Gefahren im Ehrenamt - Versicherungsschutz klären

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Gefahren im Ehrenamt - Versicherungsschutz klären

Beitrag von Presse » 29.03.2010, 11:08

Recht brisant
Gefahren im Ehrenamt
Über den Versicherungsschutz im Fall der Fälle


Ehrenamt bedeutet in seinem ursprünglichen Sinn ein ehrenvolles und freiwilliges Amt, das man unentgeltlich ausübt. Schätzungen gehen davon aus, dass sich in der Bundesrepublik Deutschland fast 23 Millionen Menschen auf diese Weise engagieren. Ohne diese freiwilligen Helfer würde einiges in unserer Gesellschaft nicht beziehungsweise nicht mehr funktionieren. .... (mehr)
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