Infolge Insolvenz eines Unternehmens ist der Rollstuhltransport von Behinderten im Rhein-Kreis Neuss nicht mehr gewährleistet. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wurde mit dem Vorgang befasst und hat den Rhein-Kreis Neuss angeschrieben. Der Brief wird vorgestellt:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Neuss, den 19.10.2010
An den
Rhein-Kreis Neuss - Sozialamt - Fürsorgestelle für Schwerbehinderte -
Betr.: Rollstuhltransport für Schwerbehinderte im Rhein-Kreis Neuss
Bezug: Ihr Schreiben vom 14.10.2010 - Az. 50.3 - (eingegangen am 19.10.2010)
Sehr geehrter Herr Steinmetz,
sehr geehrter Herr Baumgarth,
ich teilte Ihnen am 10.10.2010 mit, dass der Rollstuhltransportdienst im Rhein-Kreis Neuss nicht mehr gewährleistet ist. Die Firma Toeller, die diesen Dienst bislang wahrgenommen hat, befindet sich in Insolvenz. Ich machte auf eine Neuregelung, die keinen Aufschub zulässt, aufmerksam. Nun teilen Sie mit Brief vom 14.10.2010 an mich, und nicht an die Adresse von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, mit, dass Sie sich um ein Ersatzangebot bemühen, hierbei aber Vergabevorschriften zu beachten seien. Das deutet alles auf eine längere Zeit der Nichtversorgung von behinderten Menschen hin. Sie wollen zu gegebener Zeit weiter informieren.
Obwohl ich als ehemaliger Beamter Verständnis für die strikte Beachtung von Rechtsvorschriften habe, kann ich in der vorliegenden Angelegenheit die Beachtung von Regelungen, die nach Ihrer Aussage eine längere Zeit in Anspruch nehmen werden, nicht nachvollziehen. Nach meinem Kenntnisstand können zwingende Vergabevorschriften dann außer Acht gelassen werden, wenn es darum geht, eine dringliche Einzelsituation aufzulösen, die schnelles und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmtes Handeln gebietet. Man muss dann ein Abweichen von Vorschriften ausreichend aktenkundig machen. Es kann doch nicht etwa ernstlich sinnvoll sein, einen Krankentransportdienst, der nur für den Rhein-Kreis Neuss Leistungen anbietet, europaweit auszuschreiben. Wenn dem so wäre, müsste man dafür bei allem Verständnis für gutes Harmonieren in einem vereinbarten und friedvollen Europa jedes Verständnis verlieren.
Selbst wenn es zwingendes Recht gäbe, das Ihnen keinen Raum lässt, müssten Sie sich zumindest darum bemühen, bis zur endgültigen Neuregelung eine Übergangsregelung zu finden. Zum Beispiel könnte ich mir vorstellen, mit einem geeigneten Fahrdienst aus einem Nachbarkreis ein vorübergehendes Angebot zu gestalten. Die vielfältigen Vorschriften des Gesundrechtes, insbesondere in SGB IX und SGB XI, laufen ins Leere, wenn wir uns nicht alle flexibel den realen Bedürfnissen der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen konsequent annehmen. Im Zweifel gilt das Verfassungsgebot: Die Menschenwürde ist unantastbar!
Ich darf Sie daher noch einmal bitten, die Angelegenheit einer schnellen Lösung zuzuführen. Sollten Sie wider Erwarten keine kurzfristige Lösung erkennen können, bitte ich um eine baldmögliche Rückmeldung. Ich würde mich dann wegen der grundsätzlichen Problematik des Krankentransportdienstes im Zusammenhang mit europaweiten Ausschreibungen usw. an die Behindertenbeauftragten in NRW bzw. beim Bund wenden. Für diesen Fall wäre ein Hinweis dazu von Bedeutung, wieviele Personen im Rhein-Kreis Neuss von der Angelegenheit betroffen sind.
Für Ihre Bemühungen im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de