Beihilfe übernimmt keine Alternativtherapien
Mannheim/Berlin – Die Beihilfe muss keine Kosten für eine wissenschaftlich allgemein nicht anerkannte Behandlungsmethode übernehmen. Das teilte die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Hinweis auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg mit. Mit seinem Urteil (AZ: 11 S 2730/09) hob der VGH eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf.
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... rapien.htm
Alternativtherapien - nicht zu Lasten der Beamtenbeihilfe
Moderator: WernerSchell