Krankenkasse muss Therapierad zahlen. Dem drohenden Verlust der Gehfähigkeit muss durch Kostenübernahme der Krankenkasse für Behindertendreirad vorgebeugt werden.
Diese grundsätzliche Beurteilung ergibt sich aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 17.12.2009 - Az.: L 8 KR 311/08
Krankenkasse muss Therapierad zahlen
Moderator: WernerSchell
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Gaby Modig
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Krankenkasse muss Therapierad zahlen
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