Zusätzliche Betreuungsleistungen nur für Versicherte ?
Verfasst: 14.06.2010, 19:24
Nichtpflegeversicherte von zusätzlichen Betreuungsleistungen ausgeschlossen
Köln. Durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz wurden in stationären Pflegeeinrichtungen Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf eingeführt. Eine aktuelle Umfrage des Bundesverbands der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) ergab, dass etwa drei Prozent der Pflegebedürftigen in den Mitgliedseinrichtungen nicht pflegeversichert sind und damit keine zusätzlichen Betreuungsleistungen erhalten. "Durch die fehlende Finanzierung wird dieser Personenkreis von der zusätzlichen Betreuung ausgeschlossen. Dafür gibt es keinen sachlichen Grund. Eine solche Ungleichbehandlung verstößt gegen das Grundgesetz und ist nicht hinnehmbar", so Otto B. Ludorff, Vorsitzender des BKSB und Geschäftsführer der Sozial-Betriebe-Köln GmbH.
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net
Köln. Durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz wurden in stationären Pflegeeinrichtungen Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf eingeführt. Eine aktuelle Umfrage des Bundesverbands der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) ergab, dass etwa drei Prozent der Pflegebedürftigen in den Mitgliedseinrichtungen nicht pflegeversichert sind und damit keine zusätzlichen Betreuungsleistungen erhalten. "Durch die fehlende Finanzierung wird dieser Personenkreis von der zusätzlichen Betreuung ausgeschlossen. Dafür gibt es keinen sachlichen Grund. Eine solche Ungleichbehandlung verstößt gegen das Grundgesetz und ist nicht hinnehmbar", so Otto B. Ludorff, Vorsitzender des BKSB und Geschäftsführer der Sozial-Betriebe-Köln GmbH.
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net