EU-Kommission verklagt Deutschland: Ungleiches Maß bei der Leistungserstattung
Brüssel. Die Europäische Kommission hat bislang unbestätigten Presseberichten zufolge Deutschland wegen seiner Pflegeversicherungs-Regeln verklagt. Stein des Anstoßes ist demnach die aus Sicht der Kommission mangelnde Rückerstattung von Pflegeleistungen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat in Anspruch genommen werden. Laut der Kommission verstoße es gegen die Dienstleistungsfreiheit, dass Deutschland Pflegeleistungen, die bei einem vorübergehenden Aufenthalt in anderen Mitgliedsstaaten in Anspruch genommen würden, nicht in gleicher Höhe erstatte wie Leistungen in Deutschland.
Quelle: Mitteilung vom 22.03.2010
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Pflegeleistungen (SGB XI) - Gleichbehandlung im Ausland?
Moderator: WernerSchell
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Bettina Olbing
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Gleichbehandlung bei Auslandspflege ?
Hallo Forum,
ich halte eine Gleichbehandlung bei Auslandspflege nur dann für gerechtfertigt, wenn auch Pflegestrukturen vorgehalten werden, die dem bundesdeutschen Standard annähernd entsprechen. Dies ist offensichtlich eher nicht der Fall. Deshalb müssen m.E. Leistungen, wie in Deutschland selbst, außer Betracht bleiben.
Ich denke aber, dass insoweit der Gesetzgeber gefordert ist, für weitere Klarstellungen zu sorgen. Man sollte nicht unbedingt laufende Gerichtsverfahren abwarten.
MfG Bettina
ich halte eine Gleichbehandlung bei Auslandspflege nur dann für gerechtfertigt, wenn auch Pflegestrukturen vorgehalten werden, die dem bundesdeutschen Standard annähernd entsprechen. Dies ist offensichtlich eher nicht der Fall. Deshalb müssen m.E. Leistungen, wie in Deutschland selbst, außer Betracht bleiben.
Ich denke aber, dass insoweit der Gesetzgeber gefordert ist, für weitere Klarstellungen zu sorgen. Man sollte nicht unbedingt laufende Gerichtsverfahren abwarten.
MfG Bettina
Pro Pflege - was denn sonst!
Gleichbehandlung bei Auslandspflege ?
Hallo Bettina,Bettina Olbing hat geschrieben:.... ich halte eine Gleichbehandlung bei Auslandspflege nur dann für gerechtfertigt, wenn auch Pflegestrukturen vorgehalten werden, die dem bundesdeutschen Standard annähernd entsprechen. Dies ist offensichtlich eher nicht der Fall. Deshalb müssen m.E. Leistungen, wie in Deutschland selbst, außer Betracht bleiben.
Ich denke aber, dass insoweit der Gesetzgeber gefordert ist, für weitere Klarstellungen zu sorgen. Man sollte nicht unbedingt laufende Gerichtsverfahren abwarten. ...
Deine Meinungsäußerung ist grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings gilt es zu bedenken, dass auch die bundesdeutschen Rahmenbedingungen noch unvollkommen sind. Zu denken ist vor allem an den Pflegenotstand und die unzureichende Ausstattung der Angehörigenpflege.
Daher meine ich, dass bezüglich etwaiger Finanzflüsse ins Ausland Zurückhaltung geboten ist.
MfG KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!