Krankenkasse pleite - was nun?
Kein Versicherter muss Arztrechnungen selbst bezahlen, wenn seine Kasse pleite geht
Baierbrunn (ots) - Seit der Einführung des Gesundheitsfonds 2009 können Krankenkassen pleitegehen - ein völlig neues Problem für deutsche Versicherte. Kann es passieren, dass Patienten dann ihre Arzt- oder Apotheken-Rechnungen selbst bezahlen müssen? "Im Falle einer Insolvenz einer gesetzlichen Krankenkasse behalten deren Mitglieder ihren Versicherungsschutz", erklärt Kai Vogel, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale NRW, in der "Apotheken Umschau". Kosten für laufende Behandlungen seien abgesichert, weil andere Kassen einspringen müssen. Die Versicherten würden rechtzeitig persönlich informiert und hätten zwei Wochen Zeit, sich eine neue Kasse zu suchen, sagt der Verbraucherschützer. Er rät, sich Zeit zu nehmen bei der Suche. "Zwar sind 95 Prozent der Leistungen per Gesetz vorgegeben, aber es gibt erhebliche Unterschiede, etwa bei Geschäftsstellen und freiwilligen Mehrleistungen", so seine Begründung.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 8/2010 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 15.08.2010
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