Transparenzkriterien - Was ist zu tun, wie geht es weiter?

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Qualitätsprüfungen in der Pflege & die PKV

Beitrag von Presse » 04.02.2011, 18:19

Private Pflegeversicherung beteiligt sich nicht an Qualitätsprüfungen in der Pflege
Blockadehaltung führt zu hohen finanziellen Belastungen der gesetzlich Pflegeversicherten


Die private Pflegeversicherung will sich auch 2011 nicht an den Qualitätsprüfungen der Pflegeheime und Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen beteiligen. Ein entsprechendes Angebot der sozialen Pflegekassen vom Ende letzten Jahres wurde vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) abgelehnt. Dadurch droht den gesetzlich Pflegeversicherten in NRW allein im Jahr 2011 ein Schaden von mehr als 2,3 Millionen Euro. Bereits für die Jahre 2008 bis 2010 haben die gesetzlich Versicherten Belastungen von weiteren 2,3 Millionen Euro geschultert, die die PKV hätte tragen müssen.

Über 5.000 Qualitätsprüfungen werden jedes Jahr vom Fachpersonal der Medizinischen Dienste der Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Internet öffentlich gemacht und unterstützen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bei der Wahl einer Pflegeeinrichtung. Die einheitlichen, nach gleichen Kriterien durchgeführten Prüfungen garantieren vergleichbare Ergebnisse und ein wirtschaftliches Prüfverfahren.

"Wir sind enttäuscht, dass der Verband der Privaten Krankenversicherung unser Angebot ablehnt, sich an den Prüfungen zu beteiligen," so Andreas Hustadt, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen und Sprecher der Pflegekassen in NRW. "Nur durch gemeinsame Prüfungen lässt sich eine einheitliche Qualität des Verfahrens gewährleisten - wir wollen keine unnötigen Doppelstrukturen und nicht mehr Bürokratie."

Die privaten Versicherer sind seit 2008 gesetzlich verpflichtet, sich zu zehn Prozent durch Finanzmittel oder Prüfleistungen zu beteiligen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung lehnt dies jedoch ab und besteht auf die Durchführung separater, eigener Prüfungen.

"Wir appellieren an die PKV, ihre Blockadehaltung aufzugeben und Ihren Anteil an den gemeinsamen Prüfungen zu leisten," fordert Andreas Hustadt. Andernfalls müsse der Gesetzgeber für eine Klarstellung sorgen.

Damit die gesetzlich Versicherten nicht die Kosten für die privat Versicherten übernehmen müssen, werden die nordrhein-westfälischen Pflegekassen das zuständige Bundesversicherungsamt (BVA) über die entgangene PKV-Finanzbeteiligung der Jahre 2008 bis 2010 informieren. Das BVA ist für den Einzug der Gelder zuständig.

Quelle: Pressemitteilung vom 04.02.2011
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Dipl.-Volkswirt Dirk Ruiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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Stv. Leiter
Referatsleiter Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Schiedsstelle soll Pflege-TÜV verbessern

Beitrag von Presse » 05.02.2011, 07:53

Schiedsstelle soll Pflege-TÜV verbessern
Berlin – Zur besseren Bewertung von Pflegeeinrichtungen soll im Streitfall künftig eine Schiedsstelle beitragen. Die Bundesregierung verständigte sich auf diese Änderung des sogenannten Pflege-TÜVs. Können sich die Beteiligten künftig nicht auf Kriterien für die Benotung einigen, soll .... [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=39158

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Streit um Prüfungen von Pflegeheimen

Beitrag von Presse » 07.02.2011, 08:06

Weiter Streit um Prüfungen von Pflegeheimen
Weil sich die PKV nicht an den Kosten der Qualitätsprüfungen beteiligen will, sehen Krankenkassen ihre Versicherten belastet. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=639 ... ssen&n=884

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Pflege-TÜV mit Schiedsstelle ...

Beitrag von Presse » 16.03.2011, 18:27

Kabinett beschließt Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ – Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler: „Ein Meilenstein auf dem Weg zu besseren Hygienestandards“

Das Kabinett hat heute den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze" beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um insbesondere die Hygienequalität in Krankenhäusern und bei medizinischen Behandlungen zu verbessern. Die Infektionsrate soll damit deutlich reduziert werden. Der Gesetzentwurf soll noch vor der parla-mentarischen Sommerpause vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Mitte Juli 2011 könnte das Gesetz in Kraft treten.

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler bezeichnete den Beschluss als einen „Meilenstein auf dem Weg zu besseren Hygienestandards in Deutschland. Patientinnen und Patienten können sich künftig auf bundesweit einheitliche Kriterien verlassen. Außerdem müssen Krankenhäuser künftig Qualitätsberichte veröffentlichen, in den die jeweiligen Hygieneergebnisse aufgeführt werden. Damit stärken wir die Informationsrechte der Bürger.“

In Deutschland erkranken jährlich ca. 400.000 bis 600.000 Patientinnen und Patienten an Infektionen, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme stehen. Zwischen 7.500 und 15.000 Menschen sterben jährlich daran. Zwanzig bis dreißig Prozent der Infektionen, so schätzen Experten, wären durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen vermeidbar. Erschwerend kommt hinzu, dass viele der Infektionen durch resistente Erreger verursacht werden, die schwierig zu behandeln sind. Die Infektionsraten mit resistenten Erregern in Deutschland sind im Vergleich zu den Nachbarländern hoch. Die Selektion und Weiterverbreitung von resistenten Krankheitserregern ist insbesondere durch eine sachgerechte Verordnung von Antibiotika vermeidbar.

Vor diesem Hintergrund sehen die Neuregelungen des Entwurfs unter anderem vor:

Bundesländer werden zum Handeln verpflichtet

Alle Länder werden verpflichtet, auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Verordnungen zur Infektionshygiene und zur Prävention von resistenten Krankheitserregern in medizinischen Einrichtungen zu erlassen. Diese gelten nicht nur für ihre Krankenhäuser, sondern auch für andere medizinische Einrichtungen. Der Standard der Länderverordnungen wird damit vereinheitlicht.

Expertenrat für sachgerechte Antibiotika-Therapie

Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung der „Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie" (Kommission ART) am Robert Koch-Institut vor. Sie soll den Ärztinnen und Ärzten Empfehlungen mit allgemeinen Grundsätzen für Diagnostik und Antibiotika-Therapie unter Berücksichtigung der Infektionen mit resistenten Krankheitserregern erstellen.

Empfehlungen zur Infektionshygiene werden verbindlich

Von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut gibt es anerkannte Empfehlungen zur Infektions-vermeidung. Die Empfehlungen sollen nun für Ärztinnen und Ärzte rechts-verbindlichen Charakter erhalten. Der rechtsverbindliche Charakter gilt ebenfalls für die Empfehlungen der Kommission ART. Leiterinnen und Leiter von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen werden ausdrücklich dazu verpflichtet, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Präventionsmaßnahmen durchzuführen.

Mehr Transparenz, Qualität und Wettbewerb bei Hygiene und Versorgung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird verpflichtet, in seinen Richtlinien zur Qualitätssicherung geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Hygienequalität vorzugeben. Darin sollen vor allem Kriterien zur Messung der Hygienequalität festgelegt werden, die eine Bewertung und Vergleichbarkeit der Hygienesituation in den Krankenhäusern ermöglichen. Die Ergebnisse sollen in die Qualitätsberichte der Krankenhäuser aufgenommen werden. Dann können sich Patienten gezielt über die Hygienequalität in einzelnen Krankenhäusern informieren.

Weitere Neuregelungen:

In den Gesetzentwurf sind unter anderem weitere Neuregelungen zur besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten aufgenommen worden:

Schiedsstellenlösung bei der Weiterentwicklung der Pflege-Transparenzvereinbarungen

Die Partner der Pflege-Transparenzvereinbarungen müssen bisher ihre Entscheidungen einstimmig fassen. Erfahrungen haben gezeigt, dass es notwendig ist, einen Mechanismus zur Konfliklösung zu verankern. Mit dieser Aufgabe wird die Schiedsstelle betraut. Diese Weiterentwicklung der Pflege-Transparenzvereinbarungen dient dazu, die Qualität in Pflegeeinrichtungen zu verbessern.

Beteiligung der privaten Krankenversicherung an Prüfungen der Pflegequalität

Die Beteiligung der privaten Pflegeversicherung an den Qualitätsprüfungen in der Pflege wird gesetzlich geregelt. Die Landesverbände der Pflegekassen haben danach jährlich zehn Prozent der Prüfaufträge an den Prüfdienst der privaten Pflegeversicherung zu vergeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.03.2011
http://www.bmg.bund.de/ministerium/pres ... inett.html

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Pflege-TÜV soll im Sommer verschärft werden

Beitrag von Presse » 17.03.2011, 07:32

Ärzte Zeitung, 16.03.2011

Pflege-TÜV soll im Sommer verschärft werden
BERLIN (sun). Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) plant den umstrittenen Pflege-TÜV bis zum Sommer zu verschärfen. Dieser soll im Zuge des geplanten Krankenhaushygienegesetzes neu geregelt werden.

Bei der Vergabe schärferer Noten soll künftig eine Schiedsstelle von Pflegeverbänden und -kassen im Streitfall entscheiden. "Erfahrungen haben gezeigt, dass es notwendig ist, einen Mechanismus zur Konfliktlösung zu verankern", so Rösler. Der Pflege-TÜV steht seit Monaten wegen Mängeln in der Kritik. .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=645627

Siehe auch unter
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... ssern.html

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Pflege-TÜV nachbessern

Beitrag von ProPflege » 18.05.2011, 15:55

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/

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Pflegequalität - Grundsätze und Maßstäbe

Beitrag von Presse » 16.06.2011, 13:22

P R E S S E M I T T E I L U N G vom 15.06.2011

Schiedsstelle: Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Pflegequalität nach § 113 SGB XI für ambulante Dienste und Heime treten rückwirkend zum 1. Juni 2011 in Kraft

bad-Bundesgeschäftsführerin Kapp: Unsere Pflegeeinrichtungen brauchen den neuen Orientierungsrahmen nicht zu fürchten

Berlin/Essen. Nach über achtjährigen Verhandlungen ist das Ziel endlich erreicht: Die gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität in der ambulanten und der vollstationären Pflege nach § 113 SGB XI treten rückwirkend zum 1. Juni 2011 in Kraft. Per Schiedsspruch legte die Schiedsstelle Qualitätssicherung nach § 113b SGB XI am 27. Mai diesen Termin fest, den der GKV-Spitzenverband zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlichen wird. Mit der Veröffentlichung werden diese neuen Vereinbarungen und Regeln zur Qualitätssicherung für alle ambulanten Pflegedienste und Heime im Bundesgebiet rechtskräftig und bindend, auch für nicht in Verbänden organisierte Einrichtungen.

„Endlich ist es nach 1996 wieder gelungen, die Grundsätze und Maßstäbe zur Qualitätssicherung zu aktualisieren und die Interessen der Verbraucher, der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen angemessen zu berücksichtigen,“ begrüßte bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp den Schiedsspruch. Die neuen Grundsätze und Maßstäbe hätten hohe Bedeutung für die heutige und künftige Pflegequalität. Zugleich beruhigte Andrea Kapp alle bad-Mitgliedsbetriebe: „Das Regelwerk ist ein wichtiger Orientierungsrahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität, dessen Anforderungen unsere Mitglieder bereits erfüllen dürften.“ Jeder Pflegedienst und jedes Heim, das sein Qualitätsmanagement gut organisiert habe, werde damit keine Probleme haben. Näheres zu Qualitätsauflagen bestimmten in der Regel die jeweiligen Landesrahmenverträge.

Konstruktiv hatte die Berliner Schiedsstelle, die paritätisch mit Vertretern der Kostenträger und der Leistungserbringer ( auch der bad e.V. ist hier vertreten) plus drei neutralen Mitgliedern besetzt ist, noch letzte strittige Fragen klären können. Zumeist sind die jeweils aktuellen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualitätssicherung Bestandteil der Versorgungsverträge zwischen Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen. Sie enthalten insbesondere Sorgfalts- und Handlungsrichtlinien für eine qualitativ hochwertige Pflege, deren Einhaltung im Haftungsfall hohe Bedeutung hat und von Gutachtern oder Gerichten überprüft wird.

U. a. legen die neuen Grundsätze und Maßstäbe die Anforderungen an eine praxistaugliche, den Pflegeprozess unterstützende und die Pflegequalität fördernde Pflegedokumentation fest.

Diese darf „über ein für die Pflegeeinrichtungen vertretbares und wirtschaftliches Maß nicht hinausgehen,“ wie es der Gesetzestext (§ 113 SGB XI) vorschreibt. Im Interesse der Verbraucher sind zum Beispiel auch Anforderungen an Pflegequalität, Lebensqualität und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen festgeschrieben. „Auch zu Verpflegung, Unterkunft und Betreuung von Heimbewohnern enthälten der neue Orientierungsrahmen allgemein gehaltene Regeln,“ ergänzt der stellvertretende bad-Bundesgeschäftsführer, Sebastian Froese.

Rückblick: Im Jahr 2003 waren die bereits weitgehend konsentierten Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zu Qualität und Qualitätssicherung nach dem früheren Paragrafen 80 SGB XI zunächst am Widerstand der Sozialhilfeträger gescheitert, die hohe Mehrkosten befürchteten. Anstelle des seinerzeit geltenden Konsensprinzips eröffnete das Pflegeweiterentwicklungsgesetz dann ab Juli 2008 die Möglichkeit für die Verhandlungspartner und das Bundesgesundheitsministerium, bei Bedarf die Schiedsstelle über strittige Punkte entscheiden zu lassen.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Kapp, RAin
Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.

Nähere Informationen:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V., Andrea Kapp, Annastr. 58-64, 45130 Essen, Tel. 0201-354001, E-Mail: a.kapp@bad-ev.de

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Pflege-Transparenzverfahren – Noten in den Schulen reichen

Beitrag von WernerSchell » 03.07.2011, 07:12

Siehe den Beitrag:
Thomas Klie (Interview) „Pflege-Transparenzverfahren – Noten in den Schulen reichen“
in "Die Schwester / Der Pfleger", 07/2011. Dort heißt es treffend:
"Es kann nicht sein, dass sich Pflegende mit fachlich schlecht begründbaren Qualitätsprüfungen herumschlagen müssen… Pflegenoten verursachen einen enormen bürokratischen Aufwand und Kosten von 100 Millionen Euro im Jahr“.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Heimbewohner müssen schriftlich einwilligen

Beitrag von Presse » 07.07.2011, 16:54

Heimbewohner müssen schriftlich einwilligen
Caritas begrüßt Urteil des SG Münster zu MDK-Prüfungen


In einer Entscheidung vom 24. Juni 2011 (Az: S 6 P 14/11) hat das Sozialgericht in Münster geurteilt, dass pflegebedürftige Menschen in Altenheimen nur dann vom MDK untersucht werden dürfen, wenn sie vorher rechtswirksam schriftlich in die Maßnahmen eingewilligt haben. Bei der bisherigen Praxis, im Rahmen von Transparenzprüfungen Bewohner ohne wirksame Einverständniserklärung in Augenschein zu nehmen, handele es sich um eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, so das Gericht.

"Diese Entscheidung stärkt wirkungsvoll die Rechte pflegebedürftiger Menschen im Rahmen von Qualitätsprüfungen", stellt Heinz-Josef Kessmann, Diözesancaritasdirektor, zufrieden fest. Es müsse das Anliegen der Caritas sein, bei allen berechtigten Forderungen nach Transparenz und Qualität immer zuvörderst die Rechte der Betroffenen im Blick zu behalten, so Kessmann.

Auch wenn diese Vorgabe des Sozialgerichts für die MDK-Prüfer einen nicht unerheblichen Mehraufwand bedeutet, da die Einwilligung vor den Maßnahmen eingeholt werden müssen, muss der MDK sich auch an Recht und Gesetz halten, stellt Dominique Hopfenzitz, Rechtsanwalt beim Caritasverband für die Diözese Münster e. V. und Vertreter der Einrichtung im Gerichtsverfahren fest. "Besonders pikant ist, dass das Gericht in dem Urteil festgestellt hat, dass der MDK seine Aufklärungsmaßnahmen nicht dokumentiert hat", äußert Hopfenzitz. Dies sei deswegen von besonderer Bedeutung, weil gerade mangelnde Dokumentation einer der Hauptvorwürfe des MDK in solchen Qualitätsprüfungsverfahren gegenüber den Einrichtungen sei, so Hopfenzitz.

Die Caritasvertreter gehen davon aus, dass die unterlegenen Pflegekassen auch in diesem Verfahren wieder den Weg zum Landessozialgericht beschreiten werden. "Wir hätten uns gewünscht, dass hier die Kassen endlich einmal den Schritt der Sprungrevision zum Bundessozialgericht gegangen wären", so Hopfenzitz. Eine schnelle höchstrichterliche Klärung aller rechtlicher Ungereimtheiten läge nämlich im Interesse der Pflegebedürftigen, der Pflegeeinrichtungen und der beitragszahlenden Pflegekassenmitglieder. Aber man habe den Eindruck, dass die Kassen eher an einer Verschleppung, als an einer ernsthaften Klärung der anstehenden Fragen interessiert seien.

Quelle: Mitteilung vom 07.07.2011 - Caritasverband für die Diözese Münster e.V.

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Pflege-Transparenzvereinbarungen & die Schiedsstelle

Beitrag von Presse » 08.07.2011, 16:04

Bunderat lässt Schiedsstellenregelung für die Pflege-Transparenzvereinbarungen passieren

Berlin (ots) - Bunderat verzichtet auf Anrufung des Vermittlungsausschusses

Nachdem der Bundestag das Infektionsschutzgesetz beschlossen hat, ist der Bundesrat diesem Beispiel heute gefolgt und hat von seiner Androhung, den Vermittlungsausschuss anzurufen, Abstand genommen. Für die Pflegeeinrichtungen ergeben sich hieraus drei wichtige Konsequenzen. Einerseits wurde anerkannt, dass es in Pflegeeinrichtungen keine nennenswerten Infektionsprobleme gibt und daher das neue Gesetz sich auf die Krankenhäuser konzentriert, andererseits wurde der Prüfdienst der privaten Krankenkassen zur Prüfung von Pflegeeinrichtungen zugelassen und weiterhin wurde die Schiedsstellenfähigkeit der Transparenzvereinbarungen hergestellt. Sollte es für eine Weiterentwicklung bei der Bewertung von Pflegeeinrichtungen künftig kein Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern geben, wird die Bundesschiedsstelle über die strittigen Punkte entscheiden. Zuständig bleiben die Vertragspartner der Selbstverwaltung - obwohl der Spitzenverband der Pflegekassen zuletzt anders votiert hatte und die Alleinvertretungskompetenz für sich eingefordert hatte.

"Wir begrüßen das Gesetz. Das ist eine richtige und wichtige Weichenstellung", so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der über 7.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt. "Wir freuen uns, dass der Bundesrat dem Ansinnen der Bundesregierung zugestimmt und für eine zügige und praxisgerechte Lösung den Weg frei gemacht hat. Nun müssen alle Vertragspartner Verantwortung übernehmen, um den Pflegenoten auch künftig hohe Akzeptanz in der Bevölkerung zu verschaffen."

Die Schiedsstelle kann künftig angerufen werden, wenn innerhalb von sechs Monaten nach Aufforderung eines Vereinbarungspartners eine Vereinbarung der Pflege-Transparenzvereinbarung nicht zustande gekommen ist. Ursprünglich war eine Frist von drei Monaten vorgesehen. Ein entsprechender Vorschlag des bpa fand damit Berücksichtigung. Die Frist von sechs Monaten entfällt, wenn der Spitzenverband der Pflegekassen und die Mehrheit der Verbände der Pflegeeinrichtungen die Schiedsstelle einvernehmlich anrufen.

Eigentlicher Kern des Gesetzes ist ein besserer Schutz vor Krankenhausinfektionen.

"Da Pflegeeinrichtungen bisher nicht nennenswert als Verursacher von Infektionsproblemen in Erscheinung getreten sind, ist es folgerichtig, dass die Vorschriften für die Krankenhaushygiene nicht auf Pflegeeinrichtungen ausgedehnt werden. Denn für diese gelten bereits diverse Hygiene- und Schutzvorschriften. Damit werden noch mehr Bürokratie, zusätzliche Kontrollen und entsprechende Kosten vermieden. Dass mit der Einbeziehung des Prüfdienstes der privaten Krankenversicherung das Prüfmonopol des MDK entfällt, fördert den Wettbewerb, indem ein Vergleich möglich wird", so bpa-Präsident Bernd Meurer.

Quelle: Pressemitteilung vom 08.07.2011
Pressekontakt: Herbert Mauel, Bernd Tews, Tel.: (030) 30 87 88 60.

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Qualitätsberichte statt Schulnoten in der Pflege

Beitrag von Nursing-Neuss » 27.07.2011, 15:54

Ich las eben in der Ärztezeitung:
Qualitätsberichte statt Schulnoten in der Pflege
Immer wieder Ärger um Schulnoten in der Pflege. Im Auftrag von zwei Pflegeanbieter-Verbänden ist jetzt ein Alternativkonzept entwickelt worden. Qualitätsberichte sollen das Notensystem ersetzen. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=664 ... ege&n=1253
Bezüglich der Transparenz besteht offensichtlich ein heilloses Durcheinander. Bestehende Regeln taugen nichts. Neue Ideen sind nur seitens der Anbieter interessengeleitet.
M.E. muss der Gesetzgeber eingreifen und klare Vorgaben liefern. Sonst kommen wir mit der Transparenz nicht vorann.

Nursing Neuss
Das Pflegesystem muss grundlegend reformiert werden. U.a. ist deutlich mehr Pflegepersonal erforderlich!

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Qualitätsberichte statt Pflegenoten

Beitrag von Presse » 28.07.2011, 06:44

Verbände fordern Qualitätsberichte statt Pflegenoten

Berlin – Pflegeverbände haben ein neues Konzept zur Messung und Bewertung der Pflegequalität vorgelegt.

Das bestehende Notensystem soll nach dem Willen des Verbands Deutscher Alten- und Behinderten­hilfe (VDAB) und des Arbeitgeber- und Berufs­verbands Privater Pflege (ABVP) durch Qualitäts­berichte ersetzt werden, die von den Pflege­einrichtungen selbst erarbeitet werden. Die Berichte der Einrichtungen sollen stichprobenartig überprüft werden.
.... weiter
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... enoten.htm

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Für die Pflege einen Meilenstein gesetzt

Beitrag von Presse » 28.07.2011, 17:30

VDAB und ABVP: Für die Pflege einen Meilenstein gesetzt!

Die Bonato-Kommission veröffentlicht Abschlussbericht. Damit schaffen die beiden Verbände die Grundlage für den Perspektivwechsel im Transparenzsystem und im Qualitätsmanagement

Der vom Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) und Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege e.V. (ABVP) vor neun Monaten ins Leben gerufenen Kommission ist es - unter wissenschaftlicher Leitung von Professor Marcellus Bonato - gelungen, aktuelle methodische und pflegerelevante Erkenntnisse in ein aussagekräftiges System der Pflegetransparenz einzubinden. VDAB und ABVP hatten im November 2010 die Mitarbeit an der Weiterentwicklung des derzeitigen Transparenzsystems beendet. Die beiden Verbände haben als einzige die Zeit genutzt, um wie angekündigt ein schlüssiges Alternativkonzept auszuarbeiten.

„Das aktuelle Prüfsystem ist schon methodisch nicht in der Lage, das zu messen, was es messen soll. Dementsprechend ist es auch ungeeignet, den Auftrag des Gesetzgebers zu erfüllen. Punktuelle Veränderungen wären unzureichend. Daher war nur mit einem Neuanfang in der Denkrichtung ein sinnvolles Konzept zu entwickeln“, beschreibt Professor Bonato die Ausgangslage. „Unser Konzept setzt auf ein lernfähiges duales Transparenzsystem: Einerseits wird durch die nachhaltige Entwicklung von pflegerelevanten Indikatoren sichergestellt, Ergebnisqualität in der stationären Pflege zu messen; andererseits gelingt es, durch ein bei den Leistungserbringern verankertes Qualitätsmanagement die Prozess- und Strukturqualität der stationären Einrichtungen zu erfassen. Unabhängige Institutionen sammeln die Qualitätsberichte der Leistungserbringer und stellen Nachweise zum Zweck der Veröffentlichung aus“, erläutert Bonato.

Die Entwicklung und Anwendung der Indikatoren zur Qualitätsmessung in der stationären Pflege basieren auf methodischen, in der Praxis erprobten Verfahren zur Qualitätsbewertung im Krankenhaus- und im stationären Rehabilitationsbereich. Die ersten nutzbaren Indikatoren beruhen auf grundlegenden Erkenntnissen des Wingenfeld-Modellprojekts zur Messung von Ergebnisqualität in der stationären Pflege.

„Der vorliegende Abschlussbericht der Bonato-Kommission veranschaulicht den Widersinn eines völlig ungeeigneten und unfairen Qualitätsprüfsystems, welches jährlich über 100 Millionen Euro Kassengelder verschwendet“, hebt Petra Schülke, stellvertretende Bundesvorsitzende des VDAB, den Stellenwert des Konzeptes hervor. „Nur die grundlegende Neuausrichtung des Systems schafft die Rahmenbedingungen für mehr Vertrauen und Selbstverantwortung in der professionellen Pflege“, so Schülke weiter. Das vorgestellte Konzept steht für Eigenverantwortung und ein lernfähiges Qualitätsmanagement, das vor allem die Pflegebedürftigen im Blick hat und misst was es messen soll: Ergebnisqualität. Dies führt aus Sicht der Kommission auch zu einer höheren Wertschätzung der Pflegenden. Das ist ein deutlicher Impuls zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes und Investition in die Zukunft der professionellen Pflege.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende des ABVP Norbert Schultz sieht die Stärken des Konzeptes auch in dem offenen und ehrlichen Umgang mit den wissenschaftlichen Ergebnissen: „In der ambulanten Pflege gelten völlig andere Rahmenbedingungen, insbesondere wegen der nur punktuel¬len Leistungen der Pflegedienste. Die Messung von Ergebnisqualität muss deshalb auf Grundlage anderer Indikatoren erfolgen. Diese bedürfen für die ambulante Pflege noch einer eigenständigen wissenschaftlichen Betrachtung.“

Der vorgelegte Abschlussbericht ist das erste Konzept, das aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und rechtliche Vorgaben in einem aussagekräftigen Modell für die Pflegetransparenz zusammenführt und praktikable Entwicklungsstufen benennt. VDAB und ABVP rufen die Partner der Selbstverwaltung und den Gesetzgeber auf, im Interesse der Pflegebedürftigen und der Pflegebranche, den überfälligen Perspektiv- und Systemwechsel zu vollziehen.

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.

Der ABVP vertritt bundesweit ausschließlich Unternehmen der ambulanten Alten- und Krankenpflege.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.07.2011
Kontakt bei Rückfragen:
Thomas Knieling
VDAB-Bundesgeschäftsführer
Reinhardtstraße 19
10117 Berlin
Tel.: +49(0)30-200 590 790
E-Mail: thomas.knieling@vdab.de

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Pflege-TÜV gelungene Umsetzung in Rheinland-Pfalz

Beitrag von Presse » 09.08.2011, 09:01

Pflege-TÜV: HFH-Experten bescheinigen MDK Rheinland-Pfalz gelungene Umsetzung

Der Pflege-TÜV dient mittlerweile seit zwei Jahren als Instrument zur Beurteilung von Pflegeeinrichtungen. Nun hat der Fachbereich Gesundheit und Pflege der Hamburger Fern-Hochschule (HFH) einen Zwischenbericht zur Umsetzung der Pflege-Transparenzvereinbarung vorgelegt. Auftraggeber der Begleitstudie ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz.

Die beiden Kernfragen der Studie lauten: „Welche Chancen und Risiken sind mit der Anwendung der Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) verbunden, die als Pflege-TÜV bekannt geworden ist?“, und „Geht der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz mit diesem Instrument korrekt um?“

„Zentrale Aufgabe dieses Zwischenberichts ist, eine eventuelle Einflussnahme der Ausfüllanleitung auf die Notengebung des Pflege-TÜVs zu ermitteln“, sagt Professor Johannes Möller, Dekan des Fachbereichs Gesundheit und Pflege an der HFH und Autor der Studie. Im Fokus standen daher zunächst die vom Gesetzgeber ausgearbeitete Ausfüllanleitung zur PTVS und anschließend deren Anpassung durch den MDK. Schließlich wurde auch die Qualifikation der Prüfer untersucht.

Die Begleitstudie kommt zu dem Ergebnis, dass der MDK Rheinland-Pfalz die Anleitungen der PTVS sehr sorgsam umsetzt. „Nachbesserungsbedarf sehen wir nur im Intervall der Prüferschulungen und einigen kleineren Details“, so Möller. Problematischer sind laut Studienergebnis die zu großen Interpretationsspielräume, die die gesetzlich vorgegebenen Anleitungen bieten. Zudem hebt der Zwischenbericht Defizite in der Vergleichbarkeit der Prüfergebnisse zwischen den Bundesländern hervor.

Den abschließenden Bericht wird der Fachbereich Gesundheit und Pflege der HFH voraussichtlich Anfang 2012 veröffentlichen.

Die HFH · Hamburger Fern-Hochschule wurde 1997 staatlich anerkannt und ist gemeinnützig. Mit etwa 10.000 Studierenden ist sie eine der größten privaten Hochschulen Deutschlands. Berufsbegleitend bietet sie Bachelor- und Master-Studiengänge in den Fachbereichen Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Pflege im Fernstudium an. Die Studiengänge sind je nach Ausrichtung von den Agenturen ACQUIN bzw. ZEvA akkreditiert. An mehr als 40 Studienzentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz ermöglicht die Hochschule eine wohnortnahe Betreuung der Studierenden. Das nächste Semester an der HFH beginnt am 1. Januar 2012. HFH-Infoline: Tel. 040 35094-360

Quelle: Pressemitteilung vom 09.08.2011
Katrin Meyer Öffentlichkeitsarbeit
Hamburger Fern-Hochschule

http://idw-online.de/de/news435970

Rauel Kombüchen
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Pflege-TÜV bitte nicht schön reden

Beitrag von Rauel Kombüchen » 09.08.2011, 09:10

Der o.a. Expertenbericht klingt ja eigentlich erfreulich. Allerdings kann der Pflege-TÜV in der jetzigen Form nicht weiter helfen. Die Noten taugen nichts, auch nicht in Rheinland-Pfalz. Denn solange nicht die Bewertungen die Ergebnis- und Lebensqualität eindeutig in den Mittelpunkt stellen, helfen Noten nicht weiter.

Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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