Qualitätsgrundsätze in der Pflege
Verfasst: 27.08.2010, 16:50
Berliner Schiedsstelle beschließt Qualitätsgrundsätze in der Pflege
Berlin. Nach Informationen des Bundesverbandes ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen (bad) hat die Berliner Schiedsstelle die "gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach § 113 SGB XI" beschlossen. Schon in Kürze erwartet der Verband die Veröffentlichung im Bundesanzeiger – dann werden die Grundsätze für alle Pflegeheime und ambulanten Dienste im Bundesgebiet rechtskräftig sein. Der bad zeigte sich mit der Einigung zufrieden. Das Interesse der Verbraucher sowie der ambulanten und stationären Einrichtungen werden angemessen berücksichtigt, sagte Geschäftsführer Ulrich Kochanek.
Die gemeinsamen Grundsätze werden erstmals seit 1996 aktualisiert. Sie enthalten insbesondere Sorgfalts- und Handlungsrichtlinien für eine qualitativ hochwertige Pflege, deren Einhaltung im Haftungsfall von entscheidender Bedeutung ist.
Welche Konsequenzen hat der Beschluss für die Pflegeeinrichtungen? Lesen Sie mehr in den Print-Ausgaben von CAREkonkret.
Quelle: Pressemitteilung vom 27.08.2010
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net
Berlin. Nach Informationen des Bundesverbandes ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen (bad) hat die Berliner Schiedsstelle die "gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach § 113 SGB XI" beschlossen. Schon in Kürze erwartet der Verband die Veröffentlichung im Bundesanzeiger – dann werden die Grundsätze für alle Pflegeheime und ambulanten Dienste im Bundesgebiet rechtskräftig sein. Der bad zeigte sich mit der Einigung zufrieden. Das Interesse der Verbraucher sowie der ambulanten und stationären Einrichtungen werden angemessen berücksichtigt, sagte Geschäftsführer Ulrich Kochanek.
Die gemeinsamen Grundsätze werden erstmals seit 1996 aktualisiert. Sie enthalten insbesondere Sorgfalts- und Handlungsrichtlinien für eine qualitativ hochwertige Pflege, deren Einhaltung im Haftungsfall von entscheidender Bedeutung ist.
Welche Konsequenzen hat der Beschluss für die Pflegeeinrichtungen? Lesen Sie mehr in den Print-Ausgaben von CAREkonkret.
Quelle: Pressemitteilung vom 27.08.2010
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net