Flächendeckend mehr als 300 Anbieter niedrigschwelliger Betreuungsangebote für Pflegebedürftige in Niedersachsen
Ross-Luttmann: „Wir erreichen Menschen schon, wenn die Pflegestufe noch nicht greift"
HANNOVER. Für pflegende Angehörige, die ältere Menschen intensiv betreuen und beaufsichtigen, ist diese „Rund-um-die-Uhr"-Versorgung häufig eine große Herausforderung. Die Landesregierung fördert deshalb niedrigschwellige Betreuungsangebote, die diesen Angehörigen die Fürsorge zumindest zeitweise abnehmen.
Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann bilanziert: „Wir wollen den Menschen einen möglichst langen Aufenthalt in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld ermöglichen. Innerhalb von sechs Jahren ist es uns gelungen, in Niedersachsen ein nahezu flächendeckendes Netz niedrigschwelliger Betreuungsangebote zu errichten. Mit den Angeboten erreichen wir die Menschen schon, wenn noch gar keine Pflegestufe greift." Mittlerweile sind 329 anerkannte Anbieter mit insgesamt über 668 Angeboten landesweit tätig.
Die Betreuungsangebote können Menschen mit demenziellen Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen nutzen. Das gilt bereits bei der so genannten ‚Pflegestufe 0', wenn also eine Pflege im Sinne des Gesetzes noch nicht erforderlich ist und daher unterhalb der ‚Schwelle' professioneller Pflegedienste erfolgt. Aufgrund ihrer Erkrankung muss ein erhöhter Bedarf daran bestehen, sie zu beaufsichtigen und zu betreuen. Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall monatlich 100 €, in schwereren Fällen monatlich 200 €.
Sozialministerin Ross-Luttmann: „Wichtig ist, was bei den Menschen ankommt. Die bei uns in Niedersachsen zur Verfügung gestellten Mittel werden vollständig abgerufen. Bundesweit liegen wir damit an der Spitze." Die Summe der bewilligten Fördermittel des Landes hat sich seit dem Jahr 2004 von rund 217.000 Euro auf rund 1,35 Millionen Euro im Jahre 2009 mehr als versiebenfacht. Hinzu kommen Fördermittel der Pflegekassen im gleichen Umfang, da das Land und die Pflegekassen die Angebote jeweils zu 50% fördern. Die im Jahr 2009 vorgelegten 177 Förderanträge konnten alle berücksichtigt und mit Fördermitteln bedient werden. Für das Jahr 2010 sind rund 1,5 Millionen Euro als Fördermittel des Landes vorgesehen. Die Förderrichtlinie wurde bis Ende 2013 verlängert. Ross-Luttmann: „Damit sind die Weichen gestellt, diese Angebote zu sichern. Ziel ist es, sie wohnortnah weiter auszubauen."
Um die gerade bei der ehrenamtlichen Betreuung erforderliche Qualität zu gewährleisten, dürfen nur vom Land anerkannte Anbieter diese Leistungen anbieten. Dazu gehören Betreuungsgruppen, Helferinnen- und Helferkreise zur Entlastung der Angehörigen zu Hause, Tagesbetreuungen in Einzelbetreuung oder in Kleingruppen sowie Familien entlastende Dienste. Dadurch werden die pflegenden Angehörigen entlastet und unterstützt. Die Betreuung kann einzeln zu Hause oder außerhalb in Gruppen erfolgen.
Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und der Apothekerkammer Niedersachsen startet Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann aktuell eine landesweite Plakat- und Flyeraktion, um noch mehr Menschen auf diese besonderen Angebote aufmerksam zu machen. In Arztpraxen und Apotheken erhalten pflegende Angehörige Informationen zu den niedrigschwelligen Betreuungsangeboten. Auch im Internet werden Hinweise und Adressen bereit gestellt.
Servicehinweis
http://www.nba.niedersachsen.de
Quelle: Pressemitteilung vom 08.04.2010
Thomas Spieker
Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Pressesprecher
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 4057
Niedrigschwellige Betreuungsangebote für Pflegebedürftige
Moderator: WernerSchell