Private Krankenversicherung für Hartz-Empfänger

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Private Krankenversicherung für Hartz-Empfänger

Beitrag von Presse » 15.07.2010, 06:55

Hartz IV
Arbeitsagentur muss private Krankenversicherung zahlen


Wichtiges Urteil für Hartz-IV-Bezieher: Die Arbeitsagentur muss den Beitrag zu einer privaten Krankenversicherung zahlen, falls die Betroffenen nicht in die gesetzliche Versicherung aufgenommen werden.

Saarbrücken - In bestimmten Fällen müssen die Arbeitsagenturen die Kosten einer privaten Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern übernehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts für das Saarland hervor (Aktenzeichen: L 9 AS 15/09 vom 13. April 2010). .... (mehr)
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 24,00.html

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