Krankenhaushygiene - Umsetzungsprobleme !

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

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Beitrag von Presse » 31.08.2010, 14:25

Die konsequente Umsetzung bestehender Regelungen und mehr Personal würden Hygiene verbessern

Berlin (30. August 2010) – Anlässlich mehrerer Hygieneskandale in deutschen Krankenhäusern fordert der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft der Pflegeorganisationen und des Hebammenwesens, eine konsequente Umsetzung bestehender gesetzlicher Regelungen. „Der politische Ruf nach mehr gesetzlichen Regelungen geht an der Realität vorbei“, so Andreas Westerfellhaus, Präsident des DPR. Ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Situation wäre die konsequente Umsetzung der existierenden Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, so Westerfellhaus weiter. Der DPR mahnt angesichts der Ländervergleiche zugleich an, nicht nur Infektionszahlen zu vergleichen, sondern auch die abweichende Infrastruktur im Bereich Hygiene und die unterschiedlichen Zahlen der Personalausstattung zu berücksichtigen. In der besseren Personalausstattung, der Umsetzung der Hygienegesetze und in der räumlichen Ausstattung (mehr Ein- und Zweibettzimmer) in den Niederlanden sind nämlich nach Auffassung des DPR die Hauptursachen für deren niedrigere Infektionsraten zu sehen.
Das Robert-Koch-Institut hat durch die KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention) „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“ am 12.10.2009 herausgegeben. In dieser Empfehlung ist die Berechnungsgrundlage des Hygienepersonals dargestellt. Diese Empfehlung muss dringend in allen Bundesländern umgesetzt werden. Um die Herausforderungen zu meistern, müssen zusätzliche Hygienefachkräfte ausgebildet werden. Zusätzlich müssen die Lehrstühle für Hygiene an den Universitäten gestärkt und ausgebaut werden. Derzeit ist der Trend eher gegenläufig: Lehrstühle werden abgeschafft und Stellen werden ersatzlos gestrichen. Auch die Weiterbildungsstätten für Hygienefachkräfte haben sehr unterschiedliche Curricula. Hier besteht dringender Bedarf für eine Vereinheitlichung, z.B. auf der Basis eines Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz.

Das Einsparpotential durch eine gute, sinnvolle Hygiene ist hinreichend wissenschaftlich belegt. Ein Drittel aller im Krankenhaus erworbenen Infektionen könnten durch Präventivmaßnahmen vermieden werden. Hier sei die Aktion „Saubere Hände“ als positives Beispiel genannt. Bereits im November 2008 hat das Bundeskabinett der DART (Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie) zugestimmt. Zu Punkt 5 der Beschlüsse wurde vom Deutschen Pflegerat bereits im Dezember 2008 die Aus- Fort- und Weiterbildung dargestellt. Leider ist dies für die Pflegeberufe politisch nicht weiter verfolgt worden.

Hygiene ist keine Belastung, welche ignoriert werden darf, sondern eine Disziplin im Gesundheitswesen, welche einen erheblichen Beitrag für weniger Leid und bessere – auch wirtschaftlichere – Ergebnisse leistet.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.08.2010
http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.n ... FE0049B8D9

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Krankenhaushygiene verbessern - Händehygiene

Beitrag von Presse » 11.09.2010, 06:54

Aus Forum:
viewtopic.php?p=54573#54573

Internisten fordern bessere Krankenhaushygiene
Wiesbaden – Der Berufsverband Deutscher Internisten ruft zur Aktion „Saubere Hände!“ auf. „Vor jedem Betreten eines Krankenzimmers müssen die Hände desinfiziert werden, je häufiger, desto besser“, sagte BDI-Vorstandsmitglied Jürgen Riemann. Nur so ließe sich die Zahl der nosokomialen Infektionen reduzieren. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... ygiene.htm

aerzteblatt.de
Klinik-Hygiene: Diskussionen gehen weiter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=42476

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Krankenhaushygiene: Netzwerke ...

Beitrag von Presse » 12.09.2010, 07:42

Dtsch Arztebl 2010; 107(36)
Zylka-Menhorn, Vera
Krankenhaushygiene: Netzwerke können mehr bewirken als neue Gesetze
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=78235
Empfehlungen des RKI zur Hygiene
http://www.rki.de/cln_178/nn_205760/DE/ ... __nnn=true

Rauel Kombüchen
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Hygienevorschriften reichen - nur Geld und Personal nicht

Beitrag von Rauel Kombüchen » 12.09.2010, 08:11

Hallo Forum,

es ist eigentlich alles gesagt:
Die geltenden Vorschriften / Empfehlungen reichen aus, vernünftige Hygienepraktiken zu gewährleisten.
Gründübel ist aber, dass die Umsetzung finanziellen und personellen Aufwand erfordert. Dazu ist im Moment wohl niemand so richtig bereit. Vor allem die Ärzte müssten endlich mit gutem Beispiel voran gehen.
Die Diskussionen über Hygiene sind übrigens nicht neu. Sie werden bereits seit Jahrzehnten geführt. Auch die jetzigen Erörterungen werden bald vergessen sein.

Mfg Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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Händedesinfektion verhindert Infektionen

Beitrag von Presse » 26.11.2010, 07:42

Mit provokanten Thesen hat der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene Prof. Dr. Axel Kramer heute auf dem Interdisziplinären WundCongress in Köln tradierten Desinfektionsmethoden eine klare Absage erteilt. Der Hygieniker betonte, wie wichtig eine Händedesinfektion sei, übermäßiges Händewaschen sei jedoch zu vermeiden. - Lesen Sie dazu unten stehend unsere aktuelle Presseinformation:

"Händedesinfektion verhindert Infektionen – unnötiges Händewaschen ist zu vermeiden"
Hygiene-Experte räumt auf dem Interdisziplinären WundCongress mit Ritualen der Wundversorgung auf


Mit einer klaren Position hat der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene Prof. Dr. Axel Kramer den diesjährigen Interdisziplinären WundCongress in Köln eröffnet. Vor rund 800 Teilnehmern widersprach er provokativ der im Gesundheitswesen gängigen Weisheit "Hände müssen erst gewaschen werden" und warb stattdessen für eine vermehrte Händedesinfektion.

Diese könne die Häufigkeit "Health Care assoziierter Infektionen" signifikant senken, sagte Prof. Kramer. Zu häufiges Waschen sei hingegen kontraproduktiv, da es die Haut schädigt und sie damit anfällig für Krankheitserreger macht. "Die Hände zu waschen ist nur erforderlich bei Dienstbeginn, bei sichtbarer Verschmutzung und nach Toilettenbenutzung", stellte der Leiter des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin an der Universität Greifswald klar. "Die Hautpflege sollte entsprechend den allgemein anerkannten Regeln folgen, unnötiges Waschen ist zu vermeiden."

Auch zu den unterschiedlichen vorhandenen Mitteln zur Wunddesinfektion bezog Kramer deutlich Stellung: Jede akute Wunde sei so zu behandeln, dass sie ohne nachfolgende Wundinfektion "per primam" heile, die Herausforderung bei jeder chronischen Wunde bestehe hingegen darin, sie in eine heilende Wunde zu überführen. "Dabei darf grundsätzlich nichts in eine Wunde gegeben werden, was nicht auch ins Auge gegeben werden könnte", forderte Prof. Kramer.

Der WundCongress-Initiator und Haftungsrechtler Prof. Dr. Volker Großkopf stellte die neuen haftungsrechtlichen Risiken dar, die sich durch ein modernes Wundmanagement ergeben können. In einer direkten Reaktion auf diesen Vortrag wies auch Rechtsanwalt Stefan Knoch aus dem Vorstand des internationalen Versicherungsmaklers Assekuranz AG aus Luxembourg auf bestehende Lücken in der haftungsrechtlichen Absicherung hin. Viele Aufgaben in der Wundversorgung, zum Beispiel Nekrosenentfernung oder Kompressionstherapie, würden von den Ausbildungsgesetzen in der Pflege nicht abgebildet. "In einem Schadensfall kann dies zu dem Ergebnis führen, dass die ausgeübte Tätigkeit versicherungsrechtlich nicht unter den Haftpflichtschutz fällt", warnte Knoch und sprach sich für spezialisierte Versicherungslösungen für das Wundmanagement aus.

Der Interdisziplinäre WundCongress (IWC) in den Kölner Sartory-Sälen ist einer der größten deutschen Wundcongresse und wurde ergänzt durch Fachvorträge zum Spannungsfeld zwischen interdisziplinärem Dialog und Schweigepflicht, zu Wechselwirkungen zwischen Ernährung und Wundbehandlung sowie zu Techniken des Debridements.

Neue MDI-Expertengruppe "Diabetisches Fußsyndrom"
Angesichts der dramatischen Zahl von Amputationen aufgrund eines Diabetes mellitus gründete sich auf dem IWC auch eine neue Expertengruppe des Medical Data Instituts in Starberg, die sich unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr. Volker Großkopf mit dem diabetischen Fußsyndrom beschäftigen wird.

Der Interdisziplinäre WundCongress 2011 wird sich am 24. November kommenden Jahres unter dem Titel "Quo vadis Wundversorgung" mit evidenzbasierten Behandlungsverfahren sowie der Umsetzung von medizinischen Leitlinien beschäftigen.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.11.2010
Martin v. Berswordt-Wallrabe
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Krankenhaushygiene: Kampf den Killerkeimen

Beitrag von Presse » 17.12.2010, 08:26

Dtsch Arztebl 2010; 107(49)
Richter-Kuhlmann, Eva

Krankenhaushygiene: Kampf den Killerkeimen
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=79669

Empfehlung des RKI zur Krankenhaus­hygiene
http://www.rki.de/cln_011/nn_226778/DE/ ... __nnn=true

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Hygienegesetz: Klarere Vorschriften bis zum Sommer

Beitrag von Presse » 26.01.2011, 07:17

Hygienegesetz: Klarere Vorschriften bis zum Sommer
Die Gesund­heits­politiker der Koalition wollen bis zum Sommer ein Kranken­haus­hygienegesetz erlassen haben. Diese Absicht hat Jens Spahn, gesund­heitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, bekräftigt [...]
http://www.aerzteblatt.de/v4/home.asp

Gaby Modig
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Hygiene - mehr Personal nötig

Beitrag von Gaby Modig » 26.01.2011, 07:34

Die Politiker denken meist, mit neuen Vorschriften könne man Probleme endgültig lösen. Nein, das ist meistens ein Irrweg. Nur ein Beitrag zur Ausweitung der Bürokratisierung.
Wir müssen die vorhandenen Vorschriften nur richtig und konsequent anwenden, dann haben wir vielfältige Probleme auch im Griff.
Bei der Hygiene mangelt es vorrangig am Personal. Ohne entsprechende Aufstockungen wird nichts gehen.

Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Hygiene in Krankenhäusern: Der Faktor Mensch

Beitrag von Presse » 04.02.2011, 07:59

Dtsch Arztebl 2011; 108(5)

Hibbeler, Birgit
Hygiene in Krankenhäusern: Der Faktor Mensch
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=80668
Krankenhaushygiene: Kampf den Killer­keimen
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=79669
Krankenhausinfektionen und Antibiotikaresis­tenzen: Motivationshil­fe für die Länder
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=80582

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Krankenhaushygiene - Mehr Personal erforderlich

Beitrag von Presse » 04.02.2011, 18:10

Krankenhaushygiene und Medizinische Mikrobiologie: Kliniken brauchen mehr Fachpersonal

Berlin, 03.02.2011 – Der schnelle Nachweis von Krankheitserregern kann im klinischen Alltag überlebenswichtig sein. Nach Ansicht von Experten stehen aber der Abbau von Fachpersonal, enormer Kostendruck in den Kliniken sowie die Auslagerung von Laborstandorten einer zeitnahen mikrobiologischen Diagnostik im Krankenhaus entgegen. „Erschwerend kommt hinzu, dass dort immer mehr Patienten mit komplizierten Krankheitsverläufen behandelt werden müssen“, erklärte Prof. Dr. Karsten Becker vom Institut für Medizinische Mikrobiologie am Universitätsklinikum Münster am Donnerstag auf dem 35. Interdisziplinären Forum „Fortschritt und Fortbildung in der Medizin“ der Bundesärztekammer in Berlin. Unter anderem begünstigen Immunsuppression, intensivmedizinische Maßnahmen und Fremdkörpereinsatz Infektionen und deren Übertragung im Krankenhaus.

Die Zunahme multiresistenter Mikroorganismen in Krankenhäusern sei besorgniserregend. „Der ständige, patientennahe Einsatz von mikrobiologisch-infektiologisch und krankenhaushygienisch ausgebildeten Fachärzten vor Ort ist deshalb dringend notwendig“, forderte Becker. Um der steigenden Zahl multiresistenter Erreger künftig Herr werden zu können, müssten entsprechende Strukturen wie gesetzliche Grundlagen, Netzwerke, Hygienekommissionen und infektiologisch-hygienische Konsiliardienste geschaffen oder weiterentwickelt werden. Medizinische und pflegerische Einrichtungen benötigten dafür mehr Fachpersonal, eine engere Zusammenarbeit aller involvierten Berufsgruppen sowie eine effizientere Erregerdiagnostik, so Becker.

Das Problem sei auch, „dass es oftmals mehrere Tage dauert, bis anhand der klassischen Mikrobiologie Infektionserreger identifiziert sind und ein Antibiogramm zur Bestimmung der Resistenz von Krankheitskeimen vorliegt“, sagte Prof. Dr. Eberhard Straube vom Institut für Medizinische Mikrobiologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Im klinischen Alltag jedoch müsse bei einer bedrohlichen Infektion oder Sepsis innerhalb der ersten Stunden mit der gezielten Antibiotikatherapie begonnen werden, sonst bestehe Lebensgefahr für den Patienten. Alternativen zur klassischen Mikrobiologie seien molekularbiologische oder physikalische Verfahren zum Erregernachweis. „Die so gewonnenen Informationen über den Infektionserreger und dessen Antibiotikaresistenz sind zwar nur vorläufig und unvollständig, doch helfen diese dem Arzt dabei, rechtzeitig das richtige Antibiotikum zu wählen“, erklärte Straube. Damit sei sichergestellt, dass der Arzt rechtzeitig mit einer Therapie beginnen kann. Die genaue Erregerdifferenzierung und Resistenzbestimmung bleibe vorerst weiter den kulturellen Verfahren vorbehalten.
Ein Video-Clip zum Thema „Mikrobiologie“ kann ab Dienstag, 8. Februar, auf dem Youtube-Kanal der Bundesärztekammer unter http://youtube.com/BAEKclips oder unter http://www.bundesaerztekammer.de abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 03.02.2011
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 / 4004 56 700
Fax: 030 / 4004 56 707

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Hygieneplan bezieht Vertragsärzte ein

Beitrag von Presse » 07.02.2011, 08:04

Kommentar: Praktizierter Patientenschutz
Gebetsmühlenartig haben Hygieneärzte seit Jahren wiederholt, was zum Infektionsschutz in Medizin und Pflege getan werden muss. Auf Nichtwissen kann sich also niemand berufen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=639 ... iten&n=884

Röslers Hygieneplan bezieht Vertragsärzte ein
Gesundheitsminister Philipp Rösler will künftig Patienten besser vor Keimen in Krankenhäusern schützen. Dafür plant er, die Länder und die Selbstverwaltung stärker in die Pflicht zu nehmen. Und auch die niedergelassenen Ärzte kommen in den Plänen des Ministers vor. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=639 ... iten&n=884

Verunreinigtes OP-Besteck: Experte fordert mehr Sorgfalt
Strengere Vorschriften helfen nach Ansicht eines Fachmanns für Krankenhaushygiene nicht, Pannen bei der Sterilisierung von Operationsgeräten zu verhindern. Doch bei der Umsetzung brauche es mehr Sorgfalt. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=639 ... psis&n=884

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Krankenhaushygienegesetz - und die Finanzierung?

Beitrag von Presse » 15.02.2011, 07:51

Rösler legt Entwurf für Hygienegesetz vor

Berlin – Die Pläne für ein Krankenhaushygienegesetz werden konkret. Nach einem Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium vom 3. Februar sollen die Bundesländer künftig dazu verpflichtet werden, Krankenhaushygieneverordnungen zu erlassen. Das Infektionsschutzgesetz soll entsprechend geändert werden. Bisher gibt es nur in sieben Länder eine solche Verordnung. Das Krankenhaushygienegesetz soll noch im Sommer in Kraft treten. ..... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=44590

zum Thema
Entwurf eines Krankenhaushygienegesetzes (03.02.2011)
http://www.aerzteblatt.de/v4/plus/down. ... DF&id=6865
aerzteblatt.de
Hygienegesetzes: Kliniken fordern Sonder-Finanzierung
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=44692

Kliniken fordern Sonder-Finanzierung für Umsetzung des Hygienegesetzes
Berlin – Grundsätzliche Zustimmung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine bessere Krankenhaushygiene hat die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) signalisiert. „Die Krankenhäuser begrüßen den vorgelegten Gesetzentwurf. Er ist hilfreich im Kampf gegen Infektionen“, sagte deren Hauptgeschäftsführer Georg Baum am Montag in Berlin. ....(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... setzes.htm

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Krankenhaushygienegesetz - mehr Aufklärungsarbeit ...

Beitrag von Presse » 15.02.2011, 10:27

BVMed-Pressemeldung Nr. 12/11 vom 15. Februar 2011
http://www.bvmed.de/presse.php?11334

BVMed unterstützt Krankenhaushygienegesetz: "Mehr Problembewusstsein und Aufklärungsarbeit erforderlich"

Berlin. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, mit einem "Gesetz zur Verbesserung der Krankenhaushygiene" bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen und die Patientensicherheit zu verbessern. Zur Vermeidung von "nosokomialen Infektionen" (NKI) gehört nach Ansicht des BVMed ein besseres Wissen über die wichtigsten Infektionswege, die beständige Aktualisierung der RKI-Empfehlungen an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und ein gezieltes Screening auf multiresistente Erreger mit klinischer Relevanz.

Der von der Bundesregierung jetzt vorgelegte Referentenentwurf für das Krankenhaushygienegesetz sieht unter anderem vor, über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Bundesländer zu verpflichten, Krankenhaushygieneverordnungen zu erlassen. Eine Hygiene-Verordnung gibt es bisher nur in sieben Bundesländern. Dem Entwurf zufolge werden die Leiter von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen dazu verpflichtet, bei der Prävention nosokomialer Infektionen den Stand der Wissenschaft einzuhalten. Dies gilt als erfüllt, wenn die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und -infektionsprävention (KRINKO) und der Kommission Antiinfektive Resistenzlage und Therapie (ART) beachtet werden. Letztere wird neu am Robert-Koch-Institut (RKI) eingerichtet. Das Krankenhaushygienegesetz soll im Sommer in Kraft treten.

Zum Thema "Vermeidung von Krankenhausinfektionen" gehört nach Ansicht des BVMed auch die Praxis der Aufbereitung und Wiederverwendung von Medizinprodukten. Hintergrund ist ein kritischer Bericht der EU-Kommission zur Aufbereitungspraxis vom 27. August 2010. Potenzielle Gefahren werden nach Informationen des BVMed insbesondere bei Restkontaminationen, chemischen Rückständen und Änderungen in der Funktionalität aufbereiteter Produkte gesehen. Der BVMed setzt sich dafür ein, dass bei der Aufbereitung von Medizinprodukten die gleichen hohen Anforderungen an die Aufbereiter wie zuvor an die Hersteller gestellt werden, um eine größtmögliche Patienten- und Anwendersicherheit zu gewährleisten.

"Durch ein besseres Zusammenwirken der Beteiligten, insbesondere bei der Kommunikation hygienerelevanter Informationen, können Krankenhausinfektionen weiter eingeschränkt werden", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.

Die Unternehmen der Medizintechnologie unterstützen das Anliegen durch eine neue Webseite zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen. Unter http://www.krankenhausinfektionen.info erhalten Anwender und Gesundheitsexperten Hintergrundinformationen zu Infektionsarten und zu ihrer Prävention. Ein besonderes Angebot ist das anschauliche Grafikmaterial für Präsentationen oder als Download im Rahmen von Schulungen. Der neue Internetauftritt wurde von der Arbeitsgruppe "Nosokomiale Infektionen" des BVMed in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Petra Gastmeier und Dr. Christine Geffers vom Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Charité entwickelt.

Weitere Informationen zum Thema gibt es auf dem BVMed-Internetportal unter:
http://www.bvmed.de/themen/krankenhaushygiene.

Pressetext online unter:
http://www.bvmed.de/presse.php?11334
Pressearchiv: http://www.bvmed.de/presse/
V.i.S.d.P.:
Manfred Beeres M.A.
Leiter Kommunikation/Presse
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie
Reinhardtstr. 29 b
D - 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 246 255-20
Fax: +49 (0)30 246 255-99
E-mail: beeres@bvmed.de
Internet: http://www.bvmed.de

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Verbesserung der Krankenhaushygiene

Beitrag von Presse » 03.03.2011, 17:41

Unparteiisches Mitglied Dr. Siebig begrüßt Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Krankenhaushygiene

Berlin, 03. März 2011 – Dr. Josef Siebig, unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), hat die Zielsetzungen des Referentenentwurfs des Gesetzes zur Verbesserung der Krankenhaushygiene ausdrücklich begrüßt. Siebig, der zugleich dem G-BA-Unterausschuss Qualitätssicherung vorsitzt, sieht in dem vorliegenden Entwurf eine gute Grundlage, um die Hygiene in der Versorgung zu verbessern.

„Positiv hervorzuheben ist die Regelung, die dem G-BA die Festlegung der Maßnahmen zur Sicherung der Hygiene ermöglicht, da sie den Beratungen im G-BA zur Wahl des geeignet erscheinenden Qualitätssicherungsinstruments nicht vorgreift. Daneben ist die Empfehlung zur Bestimmung von Indikatoren insbesondere für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung bereits aufgegriffen worden“, sagte Siebig.

So habe der G-BA im Juni 2010 die Institution nach § 137a SGB V mit dem Qualitätssicherungsthema „nosokomiale Infektionen“ beauftragt. „An der Konkretisierung dieses Auftrages wird derzeit gearbeitet. Allerdings bedürfen die hierfür im Gesetzentwurf festgelegten Fristen einer Synchronisierung mit den Verfahrensschritten im G-BA.“

Siebig forderte weiter, den Fokus der Maßnahmen nicht allein auf den stationären Sektor zu beschränken. „Wir verfolgen bei den Beratungsaspekten im G-BA grundsätzlich einen sektorenübergreifenden Ansatz. Sogenannte behandlungsassoziierte Infektionen sind nicht auf den stationären Sektor begrenzt. Aus diesem Grund sollten die vom G-BA zu bestimmenden Qualitätsindikatoren natürlich nicht nur für Krankenhäuser entwickelt werden, sondern auch auf den ambulanten Bereich übertragbar sein.“

Darüber hinaus schlägt Siebig eine Ergänzung der ICD-Codes (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) vor, um konkrete Infektionsquellen im Krankenhaus zu entdecken und schnell zu beseitigen. Dazu sollten künftig die hauptsächlichen Infektionserreger nach der Infektionsquelle getrennt erfasst werden.

Für Siebig liegen die Vorteile dieses System auf der Hand: „Zum einen erhalten die Krankenhäuser zeitnah Informationen über ihren Infektionsstatus und können bei festgestellten Problemen schnell eingreifen. Zum anderen ist dieses System erweiterbar, so dass es auch bei anderen multiresistenten Erregern angewandt werden kann.“

Die Stellungnahme des unparteiischen Mitglieds Dr. Josef Siebig zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Krankenhaushygiene ist auf den Internetseiten des G-BA unter folgendem Link abrufbar:

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Krankenhaushygiene und zur Änderung weiterer Gesetze
http://www.g-ba.de/downloads/17-98-3023 ... gesetz.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 03.03.2011
http://www.g-ba.de/institution/presse/p ... ungen/387/

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Infektionsschutzgesetz = neue Hygienestandards

Beitrag von Presse » 16.03.2011, 18:25

Kabinett beschließt Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ – Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler: „Ein Meilenstein auf dem Weg zu besseren Hygienestandards“

Das Kabinett hat heute den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze" beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um insbesondere die Hygienequalität in Krankenhäusern und bei medizinischen Behandlungen zu verbessern. Die Infektionsrate soll damit deutlich reduziert werden. Der Gesetzentwurf soll noch vor der parla-mentarischen Sommerpause vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Mitte Juli 2011 könnte das Gesetz in Kraft treten.

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler bezeichnete den Beschluss als einen „Meilenstein auf dem Weg zu besseren Hygienestandards in Deutschland. Patientinnen und Patienten können sich künftig auf bundesweit einheitliche Kriterien verlassen. Außerdem müssen Krankenhäuser künftig Qualitätsberichte veröffentlichen, in den die jeweiligen Hygieneergebnisse aufgeführt werden. Damit stärken wir die Informationsrechte der Bürger.“

In Deutschland erkranken jährlich ca. 400.000 bis 600.000 Patientinnen und Patienten an Infektionen, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme stehen. Zwischen 7.500 und 15.000 Menschen sterben jährlich daran. Zwanzig bis dreißig Prozent der Infektionen, so schätzen Experten, wären durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen vermeidbar. Erschwerend kommt hinzu, dass viele der Infektionen durch resistente Erreger verursacht werden, die schwierig zu behandeln sind. Die Infektionsraten mit resistenten Erregern in Deutschland sind im Vergleich zu den Nachbarländern hoch. Die Selektion und Weiterverbreitung von resistenten Krankheitserregern ist insbesondere durch eine sachgerechte Verordnung von Antibiotika vermeidbar.

Vor diesem Hintergrund sehen die Neuregelungen des Entwurfs unter anderem vor:

Bundesländer werden zum Handeln verpflichtet

Alle Länder werden verpflichtet, auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Verordnungen zur Infektionshygiene und zur Prävention von resistenten Krankheitserregern in medizinischen Einrichtungen zu erlassen. Diese gelten nicht nur für ihre Krankenhäuser, sondern auch für andere medizinische Einrichtungen. Der Standard der Länderverordnungen wird damit vereinheitlicht.

Expertenrat für sachgerechte Antibiotika-Therapie

Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung der „Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie" (Kommission ART) am Robert Koch-Institut vor. Sie soll den Ärztinnen und Ärzten Empfehlungen mit allgemeinen Grundsätzen für Diagnostik und Antibiotika-Therapie unter Berücksichtigung der Infektionen mit resistenten Krankheitserregern erstellen.

Empfehlungen zur Infektionshygiene werden verbindlich

Von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut gibt es anerkannte Empfehlungen zur Infektions-vermeidung. Die Empfehlungen sollen nun für Ärztinnen und Ärzte rechts-verbindlichen Charakter erhalten. Der rechtsverbindliche Charakter gilt ebenfalls für die Empfehlungen der Kommission ART. Leiterinnen und Leiter von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen werden ausdrücklich dazu verpflichtet, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Präventionsmaßnahmen durchzuführen.

Mehr Transparenz, Qualität und Wettbewerb bei Hygiene und Versorgung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird verpflichtet, in seinen Richtlinien zur Qualitätssicherung geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Hygienequalität vorzugeben. Darin sollen vor allem Kriterien zur Messung der Hygienequalität festgelegt werden, die eine Bewertung und Vergleichbarkeit der Hygienesituation in den Krankenhäusern ermöglichen. Die Ergebnisse sollen in die Qualitätsberichte der Krankenhäuser aufgenommen werden. Dann können sich Patienten gezielt über die Hygienequalität in einzelnen Krankenhäusern informieren.

Weitere Neuregelungen:

In den Gesetzentwurf sind unter anderem weitere Neuregelungen zur besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten aufgenommen worden:

Schiedsstellenlösung bei der Weiterentwicklung der Pflege-Transparenzvereinbarungen

Die Partner der Pflege-Transparenzvereinbarungen müssen bisher ihre Entscheidungen einstimmig fassen. Erfahrungen haben gezeigt, dass es notwendig ist, einen Mechanismus zur Konfliklösung zu verankern. Mit dieser Aufgabe wird die Schieds-stelle betraut. Diese Weiterentwicklung der Pflege-Transparenzvereinbarungen dient dazu, die Qualität in Pflegeeinrichtungen zu verbessern.

Beteiligung der privaten Krankenversicherung an Prüfungen der Pflegequalität

Die Beteiligung der privaten Pflegeversicherung an den Qualitätsprüfungen in der Pflege wird gesetzlich geregelt. Die Landesverbände der Pflegekassen haben danach jährlich zehn Prozent der Prüfaufträge an den Prüfdienst der privaten Pflegeversicherung zu vergeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.03.2011
http://www.bmg.bund.de/ministerium/pres ... inett.html

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