Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 380 vom 22. Oktober 2010
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Sozialhilfeausgaben 2009: Anstieg auf netto 20,9 Milliarden Euro
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WIESBADEN - Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden im Laufe des Jahres 2009 in Deutschland rund 23,0 Milliarden Euro brutto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von circa 2,1 Milliarden Euro, größtenteils Erstattungen anderer Sozialleistungsträger, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto etwa 20,9 Milliarden Euro. Damit stiegen sie gegenüber dem Vorjahr um 5,9%.
Pro Kopf wurden in Deutschland im Jahr 2009 für die Sozialhilfe rechnerisch 255 Euro (Vorjahr: 241 Euro) netto aufgewendet. Im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) waren die Pro Kopf-Ausgaben mit 264 Euro wesentlich höher als in den neuen Ländern (ohne Berlin) mit 172 Euro. Die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten im Jahr 2009 - wie im Vorjahr - die drei Stadtstaaten Bremen (418 Euro), Hamburg (396 Euro) und Berlin (391 Euro). In den alten Flächenländern verbuchte Baden-Württemberg die niedrigsten Pro-Kopf-Ausgaben (188 Euro), Schleswig-Holstein die höchsten (305 Euro). In den neuen Ländern gab Sachsen je Einwohner am wenigsten für Sozialhilfe aus (134 Euro), Mecklenburg-Vorpommern am meisten (215 Euro).
Wie in den Vorjahren floss der mit Abstand größte Teil der Nettoausgaben für Sozialhilfe (57%) in die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Mit knapp 12,0 Milliarden Euro stiegen diese Ausgaben gegenüber 2008 um 6,8%. Die im 6. Kapitel des SGB XII geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.
Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung betrugen rund 3,9 Milliarden Euro - dies entsprach 19% der gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Ausgaben um 6,7%. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit dem 1. Januar 2005 wird diese Leistung nach dem 4. Kapitel des SGB XII gewährt. Sie kann bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-Jährigen in Anspruch genommen werden, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder von Personen ab 65 Jahren.
Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger 4,6% mehr als im Vorjahr aus. Damit beliefen sich die Ausgaben im Jahr 2009 auf etwa 2,9 Milliarden Euro (14% aller Sozialhilfeausgaben). Die Hilfe zur Pflege wird gemäß dem 7. Kapitel SGB XII Personen gewährt, die in Folge von Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Detaillierte Informationen und lange Zeitreihen zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe können auch kostenfrei über die Tabelle 22111-0001 in der GENESIS-Online-Datenbank abgerufen werden.
Eine zusätzliche Tabelle und eine methodische Kurzbeschreibung und weitere Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter http://www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Birgit Leis,
Telefon: (0611) 75-8146,
E-Mail: sozialhilfe@destatis.de
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Die vollständige Pressemitteilung ist auch im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/ ... Print.psml
zu finden.
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Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.
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Herausgeber: (c) Statistisches Bundesamt, Pressestelle
Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44, Telefax: +49 (0) 611 / 75 - 39 76
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Sozialhilfeausgaben 2009: Anstieg auf netto 20,9 Milliarden
Moderator: WernerSchell
314.000 Personen erhielten Hilfe zum Lebensunterhalt
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 391 vom 28.10.2010
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314.000 Personen erhielten Ende 2009 Hilfe zum Lebensunterhalt
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WIESBADEN - Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erhielten zum Jahresende 2009 in Deutschland rund 314 000 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Dies waren 3,4% weniger Hilfebezieher als im Vorjahr.
Bundesweit bezogen Ende 2009 damit 3,8 von 1 000 Einwohnern laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. In Bremen war der Anteil der Empfänger mit 5,7 Personen je 1 000 Einwohner am höchsten, in Baden-Württemberg mit 1,3 Personen je 1 000 Einwohner am niedrigsten.
Sieben von zehn Leistungsberechtigten (70,5%) lebten in Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen. Drei von zehn Empfängern (29,5%) lebten außerhalb von Einrichtungen, überwiegend in Einpersonenhaushalten. Mit knapp 40 Jahren waren die Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen im Durchschnitt deutlich jünger als die in Einrichtungen mit rund 53 Jahren.
2009 gaben die Kommunen und die überörtlichen Sozialhilfeträger für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt 999 Millionen Euro netto aus, 12,5% mehr als im Vorjahr. Hierbei sind Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern bereits berücksichtigt. Etwa 55% der Ausgaben wurden für Leistungsberechtigte in Einrichtungen und knapp 45% für Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen verwendet.
Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich unter anderem an Behinderte und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen leben und dort Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (nach dem 6. Kapitel SGB XII) oder Hilfe zur Pflege (nach dem 7. Kapitel SGB XII) beziehen. Sie können neben diesen rein maßnahmebezogenen Sozialhilfeleistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach dem 4. Kapitel SGB XII) oder in anderer Weise decken können. Außerhalb von Einrichtungen kommt die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt etwa für vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente in Betracht.
Weitere Informationen und lange Zeitreihen können auch kostenfrei über die Tabellen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (22121-0001 und 22121-0002) in der GENESIS-Online Datenbank abgerufen werden.
Eine methodische Kurzbeschreibung, weitere Daten und Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter http://www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Friedrich Heuser,
Telefon: (0611) 75-8586,
E-Mail: sozialhilfe@destatis.de
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Die vollständige Pressemitteilung, inklusive Tabelle, ist auch im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/jetspeed/portal/ ... Print.psml
zu finden.
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314.000 Personen erhielten Ende 2009 Hilfe zum Lebensunterhalt
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WIESBADEN - Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erhielten zum Jahresende 2009 in Deutschland rund 314 000 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Dies waren 3,4% weniger Hilfebezieher als im Vorjahr.
Bundesweit bezogen Ende 2009 damit 3,8 von 1 000 Einwohnern laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. In Bremen war der Anteil der Empfänger mit 5,7 Personen je 1 000 Einwohner am höchsten, in Baden-Württemberg mit 1,3 Personen je 1 000 Einwohner am niedrigsten.
Sieben von zehn Leistungsberechtigten (70,5%) lebten in Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen. Drei von zehn Empfängern (29,5%) lebten außerhalb von Einrichtungen, überwiegend in Einpersonenhaushalten. Mit knapp 40 Jahren waren die Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen im Durchschnitt deutlich jünger als die in Einrichtungen mit rund 53 Jahren.
2009 gaben die Kommunen und die überörtlichen Sozialhilfeträger für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt 999 Millionen Euro netto aus, 12,5% mehr als im Vorjahr. Hierbei sind Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern bereits berücksichtigt. Etwa 55% der Ausgaben wurden für Leistungsberechtigte in Einrichtungen und knapp 45% für Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen verwendet.
Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich unter anderem an Behinderte und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen leben und dort Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (nach dem 6. Kapitel SGB XII) oder Hilfe zur Pflege (nach dem 7. Kapitel SGB XII) beziehen. Sie können neben diesen rein maßnahmebezogenen Sozialhilfeleistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach dem 4. Kapitel SGB XII) oder in anderer Weise decken können. Außerhalb von Einrichtungen kommt die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt etwa für vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente in Betracht.
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