Nichtpflegeversicherte von zusätzlichen Betreuungsleistungen ausgeschlossen
Köln. Durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz wurden in stationären Pflegeeinrichtungen Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf eingeführt. Eine aktuelle Umfrage des Bundesverbands der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) ergab, dass etwa drei Prozent der Pflegebedürftigen in den Mitgliedseinrichtungen nicht pflegeversichert sind und damit keine zusätzlichen Betreuungsleistungen erhalten. "Durch die fehlende Finanzierung wird dieser Personenkreis von der zusätzlichen Betreuung ausgeschlossen. Dafür gibt es keinen sachlichen Grund. Eine solche Ungleichbehandlung verstößt gegen das Grundgesetz und ist nicht hinnehmbar", so Otto B. Ludorff, Vorsitzender des BKSB und Geschäftsführer der Sozial-Betriebe-Köln GmbH.
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Zusätzliche Betreuungsleistungen nur für Versicherte ?
Moderator: WernerSchell
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Gaby Modig
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Zusätzliche Betreuungsleistungen nur für Versicherte ?
Vom Grundsatz her ist die o.a. Feststellung wohl eher nicht zu beanstanden. Allerdings zeigen solche Ungereimtheiten doch, wie kompliziert unser Pflegesystem ist. Daher müssen wir eine Pflegereform anstreben, die endlich solche ''Misshelligkeiten" ausräumt und das System für alle zukunftsfest macht. Eine generelle "Verteufelung" der Pflegeheime halte ich in diesem Zusammenhang für unangebracht.Presse hat geschrieben:Nichtpflegeversicherte von zusätzlichen Betreuungsleistungen ausgeschlossen
G.M.
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!