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Krankenkasse muss Therapierad zahlen

Verfasst: 25.03.2010, 07:58
von Gaby Modig
Krankenkasse muss Therapierad zahlen. Dem drohenden Verlust der Gehfähigkeit muss durch Kostenübernahme der Krankenkasse für Behindertendreirad vorgebeugt werden.

Diese grundsätzliche Beurteilung ergibt sich aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 17.12.2009 - Az.: L 8 KR 311/08