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Pflegemängel - Schwerpunktstaatsanwaltschaften gefordert

Verfasst: 07.04.2010, 06:29
von Presse
Hospiz-Stiftung für bessere Bekämpfung von Pflegemissständen
Stiftung fordert Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften


Zur Bekämpfung von Missständen in Pflegeheimen hat die Deutsche Hospiz-Stiftung die Einrichtung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gefordert. Bei der schlechten Pflege gehe es nicht um Einzelschicksale, sondern um "zehntausendfache Körperverletzung", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Schlechte Pflege müsse daher ein Schwerpunktthema der Staatsanwaltschaften werden.
Zur Bekämpfung von Missständen in Pflegeheimen hat die Deutsche Hospiz-Stiftung die Einrichtung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gefordert. Bei der schlechten Pflege gehe es nicht um Einzelschicksale, sondern um "zehntausendfache Körperverletzung", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Schlechte Pflege müsse daher ein Schwerpunktthema der Staatsanwaltschaften werden.
Brysch rief die Justizminister der Länder auf, Anweisung zu geben, jeweils für einen Generalstaatsanwalt eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft zu errichten. Dies sei beispielsweise bei der Steuerhinterziehung und der organisierten Kriminalität bereits der Fall.
Die Hospiz-Stiftung sprach sich zudem für amtsärztliche Leichenschauen bei jedem Todesfall von Pflegebedürftigen, Kindern und Jugendlichen aus. Bisher gebe es nur oberflächliche Leichenschauen, wenn ein Arzt gerufen werde, um einen Totenschein auszustellen. "Pflegemängel und Patiententötungen werden so nicht entdeckt", kritisierte Brysch. Nötig sei auch ein modernes Dienstleistungshaftungsgesetz, um die Träger von Pflegeeinrichtungen zur Verantwortung ziehen zu können. Es sei zudem wichtig, die Betreiber und nicht die Mitarbeiter haftbar zu machen. "Zur Zeit werden gute wie schlechte Einrichtungen gleich finanziert", sagte Brysch. "Das kann es nicht sein. Das ist ein Skandal."
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/D ... 714952.php
Hospiz-Stiftung für bessere Bekämpfung von Pflegemissständen
Zur Bekämpfung von Missständen in Pflegeheimen hat die Deutsche Hospiz-Stiftung die Einrichtung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gefordert. Bei der schlechten Pflege gehe es nicht um Einzelschicksale, sondern um "zehntausendfache Körperverletzung", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Schlechte Pflege müsse daher ein Schwerpunktthema der Staatsanwaltschaften werden.
Brysch rief die Justizminister der Länder auf, Anweisung zu geben, jeweils für einen Generalstaatsanwalt eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft zu errichten. Dies sei beispielsweise bei der Steuerhinterziehung und der organisierten Kriminalität bereits der Fall. Die Hospiz-Stiftung sprach sich zudem für amtsärztliche Leichenschauen bei jedem Todesfall von Pflegebedürftigen, Kindern und Jugendlichen aus. Bisher gebe es nur oberflächliche Leichenschauen, wenn ein Arzt gerufen werde, um einen Totenschein auszustellen. “Pflegemängel und Patiententötungen werden so nicht entdeckt”, kritisierte Brysch. Nötig sei auch ein modernes Dienstleistungshaftungsgesetz, um die Träger von Pflegeeinrichtungen zur Verantwortung ziehen zu können. Es sei zudem wichtig, die Betreiber und nicht die Mitarbeiter haftbar zu machen. “Zur Zeit werden gute wie schlechte Einrichtungen gleich finanziert”, sagte Brysch. “Das kann es nicht sein. Das ist ein Skandal.” (07/04/10; Quelle: NOZ, Deutsche Hospiz-Stiftung)
http://www.stiftung-sponsoring.de/recht ... enden.html
Quelle: Pressemitteilung der Hospiz-Stiftung

Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Pflegemängel gefordert
Osnabrück – Die Deutsche Hospiz-Stiftung fordert Schwerpunkt­staats­anwaltschaften zur Bekämpfung von Gewalt in der Pflege. Vorstand Eugen Brysch sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Dienstag, bei der schlechten Pflege gehe es nicht um Einzelschicksale, sondern um zehntausendfache Körperverletzung. Schlechte Pflege müsse daher ein Schwerpunktthema der Staatsanwaltschaften werden.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=35094

Pflegemängel durch Pflegereform beseitigen

Verfasst: 07.04.2010, 07:18
von Gaby Modig
Dass wir seit vielen Jahren Pflegemängel zu beklagen haben, ist u.a. durch zahlreiche MDK-Prüfberichte belegt. Nun zur Verfolgung von Verletzungen usw. Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu fordern, liegt m.E. völlig daneben. Hier geht es wohl mehr darum, mittels Presseerklärung Aufmerksamkeit zu erfahren, als um wirklich Hilfe für die pflegebedürftigen Menschen einzufordern.
Wir kennen doch die Ursachen für die Pflegemängel, nämlich die organisatorischen und personellen Unzulänglichkeiten. Diese sind gesetzbgeberisch angelegt (SGB XI, Rahmenverträge usw.). Wenn per Stellenschlüssel nicht genügend Pflegepersonal vorgehalten werden muss, dürfen wir uns über weniger gute Pflegeergebnisse bzw. Minutenpflege nicht wundern.
Wenn Anklage erhoben wird, dann bitte in Richtung Politik. Nicht das Personal, das ohnehin schon unter den Arbeitsbedingungen leidet, zusätzlich in die Mangel nehmen. Die Deutsche Hospizstiftung sollte sich mit anderen stark machen, wie wirklichen Probleme anzugehen und von Versuchen, die Probleme über das Strafrecht zu lösen, absehen.

G.M.

Pflegemängel durch Pflegereform beseitigen

Verfasst: 09.04.2010, 06:40
von PflegeCologne
Gaby Modig hat geschrieben: .... Dass wir seit vielen Jahren Pflegemängel zu beklagen haben, ist u.a. durch zahlreiche MDK-Prüfberichte belegt. Nun zur Verfolgung von Verletzungen usw. Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu fordern, liegt m.E. völlig daneben. Hier geht es wohl mehr darum, mittels Presseerklärung Aufmerksamkeit zu erfahren, als um wirklich Hilfe für die pflegebedürftigen Menschen einzufordern.
..... Wenn Anklage erhoben wird, dann bitte in Richtung Politik. Nicht das Personal, das ohnehin schon unter den Arbeitsbedingungen leidet, zusätzlich in die Mangel nehmen. Die Deutsche Hospizstiftung sollte sich mit anderen stark machen, wie wirklichen Probleme anzugehen und von Versuchen, die Probleme über das Strafrecht zu lösen, absehen. ....
Hallo G.M.,
Dein Statement ist sehr treffend, ich kann nur zustimmen. Die äußerst schlechten Rahmenbedingungen, unter denen heute vor allem in den Heimen gepflegt werden muss, sind nicht mehr hinnehmbar. Solche Zustände zu beheben, kann aber nicht Aufgabe der Strafverfolgung sein. Soll denn etwa die Altenpflegerin, die sich abmüht, aber gleichwohl nicht alle Arbeiten den Standards entsprechend schafft, am Ende wegen der eventuellen Fehlentwicklungen vor den Strafrichter gezerrt werden?? Das kann doch nicht ernstlich die Lösung sein. Wer sowas fordert, hat keine Ahndung.
Oder geht es der Stiftung nur darum, Aufmerksam zu finden? Auffallend ist, dass die Stiftung intensiv um Sponsoring bemüht ist.
Also, nach meiner Meinung: Wir brauchen Reformen an den Pflegesystemen, sofort und umfassend. Mehr Personal muss her. Nur so können die Pflegemängel zurückgeführt werden.
MfG Pflege Colgogne

Strafverfolgung kann systemische Fehler nicht beheben helfen

Verfasst: 09.04.2010, 07:14
von Sabrina Merck
Guten Morgen allerseits!

Ich stimme den kritischen und klaren Worten von G.M. und P.C. ausdrücklich zu.
Die Pflegemissstände, die es zweifelsfrei gibt, allerdings in unterschiedlicher Ausprägung, können nicht toleriert werden. Man muss aber nach den Gründen Ausschau halten. Dabei werden jedem Kenner der Szene eigentlich schnell klar, dass es u.a. eine personelle Unterversorgung gibt, die zu einer Verkürzung der Dienstleistungen an den pflegebedürftigen Menschen führen muss, zwangsläufig. Jetzt diejenigen vor den Richter zu zerren, die selbst unter den organisatorischen und personellen Mängeln leiden (Arbeitsverdichtung usw.), ist doch nicht ernstlich akzetabel. Wenn überhaupt gehören die Verantwortlichen der Träger bzw. der Politik vor den Strafríchter. Aber daran wohl die Hospiz-Stiftung nicht gedacht. Also vergessen wir den Vorschlag, er ist völlig ungeeignet.
Positiv für Hospiz-Stiftung: Sie hat wieder Schlagzeilen produziert.
MfG Sabrina

Pflegesysteme nicht mit Strafgerichtsbarkeit zu sanieren

Verfasst: 09.04.2010, 07:48
von Cicero
Mit strafrechtlich bewährten Maßnahmen können die Pflegesysteme (Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser) nicht zu besseren Dienstleistern umfunktioniert werden. Wie schon bemerkt wurde, sind offensichtlich vielfältige reformerische Veränderungen geboten. U.a. sehe ich auch die Notwendigkeit, erheblich mehr Pflegepersonal in die Einrichtungen zu bringen.
Im Medizinschadensrecht ist es übrigens verpönt, Folgerungen auf strafrechtlichem Weg anzustrengen. Man meint sogar, dass dies zu tun, ein anwaltlicher Fehler sein kann.
Ich rate also (auch) dringend davon ab, die Pflege mit Hilfe der Strafgerichtsbarkeit sanieren zu wollen. Wie mir scheint, ist die Hospiz Stiftung hier auf dem Holzweg.

Cicero