Übernahme von Zusatzbeiträgen der Krankenkassen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Übernahme von Zusatzbeiträgen der Krankenkassen

Beitrag von Presse » 12.03.2010, 07:56

Weisung der BA zu den Voraussetzungen der Übernahme von Zusatzbeiträgen der Krankenkassen
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Die BA hat eine Weisung herausgegeben aus der ersichtlich ist unter welchen Voraussetzzungen die Zusatzbeiträge der GKV’s nun doch zu übernehmen sind.
Diese Materialen sind hier zu finden:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/ ... 03-09.html

Quelle: Mitteilung vom 11.03.2010
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
http://www.harald-thome.de
info@harald-thome.de

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