Kranke Mütter werden nicht ernst genommen
Verfasst: 28.07.2010, 11:34
15% Ausgabenrückgang der GKV - Müttergenesungswerk kritisiert weiter die Ablehnungspraxis
der Krankenkassen
Kranke Mütter werden nicht ernst genommen
Berlin, 28. Juli 2010. Die soeben veröffentlichte neue Ausgabenstatistik der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) für das 1. Quartal 2010 bestätigt eindringlich die Kritik des Müttergenesungswerkes
(MGW) im Zusammenhang mit Ablehnungen der Krankenkassen bei Anträgen
für Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen. Im 1. Quartal wurden von den Krankenkassen
im Vergleich zum Vorjahr 15% Ausgaben eingespart! Parallel dazu sind Ablehnungen der Krankenkassen
zu sehen, die in ihren Begründungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen
und die die Mütter und ihre gesundheitliche Situation nicht ernst nehmen.
„Seit Beginn dieses Jahres weisen wir schon auf die zunehmende Sparpraxis der Krankenkassen
und die steigenden Hürden für Mütter hin. Wenn Mütter von ihrer Krankenkasse einen finanziellen
Zuschuss zu einem Erholungsurlaub angeboten bekommen oder ihnen die dringend
notwendige medizinische Maßnahme verwehrt wird, weil sie in einer „intakten Familie“ leben,
dann ist dies nicht nur gesetzwidrig, sondern einfach skandalös“, erklärt Anne Schilling, Geschäftsführerin
des Müttergenesungswerkes in Berlin. „Hier werden die gesundheitlichen Beschwerden
und Erkrankungen von Frauen nicht ernst genommen.“
Hintergrund ist die steigende Zahl der Ablehnungen von medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen
für Mütter und Mutter-Kind. Sie lag – trotz eindeutiger gesetzlicher Regelung
– 2009 bei 34%. Seit Jahren ist die Begründung, dass ambulante Maßnahmen nicht ausgeschöpft
sind, mit der häufigste Ablehnungsgrund – obwohl dies seit 2007 gesetzlich explizit
nicht für mütterspezifische Maßnahmen nach §§ 24 und 41 SGB V gilt. Sprunghaft angestiegen
sind aber auch die „sonstigen“ Gründe mit 35%, hinter denen sich immer neue Varianten von
„ambulant vor stationär“ verbergen.
Schilling weiter: „15% Einsparungen trotz eindeutiger Gesetzeslage bedeutet, wieder einmal
wird die Gesundheit von Müttern von den Krankenkassen als Variable für Einsparmöglichkeiten
benutzt. Es bedarf dringend der politischen Kontrolle.“
Unterstützung bei Beantragung der Kurmaßnahmen erhalten die Mütter in den 1.400 Beratungsstellen
der Wohlfahrtsverbände im MGW. Sollte der so gestellte Antrag abgelehnt werden,
können die BeraterInnen auch beim Widerspruch helfen. Rund 50% davon sind erfolgreich.
Informationen und Beratungsstellensuche auf htp://www.muettergenesungswerk.de und Kurtelefon:
030/330029-29
Quelle: Pressemitteilung vom 28.07.2010
Kontakt
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030/33 00 29-14,
gossens@muettergenesungswerk.de, http://www.muettergenesungswerk.de
der Krankenkassen
Kranke Mütter werden nicht ernst genommen
Berlin, 28. Juli 2010. Die soeben veröffentlichte neue Ausgabenstatistik der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) für das 1. Quartal 2010 bestätigt eindringlich die Kritik des Müttergenesungswerkes
(MGW) im Zusammenhang mit Ablehnungen der Krankenkassen bei Anträgen
für Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen. Im 1. Quartal wurden von den Krankenkassen
im Vergleich zum Vorjahr 15% Ausgaben eingespart! Parallel dazu sind Ablehnungen der Krankenkassen
zu sehen, die in ihren Begründungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen
und die die Mütter und ihre gesundheitliche Situation nicht ernst nehmen.
„Seit Beginn dieses Jahres weisen wir schon auf die zunehmende Sparpraxis der Krankenkassen
und die steigenden Hürden für Mütter hin. Wenn Mütter von ihrer Krankenkasse einen finanziellen
Zuschuss zu einem Erholungsurlaub angeboten bekommen oder ihnen die dringend
notwendige medizinische Maßnahme verwehrt wird, weil sie in einer „intakten Familie“ leben,
dann ist dies nicht nur gesetzwidrig, sondern einfach skandalös“, erklärt Anne Schilling, Geschäftsführerin
des Müttergenesungswerkes in Berlin. „Hier werden die gesundheitlichen Beschwerden
und Erkrankungen von Frauen nicht ernst genommen.“
Hintergrund ist die steigende Zahl der Ablehnungen von medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen
für Mütter und Mutter-Kind. Sie lag – trotz eindeutiger gesetzlicher Regelung
– 2009 bei 34%. Seit Jahren ist die Begründung, dass ambulante Maßnahmen nicht ausgeschöpft
sind, mit der häufigste Ablehnungsgrund – obwohl dies seit 2007 gesetzlich explizit
nicht für mütterspezifische Maßnahmen nach §§ 24 und 41 SGB V gilt. Sprunghaft angestiegen
sind aber auch die „sonstigen“ Gründe mit 35%, hinter denen sich immer neue Varianten von
„ambulant vor stationär“ verbergen.
Schilling weiter: „15% Einsparungen trotz eindeutiger Gesetzeslage bedeutet, wieder einmal
wird die Gesundheit von Müttern von den Krankenkassen als Variable für Einsparmöglichkeiten
benutzt. Es bedarf dringend der politischen Kontrolle.“
Unterstützung bei Beantragung der Kurmaßnahmen erhalten die Mütter in den 1.400 Beratungsstellen
der Wohlfahrtsverbände im MGW. Sollte der so gestellte Antrag abgelehnt werden,
können die BeraterInnen auch beim Widerspruch helfen. Rund 50% davon sind erfolgreich.
Informationen und Beratungsstellensuche auf htp://www.muettergenesungswerk.de und Kurtelefon:
030/330029-29
Quelle: Pressemitteilung vom 28.07.2010
Kontakt
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030/33 00 29-14,
gossens@muettergenesungswerk.de, http://www.muettergenesungswerk.de