Rollstuhltransport für Schwerbehinderte

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Moderator: WernerSchell

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Rollstuhltransport für Schwerbehinderte

Beitrag von ProPflege » 20.10.2010, 06:51

Rollstuhltransport für Schwerbehinderte

Infolge Insolvenz eines Unternehmens ist der Rollstuhltransport von Behinderten im Rhein-Kreis Neuss nicht mehr gewährleistet. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wurde mit dem Vorgang befasst und hat den Rhein-Kreis Neuss angeschrieben. Der Brief wird vorgestellt:

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“


Neuss, den 19.10.2010
An den
Rhein-Kreis Neuss - Sozialamt - Fürsorgestelle für Schwerbehinderte -


Betr.: Rollstuhltransport für Schwerbehinderte im Rhein-Kreis Neuss
Bezug: Ihr Schreiben vom 14.10.2010 - Az. 50.3 - (eingegangen am 19.10.2010)

Sehr geehrter Herr Steinmetz,
sehr geehrter Herr Baumgarth,

ich teilte Ihnen am 10.10.2010 mit, dass der Rollstuhltransportdienst im Rhein-Kreis Neuss nicht mehr gewährleistet ist. Die Firma Toeller, die diesen Dienst bislang wahrgenommen hat, befindet sich in Insolvenz. Ich machte auf eine Neuregelung, die keinen Aufschub zulässt, aufmerksam. Nun teilen Sie mit Brief vom 14.10.2010 an mich, und nicht an die Adresse von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, mit, dass Sie sich um ein Ersatzangebot bemühen, hierbei aber Vergabevorschriften zu beachten seien. Das deutet alles auf eine längere Zeit der Nichtversorgung von behinderten Menschen hin. Sie wollen zu gegebener Zeit weiter informieren.

Obwohl ich als ehemaliger Beamter Verständnis für die strikte Beachtung von Rechtsvorschriften habe, kann ich in der vorliegenden Angelegenheit die Beachtung von Regelungen, die nach Ihrer Aussage eine längere Zeit in Anspruch nehmen werden, nicht nachvollziehen. Nach meinem Kenntnisstand können zwingende Vergabevorschriften dann außer Acht gelassen werden, wenn es darum geht, eine dringliche Einzelsituation aufzulösen, die schnelles und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmtes Handeln gebietet. Man muss dann ein Abweichen von Vorschriften ausreichend aktenkundig machen. Es kann doch nicht etwa ernstlich sinnvoll sein, einen Krankentransportdienst, der nur für den Rhein-Kreis Neuss Leistungen anbietet, europaweit auszuschreiben. Wenn dem so wäre, müsste man dafür bei allem Verständnis für gutes Harmonieren in einem vereinbarten und friedvollen Europa jedes Verständnis verlieren.

Selbst wenn es zwingendes Recht gäbe, das Ihnen keinen Raum lässt, müssten Sie sich zumindest darum bemühen, bis zur endgültigen Neuregelung eine Übergangsregelung zu finden. Zum Beispiel könnte ich mir vorstellen, mit einem geeigneten Fahrdienst aus einem Nachbarkreis ein vorübergehendes Angebot zu gestalten. Die vielfältigen Vorschriften des Gesundrechtes, insbesondere in SGB IX und SGB XI, laufen ins Leere, wenn wir uns nicht alle flexibel den realen Bedürfnissen der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen konsequent annehmen. Im Zweifel gilt das Verfassungsgebot: Die Menschenwürde ist unantastbar!

Ich darf Sie daher noch einmal bitten, die Angelegenheit einer schnellen Lösung zuzuführen. Sollten Sie wider Erwarten keine kurzfristige Lösung erkennen können, bitte ich um eine baldmögliche Rückmeldung. Ich würde mich dann wegen der grundsätzlichen Problematik des Krankentransportdienstes im Zusammenhang mit europaweiten Ausschreibungen usw. an die Behindertenbeauftragten in NRW bzw. beim Bund wenden. Für diesen Fall wäre ein Hinweis dazu von Bedeutung, wieviele Personen im Rhein-Kreis Neuss von der Angelegenheit betroffen sind.

Für Ihre Bemühungen im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
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Behindertenfahrdienst

Beitrag von ProPflege » 20.10.2010, 06:58

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“


Am 19.10.2010, 17,35 Uhr, wenige Stunden nach Versand des o.a. Schreibens ging folgende Rückmeldung ein:

Sehr geehrter Herr Schell,
wir haben heute das DRK beauftragt, den Behindertenfahrdienst ab sofort zu übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
I.V.
Jürgen Steinmetz
Allgemeiner Vertreter des Landrates
Rhein-Kreis Neuss
Oberstr. 91, 41460 Neuss
Lindenstr. 2, 41515 Grevenbroich
Tel.: 02131/928-1020
Fax: 02131/928-2401
Email: juergen.steinmetz@rhein-kreis-neuss.de
http://www.rhein-kreis-neuss.de
http://www.wfgrkn.de


Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bedankt sich beim Rhein-Kreis Neuss für die schnelle Hilfe zugunsten behinderter Menschen im Rhein-Kreis Neuss.

Mit dieser Darstellung ist eindrucksvoll widerlegt, dass man als Interessenvertretung für pflegebedürftige Menschen doch nichts erreichen kann.

Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
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Fahrdienst ist gerettet

Beitrag von ProPflege » 20.10.2010, 09:06

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) berichtet heute im Internet zur Angelegenheit "Fahrdienst":

Jüchen
Fahrdienst ist gerettet

VON VERA STRAUB - zuletzt aktualisiert: 20.10.2010 Jüchen (NGZ)

Nachdem der Schwerbehinderten-Transport in Jüchen und dem gesamten Rhein-Kreis Neuss nicht mehr gewährleistet war, sorgt sich Harro Heintz um die Mobilität seiner Eltern. Der Kreis fand gestern eine Lösung.

Seit gestern können schwerbehinderte Bürger aus Jüchen und ihre Angehörigen wieder aufatmen: Das Deutsche Rote Kreuz in Neuss übernimmt ab sofort die Rollstuhl-Transportdienste, die die Kaarster Firma Töller am 5. Oktober wegen Insolvenz einstellen musste. Damit war der Transportdienst auch in Jüchen vorübergehend nicht mehr gewährleistet. Das sorgte für Entsetzen bei Schwerbehinderten und Angehörigen.

Betroffen ist auch der Jüchener Harro Heintz ( 58 ), Sohn von schwerstbehinderten Eltern, der diesen Dienst zu schätzen wusste und gerne in Anspruch genommen hat. "Der finanziell vom Rhein-Kreis Neuss unterstützte Rollstuhltransport ermöglichte meinen Eltern eine regelmäßige Teilnahme am Demenznachmittag der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Neuss."

Trotz der geringen Entfernung von etwa 1,5 Kilometern zwischen der elterlichen Wohnung und dem Veranstaltungsort sei im vergangenen Jahr eine Teilnahme nur durch den von der Firma Töller bereitgestellten Wagen möglich gewesen. "Ich selbst kann meine Eltern – 89 und 87 Jahre – nicht transportieren. Jetzt ist alles nur noch schwierig, umständlich und kaum zu bewerkstelligen", sagt der Maschinenbau-Ingenieur, der als Berufsschullehrer arbeitet, um seine Eltern pflegen zu können.

Das Problem: Der Rhein-Kreis Neuss kann und darf Aufträge diesen Umfangs nicht frei vergeben und hat den Dienst europaweit ausgeschrieben. "Bis es eine neue Vereinbarung zwischen dem Kreis und einem Transportunternehmen gibt, sind meine Eltern an ihre Wohnung gefesselt. Angebotene Alternativen sind ohne finanzielle Zuschüsse nicht realisierbar", sagt Heintz. In seiner Verzweiflung wandte er sich an Werner Schell (71) in Neuss-Erfttal, der die Initiative "Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk" ins Leben gerufen hat. "Dadurch, dass die Firma Töller diesen Dienst nicht mehr anbieten kann, hängen hunderte Mitfahrer in der Luft", sagt Schell. "Als Lobbyist für Schwerbehinderte fordere eine vorübergehende Lösung."

Auf diese Forderung reagierte der Rhein-Kreis Neuss sofort: "Nachdem uns die Nachricht einen Tag vor dem offiziellen Ende der Firma Töller erreichte, sahen wir uns vor die Situation gestellt, eine Zwischenlösung zu finden", sagt Jürgen Steinmetz, Allgemeiner Vertreter des Landrates. Gestern sei das Deutsche Rote Kreuz auf Grund des vorliegenden Angebotes mit dem Fahrdienst beauftragt worden. "Wir haben im Interesse der Menschen mit Behinderung, die auf den Behindertenfahrdienst angewiesen sind, schnellstmöglich gehandelt. "Der Fahrdienst ist weiter zu gleichen Konditionen gesichert", betont Jürgen Steinmetz.

Quelle: NGZ - http://www.ngz-online.de/juechen/nachri ... 20474.html

Info
Behindertenfahrdienst

Angebot Der Rhein-Kreis Neuss unterhält als freiwillige soziale Leistung einen Fahrdienst für schwer körperbehinderte Mitbürger.
Hilfe Insbesondere Rollstuhlfahrern sollen mit diesem Fahrdienst die Möglichkeit erhalten, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
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http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/

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Fahrdienstproblem gelöst

Beitrag von KPHNeuss » 20.10.2010, 09:16

Hallo Herr Schell,
ich kenne jemanden, der auch von dem Fahrdienstproblem betroffen war. Daher kann ich die Sorgen der betroffenen behinderten Menschen gut nachvollziehen.
Ich finde es toll, dass Sie sich gekümmdert haben und mit für ein schnelles neues Angebot gesorgt haben. Ich gehe davon aus, dass es ohne "Ihren Druck" diese Lösung nicht gegeben hätte.
Danke!
Herzliche Grüße
KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!

Bajuware
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Rollstuhlfahrdienst mit neuem Anbieter

Beitrag von Bajuware » 20.10.2010, 09:32

Info per Liste:
--- Rollstuhlfahrdienst
Im Rhein-Kreis Neuss war der Rollstuhlfahrdienst für behinderte Menschen nicht mehr gewährleistet. Es drohte ein langwieriges europaweites Ausschreibungsverfahren mit der Folge, dass der Transport für Rollstuhlfahrer für längere Zeit nicht gewährleistet werden konnte. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich mit einem "Brandbrief" an den Rhein-Kreis Neuss gewandt und damit erreicht, dass der Transport durch eine kurzfristige Entscheidung neu geregelt werden konnte. Brieftext und Rückmeldung im Forum unter viewtopic.php?t=14970
Mit dieser Darstellung ist eindrucksvoll widerlegt, dass man als Interessenvertretung für pflegebedürftige Menschen doch nichts erreichen kann.


Dazu vom Süden der Republik folgende Anmerkung:
Gratulation zum Erfolg! Selbsthilfeaktivitäten können also auch erfolgreich laufen! Die behinderten Menschen werden es danken.
Grüße und weiterhin viel Arbeitsfreude von Bajuware
Die Rahmenbedingungen des Pflegesystems stimmen nicht (mehr)! Dies gilt es zu beklagen. Pflegebedürftige und Pflegepersonal leiden unter dem System. - Verantwortungsträger sind gefordert!

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Würde des Menschen ist unantastbar

Beitrag von Service » 20.10.2010, 17:22

Hallo Herr Schell,

es geht doch. Aber mit welchem Aufwand und Hintergrundwissen!!!
Gottseidank haben Sie von dem Missstand erfahren.
Ganz besonders gefiel mir, dass die Würde des Menschen unantastbar sei.
Aber davon sind wir leider noch weit entfernt, aber der Weg ist das Ziel!

LG und weiterhin viel Erfolg
NN (auf Wunsch anonym)

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