Hartz IV
Arbeitsagentur muss private Krankenversicherung zahlen
Wichtiges Urteil für Hartz-IV-Bezieher: Die Arbeitsagentur muss den Beitrag zu einer privaten Krankenversicherung zahlen, falls die Betroffenen nicht in die gesetzliche Versicherung aufgenommen werden.
Saarbrücken - In bestimmten Fällen müssen die Arbeitsagenturen die Kosten einer privaten Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern übernehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts für das Saarland hervor (Aktenzeichen: L 9 AS 15/09 vom 13. April 2010). .... (mehr)
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 24,00.html
Private Krankenversicherung für Hartz-Empfänger
Moderator: WernerSchell