Weisung der BA zu den Voraussetzungen der Übernahme von Zusatzbeiträgen der Krankenkassen
=========================
Die BA hat eine Weisung herausgegeben aus der ersichtlich ist unter welchen Voraussetzzungen die Zusatzbeiträge der GKV’s nun doch zu übernehmen sind.
Diese Materialen sind hier zu finden:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/ ... 03-09.html
Quelle: Mitteilung vom 11.03.2010
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
http://www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
Übernahme von Zusatzbeiträgen der Krankenkassen
Moderator: WernerSchell