Minister Karl-Josef Laumann:
„Unser Gesundheitswesen darf nicht zur Kopfgeldbranche werden!"
Landtag beschließt Gesetz gegen „Fangprämien“ für Ärzte
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Sogenannte „Fangprämien“, nach denen Krankenhäuser an niedergelassene Ärzte Prämien für die Zuweisung von Patienten zahlen, sind in Nordrhein-Westfalen künftig durch Landesgesetz verboten. Der Landtag hat gestern Abend eine von der Landesregierung eingebrachte Gesetzesänderung beschlossen.
„Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Arzt sie in das für ihre Behandlung am besten geeignete Krankenhaus einweist – und nicht in die Klinik, die ihm am meisten dafür zahlt. Wir dürfen nicht zulassen, dass unser zu Recht hoch angesehenes Gesundheitswesen auf das Niveau einer Kopfgeldbranche sinkt.“ Das sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute (10. März 2010) in Düsseldorf.
Solche Zuweisungs- oder Fangprämien – so der Minister weiter – seien nicht hinnehmbar. Deshalb sei es gut, dass das Land künftig mit aller nötigen Härte gegen Verstöße vorgehen kann. Die entsprechende Ergänzung des Krankenhausgestaltungsgesetzes sieht Zwangsmittel der Krankenhausaufsicht vor, die im Extremfall bis zur Herausnahme von Angeboten aus dem Landes-Krankenhausplan führen können – mit der Folge, dass die Kliniken entsprechende Leistungen nicht mehr mit den Krankenkassen abrechnen könnten.
Im vergangenen Jahr war vielfach über Fälle von Patientenzuweisungen an die Krankenhäuser gegen finanzielle Zuwendungen für die zuweisenden Ärzte berichtet worden. Dem Land lägen zwar keine belastbaren Erkenntnisse über das tatsächliche Ausmaß solcher Praktiken vor, so Minister Laumann, aber bereits solchen Tendenzen müsse frühzeitig Einhalt geboten werden.
Wenn Leistungen in Verträgen transparent geregelt seien, so Laumann weiter, sei nichts dagegen einzuwenden, dass niedergelassene Ärzte von den Kliniken zum Beispiel für die Vor- oder Nachsorge bezahlt werden. Falsch und ein Verstoß gegen Berufsethik und Berufsordnung sei es aber, Patienten in solche Kliniken zu überweisen, die Geld bezahlen, statt in die mit der besten Qualität.
Berufswidriges Verhalten von Ärztinnen und Ärzten konnte auch bisher schon durch die Ärztekammern geahndet werden; bislang fehlte aber eine Regelung, um auch die Krankenhäuser in die Pflicht nehmen zu können. Im neuen § 31 a des Krankenhausgestaltungsgesetzes heißt es jetzt unmissverständlich: „Krankenhäusern und ihren Trägern ist es nicht gestattet, für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten ein Entgelt oder andere Vorteile zu gewähren, zu versprechen, sich gewähren oder versprechen zu lassen.“
Quelle: Pressemitteilung vom 10.03.2010
„Fangprämien“ für Ärzte verboten
Moderator: WernerSchell