Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI - Dokumentation ....

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Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI - Dokumentation ....

Beitrag von Service » 26.09.2010, 06:43

Der Umgang mit zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI
von Petra Visser, Dipl.-Pflegewirtin (FH)

Dokumentation und Abrechnung

Die Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI sind nicht Bestandteil des Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI und demnach auch nicht in den Vergütungsverträgen der ambulanten Pflegedienste verhandelt. Die Forderungen zur Dokumentation und Abrechnung gelten hier nicht.

Außer den beiden Kriterien der qualitätsgesicherten Leistungserbringung und der Zusätzlichkeit zum Angebot nach § 36 (Pflegesachleistung) ist der Leistungserbringer keinen weiteren Auflagen unterlegen. Dies ermöglicht und fordert eine gewisse Kreativität des Pflegedienstes.

So sind dem Betreuungsangebot weder inhaltlich noch preislich Grenzen gesetzt.

Generell darf es sich dabei nur um Leistungen handeln, die nicht in der regulären Vergütungsvereinbarung für SGB XI enthalten sind, wie „Spazieren gehen“ oder „Vorlesen“. Da Betreuung nicht im Minutentakt sinnvoll ist, wird meist nach Stunden abgerechnet. Den Stundensatz legt der Pflegedienst fest.

Regelungen zur Dokumentation:

- Informationssammlung durchführen und in der Pflegedokumentation festhalten, welche Einschränkungen, insbesondere in seiner Alltagskompetenz der Patient hat. Hilfreich ist hier mit dem PEA-Assessment aus der Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs zu arbeiten. Das ausgefüllte Assessment bzw. die Anamnese wird einfach in der Dokumentation Ihres Patienten abgeheftet. Nicht vergessen, dass das Dokument mit Handzeichen und Datum abzuzeichnen ist und die biographischen Daten sorgfältig zu sammeln sind, besonders bezogen auf Vorlieben, Abneigungen, Gewohnheiten und Rituale.

- Möglichst schriftliche Vereinbarung abschließen zu den zusätzlichen Betreuungsleistung mit dem Pflegekunden, seinen Angehörigen, ggf. auch Betreuern, z. B. im Pflegevertrag aufführen

- Maßnahmenplan für die vorgenannte Vereinbarung erstellen und in der Pflegedokumentation abheften. Die Durchführung ist nachvollziehbar zu dokumentieren, Handzeichen nicht vergessen.

- Pflegeberichteblatt: Die schriftliche Dokumentation der Betreuungsleistungen ist sehr wichtig, um Erfahrungen festzuhalten und die Beschäftigungsangebote für den jeweiligen Pflegekunden für Außenstehende, wie z. B. den MDK, nachvollziehbar zu machen. Auch für die eigene Verlaufskontrolle ist die beständige Dokumentation aller Angebote von großer Bedeutung. In regelmäßigen Abständen sollte einen Verlaufsbericht geschrieben werden, in dem aufgeführt wird, welche Beschäftigungsangebote dem Pflegekunden gemacht wurden und wie oder ob er sie angenommen hat. Besondere Ereignisse ebenfalls im Berichteblatt festhalten, z. B. wenn ein stiller Bewohner sehr gesprächig war oder ein neues Angebot besonders gut angenommen wurde.

- Leistungsnachweis erstellen mit Angabe der Dienstleistung: Betreuung §45b SGB XI und der Tage, sowie der eingesetzten Zeit. Tipp: identischen Leistungsnachweis der ambulanten Pflege nutzen, aber statt des Leistungskomplexes wird hier Betreuung §45b eingesetzt. Dann jeweils an den Tagen der Betreuung die Gesamtzeit und das Handzeichen eintragen.

- Abrechnung: Rechnung zusammen mit vorgenanntem Leistungsnachweis bei der Pflegekasse einreichen, sofern eine Abtretungserklärung des Pflegekunden vorliegt. Die detaillierte Beschreibung der erbrachten Betreuung: z.B. Vorlesen, Spazierengehen kann auf einem ergänzenden Durchführungsnachweis oder alternativ in dem Pflegeberichteblatt (zusammen mit Besonderheiten und Abweichungen) dokumentiert werden.

Bitte beachten, dass es keine verbindlichen Vorgaben gibt und eine umfassende Pflegeprozessplanung nicht unbedingt erforderlich ist, sondern die sach- und fachgerechte Versorgung im Rahmen der Betreuung und die Kriterien für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen eingehalten werden. Die Pflegekassen können weder den Preis, noch die unterschiedliche Berechnung von Fach- und Hilfskräften verlangen.

Viele Grüße aus der Südheide
Petra Visser, Dipl.-Pflegewirtin (FH)
Unternehmensberatung Wißgott
Moorweg 13
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Tel: 05143 / 669627
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Quelle: Mitteilung vom 24.09.2010 - wird mit Genehmigung der UB Wißgott vom 25.09.2010 hier vorgestellt.

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