenversicherung

1. Wo sich jeder versichert, sollte dem mündigen Bürger überlassen bleiben. Dieser hat lediglich nachzuweisen, daß er versichert ist (Mitgliedsbescheinigung). Eine Abmeldung bei einer Versicherung kann nur vorgenommen werden, wenn eine Mitgliedsbescheinigung bei einer anderen Vesicherung vorgelegt wird.

2. Für eine medizinische Grundversorgung sollte jeder Erwachsene von jedem verdienten Euro vor Abzug irgendwelcher Privilegien (wie dies bei einem pflichtversicherten Arbeitnehmer geschieht) einen bestimmten Prozentsatz beitragen.

3. Verdienen bereits Kinder mehr als den Betrag der Grundsicherung (Sozialhilfe), z. B. durch Kapitalerträge, sollten auch diese von jedem über die Grundsicherung hinausgehenden Einkommen den gleichen prozentualen Beitrag zahlen, wie die Erwachsenen.

4. Für über die medizinische Grundversorgung hinausgehende Leistungen sollte es wie bei den Privaten Krankenversicherungen für jeden eine Möglichkeit geben, durch zusätzliche Beiträge zusätzliche Leistungen nach Umfang der Zusatzleistungen zu kaufen.

5. Anteilige Krankenversicherungsbeiträge durch Arbeitgeber sind in einen übergeordneten Topf einzuzahlen, aus dem die verschiedenen Versicherungsgesellschaften (private und gesetzliche) im Verhältnis der Anzahl ihrer Versicherten Zuteilungen erhalten.

6. Arzneimittelkosten sind in der sozialen Krankenversicherung für die Grundversorgung durch den Staat festzulegen. Mein Vorschlag für die Obergrenze wäre der Mittelwert der internationalen Preise ein und desselben Wirkstoffes.

7. In der medizinischen Grundversorgung sollen nur solche Medikamente zulässig sein, die nachweislich zu einer Linderung, Besserung oder Heilung geeignet sind. Die Eignung ist durch eine unabhängige Kotrollinstanz zu überprüfen.

Soziale Pflegeversicherung

1. Wo sich jeder versichert, sollte dem mündigen Bürger überlassen bleiben. Dieser hat lediglich nachzuweisen, daß er versichert ist (Mitgliedsbescheinigung). Eine Abmeldung bei einer Versicherung kann nur vorgenommen werden, wenn eine Mitgliedsbescheinigung bei einer anderen Vesicherung vorgelegt wird.

2. Für eine pflegerische Grundversorgung sollte jeder Erwachsene von jedem verdienten Euro vor Abzug irgendwelcher Privilegien (wie dies bei einem pflichtversicherten Arbeitnehmer geschieht) einen bestimmten Prozentsatz beitragen.

3. Verdienen bereits Kinder mehr als den Betrag der Grundsicherung (Sozialhilfe), z. B. durch Kapitalerträge, sollten auch diese von jedem über die Grundsicherung hinausgehenden Einkommen den gleichen prozentualen Beitrag zahlen, wie die Erwachsenen.

4. Für eine finazielle pflegerische Grundversorgung ist in der jeweiligen Pflegestufe der Betrag anzusetzen, der nach Abzug laufender Einkünfte in Höhe der sozialen Grundsicherung bei Sozialhilfeempfängern und Kleinrentnern oder die Rente nach Abzug eines max. Freibetrages von z. B. € 200,00 nach den Vorschriften des SGB XI aufzubringen wäre.

5. In der Pflegeversicherung hat der Pflegebedürftige neben laufenden Einkünften auch bestehende Vermögenswerte einzubeziehen, die zur Sicherung der eigenen pflegerischen Versorgung einsetzbar sind. Hierbei sind bestehende Vermögenswerte bei Ehepartnern entgegen der derzeitigen Praxis grundsätzlich je zur Hälfte auf die Partner aufzuteilen. Übersteigen die eigenen finanziellen Mittel den Bedarf für die pflegerische Versorgung, entfällt eine Leistung der Pflegeversicherung.

6. Besondere Komfortleistungen sind aus Mehrvermögen oder Zusatzversicherungen zu finanzieren.

7. Anteilige Pflegeversicherungsbeiträge durch Arbeitgeber sind in einen übergeordneten Topf einzuzahlen, aus dem die verschiedenen Versicherungsgesellschaften (private und gesetzliche) im Verhältnis der Anzahl ihrer Versicherten Zuteilungen erhalten.

Soziale Rentenversicherung

1. Wo sich jeder versichert, sollte dem mündigen Bürger überlassen bleiben. Dieser hat lediglich nachzuweisen, daß er ausreichend rentenversichert ist (Mitgliedsbescheinigung mit Angabe der zu erwartenden monatlichen Rente). Eine Abmeldung bei einer Versicherung kann nur vorgenommen werden, wenn eine Mitgliedsbescheinigung bei einer anderen Vesicherung vorgelegt wird.

2. Für eine Grundrente sollte jeder Erwachsene von jedem verdienten Euro vor Abzug irgendwelcher Privilegien (wie dies bei einem pflichtversicherten Arbeitnehmer geschieht) einen bestimmten Prozentsatz beitragen. Die Höhe einer Grundrente muß einheitlich festgelegt werden, wobei diese mindestens 50 % über der sozialen Grundsicherung liegen sollte.

3. Verdienen bereits Kinder mehr als den Betrag der Grundsicherung (Sozialhilfe), z. B. durch Kapitalerträge, sollten auch diese von jedem über die Grundsicherung hinausgehenden Einkommen den gleichen prozentualen Beitrag zahlen, wie die Erwachsenen.

4. Will jemand im Alter eine über die Grundrente hinaus gehende Rente erreichen, ist diese über Zusatzrentenversicherungen in welcher Form auch immer nach Umfang der Zusatzleistungen zu finanzieren.

5. Anteilige Rentenversicherungsbeiträge durch Arbeitgeber sind in einen übergeordneten Topf einzuzahlen, aus dem die verschiedenen Versicherungsgesellschaften (private und gesetzliche) im Verhältnis der Anzahl ihrer Versicherten Zuteilungen erhalten.

Alle originär versicherungsfremden Leistungen sollten auf anderem Wege finanziert werden. Ich gehe davon aus, daß auf diese Weise eine geringere Belastung (prozentual) für jeden Einzelnen die Folge sein wird und Altersarmut Schnee von gestern.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

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