Behinderungsbedingte Umbaukosten ...

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Behinderungsbedingte Umbaukosten ...

Beitrag von WernerSchell » 07.04.2010, 16:46

Behinderungsbedingte Umbaukosten können außergewöhnliche Belastungen sein

Aufgrund einer Körperbehinderung können Umbauten an der Wohnung oder im Haus fällig werden (z.B. barrierefreie Dusche, Aufzug). Dann kann man die Kosten steuerlich geltend machen, muss aber damit rechnen, dass das örtliche Finanzamt den Aufwand nicht als außergewöhnliche Belastung anerkennt, da die geschaffenen Einrichtungen auch von den nicht behinderten Familienangehörigen mitgenutzt werden können und somit einen Gegenwert darstellen, der zugleich auch noch den Wert der Immobilie erhöht.

In einer solchen Streitsache hat der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun höchstrichterlich entschieden. Der Leitsatz lautet:

„Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass die etwaige Erlangung eines Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalls in den Hintergrund tritt.“

Das Urteil hat eine gewisse Präzedenzwirkung. In der Praxis kommt es jetzt darauf an, etwaige Ansprüche gegenüber dem Finanzamt umfassend zu begründen und ggf. zusätzlich durch Gutachten zu belegen.

Urteil des Bundesfinanzhofes vom 22.10.2009 - VI R 7/09 -
Das Urteil finden Sie hier ...
http://www.bundesfinanzhof.de/www/index3.html
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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