BSG untersagt Betreuungsleistungen für Diabetiker
Unterzuckerungen verpflichten die Pflegekasse nicht zur Leistung.
KASSEL (mwo). Eine wiederkehrende Unterzuckerung bei Diabetikern begründet keinen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen durch die Pflegekasse. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.
.... Az.: B 3 P 9/09 R
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=619089
Diabetiker - keine zusätzlichen Betreuungsleistungen
Moderator: WernerSchell