Familienpflegezeit

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Familienpflegezeit - Koalition stimmt ab

Beitrag von WernerSchell » 20.10.2010, 06:42

Koalition stimmt über Familienpflegezeit ab

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) will in dieser Woche die Abstimmung in der Koalition über die geplante Familienpflegezeit beginnen. „Das Ziel ist, den Entwurf um die Jahreswende herum dem Kabinett vorzulegen“, sagte sie in Berlin.
Ein Arbeitnehmer, der einen Angehörigen pflegen will, solle zwei Jahre seine Arbeitszeit um fünfzig Prozent reduzieren, aber 75 Prozent seines Gehaltes beziehen, erläuterte Schröder. Danach arbeitet er wieder voll, erhält aber für weitere zwei Jahre 75 Prozent seines Gehaltes.
Den Arbeitgebern will Schröder nun entgegenkommen. „Es ist mir gelungen, die Kreditanstalt für Wiederaufbau für diese Zwischenfinanzierung zu gewinnen“, teilte sie mit. Die KfW- Bankengruppe zahle das Geld aus, es fließe auch wieder an sie zurück. „Die Unternehmen werden also nicht belastet“, so die Familienministerin.
Mehr dazu in den Print-Ausgaben von CAREkonkret.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.10.2010
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Anja Jansen
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Familienpflegezeit - Vorschläge einstampfen

Beitrag von Anja Jansen » 21.10.2010, 07:08

WernerSchell hat geschrieben: ... Ein Arbeitnehmer, der einen Angehörigen pflegen will, solle zwei Jahre seine Arbeitszeit um fünfzig Prozent reduzieren, aber 75 Prozent seines Gehaltes beziehen, erläuterte Schröder. Danach arbeitet er wieder voll, erhält aber für weitere zwei Jahre 75 Prozent seines Gehaltes. ....
Meine Meinung:
Frau Schröder hält an einem Vorhaben fest, das mit einer komplizierten Regelung und auch nur sehr eingeschränkten Hilfeaspekten weit von den realen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen entfernt ist. Daher mein Rat: Vorschlag einstampfen und neu nachdenken. Alle vernünftigen Neuerungen gehören in eine umfassende Pflegereform aus einem Guss.
Gruß Anja Jansen
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

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Pflege-Auszeit für Arbeitnehmer

Beitrag von Presse » 19.01.2011, 14:17

Pflege-Auszeit für Arbeitnehmer
Die Chancen des "Pflegezeitgesetzes" - oft nur durchsetzbar mit fachkundiger Beratung


Baierbrunn (ots) - Wenn Angehörige, die selbst im Beruf stehen, einen Pflegefall in der Familie zu organisieren haben, bietet ihnen das seit 2008 gültige "Pflegezeitgesetz" Hilfe. Die Details sind aber so kompliziert, dass Betroffene sich dazu fachkundigen Rat, zum Beispiel bei ihrer Krankenkasse, einholen sollten, rät Walter Puchner von der AOK Bayern im Patientenmagazin "HausArzt". Bei akut auftretenden Pflegesituationen steht Arbeitnehmern zum Beispiel zu, sich zehn Arbeitstage freistellen zu lassen. Bis zu sechs Monate kann die Freistellung dauern, wenn der Angehörige selbst pflegt. Dazu berechtigt sind nur "nahe Angehörige", die das Gesetz genau umschreibt. Während der Zeit der Freistellung muss der Arbeitgeber den Lohn allerdings nicht weiterbezahlen. Unter bestimmen Bedingungen kann aber die Pflegeversicherung die Sozialversicherungsbeiträge übernehmen, wenn ein Angehöriger die Pflege selbst leistet. "Jeder Fall ist anders, und wir entscheiden immer im Einzelfall", sagt Walter Puchner. Auch Verbraucherzentralen geben zum Pflegezeitgesetz Auskunft. Bisher werde die Möglichkeit aber kaum genutzt, sagt Gisela Rohmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Das PatientenMagazin "HausArzt" gibt der Deutsche Hausärzteverband in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus. Die Ausgabe 1/2011 wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.01.2011
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de

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Familienpflegezeit ist keine Lösung

Beitrag von Gaby Modig » 20.01.2011, 07:44

Die Familienpflegezeit mag eine Hilfe für einige wenige Fallkonstellationen sein. Der "große Wurf" ist das Gesetz auf keinen Fall. Es wird bei einer gesamtheitlichen Betrachtung die Probleme pflegender Angehöriger nicht lösen können. Daher ist es fatal, diesem Gesetz soviel Aufmerksamkeit zu schenken. Wir brauchen andere Lösungen, die nur im Zusammenhang mit einer vernünftigen Pflegereform geschaffen werden können.

MfG Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Familienpflegezeit

Beitrag von Presse » 16.02.2011, 18:15

Kristina Schröder: "Familienpflegezeit ist ein Meilenstein für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege"
Bundesfamilienministerin startet Ressortabstimmung zur Einführung der Familienpflegezeit / Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten


Die Bundesregierung wird die Vereinbarung von Beruf und Pflege umfassend und wirksam verbessern. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, wird am Donnerstag den Bundesministerien ein neues Gesetz zur Einführung einer Familienpflegezeit zur Abstimmung vorlegen. Das Fördergesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

"Union und FDP sind sich einig: Die Familienpflegezeit zeigt den Weg, wie wir die Herausforderungen des demographischen Wandels gemeinsam bewältigen können. Sie bietet eine Lösung für das große Problem der Vereinbarkeit von Beruf und der Pflege von Angehörigen", so Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Und es ist uns gelungen ein modernes Modell zu entwickeln, von dem alle profitieren: Die Pflegenden und ihre pflegebedürftigen Angehörige, die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber - und das ganze ohne Milliardenausgaben und ohne einen ungedeckten Scheck auf die Zukunft unserer Kinder. Zugleich verringern wir mit diesem Modell Altersarmut, die oftmals - gerade bei Frauen - Folge einer Pflegeauszeit ist. Vielmehr werden Arbeitnehmer mit geringen Einkommen dank der Familienpflegezeit bei der Rente sogar besser da stehen als ohne."

"Die Familienpflegezeit stellt einen Paradigmenwechsel in der Senioren- und Familienpolitik dar, der den demographischen Veränderungen in unserer Gesellschaft Rechnung trägt. Ziel ist die bessere Vereinbarkeit von beruflichen Anforderungen und pflegerischen Aufgaben durch eine gesteigerte Bereitschaft der Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zeit für die Pflege ihrer Angehörigen zu ermöglichen", sagte die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion Ingrid Fischbach, MdB.

"Bei diesem Fördergesetz steht im Mittelpunkt, dass wir Arbeitnehmern Zeit für ihre Familie geben. Gleichzeitig unterstützen wir Unternehmen, eine Familienpflegezeit anzubieten. Die Menschen können so auf betrieblicher Ebene individuell und flexibel reagieren. Damit haben pflegende Angestellte und Unternehmer die notwendige Planungssicherheit", so die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Miriam Gruß, MdB.

"Die Familienpflegezeit ist neben dem Ausbau der Kinderbetreuungsplätze ein weiterer wichtiger Schritt, um die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen den Bedürfnissen von Familien anzupassen", betonte die stellvertretende Generalsekretärin der CSU und Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dorothee Bär, MdB.

Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen - und das bei einem Gehalt von in diesem Fall 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Um die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gerade für kleinere und mittlere Unternehmen zu minimieren, muss jeder Beschäftigte, der die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung abschließen. Die Prämien sind lediglich gering; die Versicherung endet mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit.

Das Modell der Familienpflegezeit hat auch das Problem der Altersarmut im Blick. Die Untergrenze des Beschäftigungsumfangs in der Familienpflegezeit wurde deshalb bewusst auf 50 Prozent gesetzt. Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit und die Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente bewirken damit zusammen einen Erhalt der Rentenansprüche. Diese Ansprüche steigen mit der Höhe der Pflegestufe. Damit erhalten pflegende Angehörigen trotz Ausübung der Pflege die Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung. Personen mit geringem Einkommen werden sogar besser dargestellt.

In der betrieblichen Praxis soll sich die Familienpflegezeit am Modell der Altersteilzeit orientieren. Das bedeutet, Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit ab. Der Arbeitgeber beantragt dann eine Refinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Nach der Pflegephase behält der Arbeitgeber einen Teil vom Lohn ein und zahlt diesen an das Bundesamt zurück. Die Erfahrung mit der Altersteilzeit zeigt eine große Akzeptanz bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern ohne, dass gleichzeitig Beschäftigte und Unternehmen in gesetzliche Zwänge gedrängt werden. Nicht umsonst stieg die Nutzung der Altersteilzeit seit ihrer Einführung 1997 innerhalb von 10 Jahren auf 100.000 Teilnehmer an.

In Deutschland beziehen heute rund 2,25 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mehr als 1,5 Millionen Menschen werden zu Hause versorgt - durch Angehörige und ambulante Dienste. Auch Berufstätige (65 Prozent) möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen, stoßen dabei aber häufig noch auf große Schwierigkeiten. Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums belegt: Für 79 Prozent lassen sich Beruf und Pflege nicht gut vereinbaren. Genau hier setzt das Modell der Familienpflegezeit an.

"Viele Familien stellen sich der schwierigen Aufgabe und pflegen einen Angehörigen selbst. Wer dabei außerdem voll im Berufsleben steht, kommt schnell an seine Grenzen", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Es gibt heute die Möglichkeit, für ein halbes Jahr unbezahlt komplett aus dem Beruf auszusteigen. Aber viele Menschen fürchten deshalb gravierende finanzielle und berufliche Nachteile. Wir dürfen das nicht verdrängen: Die Pflege eines Angehörigen bringt die meisten Menschen an die Grenze der psychischen und physischen Belastbarkeit. Wenn dazu auch noch die Angst um die Arbeitstelle und die eigene Zukunft kommt, dann ist das für viele Angehörige eine wirklich beinahe unmenschliche Situation. Deshalb ist es so wichtig, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf so zu gestalten, dass die Menschen im Beruf bleiben können.", so Kristina Schröder.

Weitere Informationen zur Familienpflegezeit finden Sie unter http://www.bmfsfj.de .

Quelle: Pressemitteilung vom 16.02.2011

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Familienpflegezeit ein Fauler Pflege-Kompromiss

Beitrag von Presse » 16.02.2011, 18:18

Fauler Pflege-Kompromiss: Paritätischer wirft Regierung Tatenlosigkeit vor und kritisiert freiwillige Familienpflegezeit als "Luftnummer"

Berlin (ots) - Als "Luftnummer" kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne der Koalition, auf die gesetzliche Einführung einer Familienpflegezeit zu verzichten und stattdessen auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Arbeitgeber zu setzen. Es sei eine Brüskierung der Pflegenden, dass man mehr Anerkennung für pflegende Angehörige predige und ihnen dann einen verbindlichen Rechtsanspruch verweigere. Der Paritätische bekräftigt seine Forderung nach der Einführung eines Rechtsanspruches auf eine Familienpflegezeit mit Lohnausgleich analog zum Elterngeld.

"Diese Koalitionsentscheidung ist kein Teilerfolg, sondern ein pflegepolitischer Offenbarungseid. Der Pflegegipfel und alle Lippenbekenntnisse von Anfang dieser Woche werden ad absurdum führt. Sollte das das letzte Wort bleiben, hätte sich die Regierung für das Nichthandeln entschieden. Für pflegende Angehörige wäre nichts gewonnen. Sie blieben weiterhin auf das Wohlwollen der Arbeitgeber angewiesen", kritisiert Dr. med. Eberhard Jüttner, Vorsitzender des Paritätischen.

Der Verband bekräftigt seine Forderung nach der Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine zweijährige Familienpflegezeit und fordert eine finanzielle Absicherung pflegender Angehöriger analog zum Elterngeld. "Was pflegende Angehörige brauchen ist dreierlei: einen klaren einklagbaren Rechtsanspruch, Zeit und materielle Absicherung", fordert der Pflegeexperte Jüttner. Es könne nicht sein, dass pflegende Angehörige deutlich schlechter gestellt werden als junge Eltern. "Wer pflegt, sollte - wie im Falle der Elternzeit - sicher sein, dass er weder sein Arbeitsverhältnis aufgeben, noch sich verschulden muss, um seinen Angehörigen beizustehen", so der Verbandsvorsitzende.

Am Dienstag hatten sich die Koalitionspartner laut "Handelsblatt" auf Druck der FDP darauf verständigt, auf die gesetzliche Einführung einer Familienpflegezeit zu verzichten.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.02.2011
Pressekontakt: Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305

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Familienpflegezeit benachteiligt pflegende Angehörige

Beitrag von Presse » 16.02.2011, 18:21

Pressemitteilung vom 16.02.2011:

VdK: Koalition knickt vor Teilen der Arbeitgeberlobby ein
Verzicht auf Rechtsanspruch bei der Familienpflegezeit benachteiligt pflegende Angehörige


"Pflege muss den gleichen Stellenwert wie Kindererziehung bekommen. Wenn die Koalition jetzt darauf verzichtet, pflegenden Angehörigen einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit zu geben, geht das in die völlig falsche Richtung. Pflegende Angehörige leisten über Jahre hinweg physische und psychische Schwerstarbeit und entlasten Beitrags- und Steuerzahler um Milliardenbeträge. Wenn wir die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nicht deutlich verbessern, droht unserem Pflegesystem der Kollaps", erklärte die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, Ulrike Mascher. Offenbar hätten viele in der Koalition und bei Arbeitgeberverbänden die Brisanz dieser großen sozialpolitischen Herausforderung unserer Zeit noch nicht erkannt.

"Ohne einen Rechtsanspruch werden viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Familienpflegezeit nicht in Anspruch nehmen können. Die Erfahrung zeigt, dass freiwillige Lösungen in weiten Teilen nicht greifen. Es ist bedauerlich, dass die Koalition nicht auf die fortschrittlichen Unternehmen hört und sich von einer zeitgemäßen Familienpolitik verabschiedet." Mascher forderte die Bundesregierung auf, die Familienpflegezeit als Rechtsanspruch auszugestalten und durch eine Lohnersatzleistung zu flankieren. Alles andere wäre ein schlechter Beginn für das Jahr der Pflege 2011. (Michael Pausder, Pressesprecher)
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Familienpflegezeit kommt - aber ohne Rechtsanspruch
[02/2011] Die schwarz-gelbe Koalition hat sich auf die Einführung einer Familienpflegezeit verständigt. Diese soll von den Betrieben auf freiwilliger Basis vereinbart werden, einen Rechtsanspruch soll es nicht geben.
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de ... c2YCOD11GB

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Pflegezeit zero statt Pflegezeit light

Beitrag von Presse » 16.02.2011, 18:24

Pflegezeit zero statt Pflegezeit light

Die schwarz-gelbe Koalition hat beschlossen, das Konzept von Familienministerin Kristina Schröder für eine "Familienpflegezeit" nur auf freiwilliger Basis einzuführen. Arbeitnehmerinnen und –nehmer sollen keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit erhalten. Dazu erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik:

Die Pflegepolitik dieser Bundesregierung ist nichts als lauwarme Luft. Gesundheitsminister Rösler spielt sich als Robin Hood der pflegenden Angehörigen auf, liefert aber nur Schmalkost. Seit Monaten posaunt Ministerin Schröder ihre ohnehin dürftige Idee der Familienpflegezeit in alle Welt. Und nun kommt dabei nichts weiter als eine Empfehlung für Betriebe heraus, diese doch bitte freiwillig einzuführen. Das ist eine Verhöhnung pflegender Angehöriger.

Blanker Hohn ist es auch, dass die Beschäftigten damit keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit erhalten. Man weiß also jetzt schon, dass die Zahl der Betriebe, die die Familienpflegezeit freiwillig einführen werden, mehr als überschaubar bleiben wird.

Wer unbedingt will, kann auch das als Erfolg werten. Aber musste sich die Republik dafür das monatelange Geschwafel der Familienministerin anhören – mit dem sie nicht zuletzt Erwartungen bei vielen Menschen geweckt hat?

Diese Episode offenbart das erzkonservative Frauenbild Frau Schröders, wie schon bei ihrem unseligen Einsatz gegen eine Frauenquote. Die überragende Mehrheit der pflegenden Angehörigen hierzulande sind Frauen. Die für sie zuständige Ministerin ist aber nicht bereit, sich für diese Frauen gegen männerdominierte Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände einzusetzen. Wieder hat sie vor ihnen brav einen Knicks gemacht.

Wir haben immer gesagt, dass die Familienpflegezeit kein großer Wurf ist und allenfalls für ein paar wenige Arbeitnehmerinnen und –nehmer in Frage käme. Doch wenn Schwarz-Gelb nicht einmal dieses klitzekleine Mini-Bausteinchen hinbekommt, dann wird sie niemals die großen Brocken in der Pflegepolitik stemmen können. Die schiebt die Koalition bisher nämlich noch vor sich her.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.02.2011
Christian Hans
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Abgeordnetenbüro Elisabeth Scharfenberg MdB
Sprecherin für Pflegepolitik und Altenpolitik
Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Tel.: ++49 (0)30 227 -74532, Fax: -76655
E-Mail: elisabeth.scharfenberg.ma01@bundestag.de
Web: http://www.elisabeth-scharfenberg.de
Postanschrift:
Deutscher Bundestag, 11011 Berlin

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Familienpflegezeit - fehlender Rechtsanspruch kritisiert

Beitrag von Presse » 17.02.2011, 14:55

DBfK kritisiert fehlenden Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit

Die Koalitionspartner von CDU/CSU und FDP haben sich auf die Einführung der Familienpflegezeit ohne gesetzliche Verpflichtung verständigt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert den geplanten Wegfall des Rechtsanspruchs zugunsten einer freiwilligen Verpflichtung der Arbeitgeber: „Das nun vorgelegte Familienpflegegesetz erfüllt den formulierten Anspruch als Meilenstein und Problemlösung zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in keiner Weise,“ sagt Gertrud Stöcker, stv. Präsidentin des DBfK. Die Situation pflegender Angehöriger sollte mit dem Gesetz verbessert werden und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglichen. Daneben wurde es als Lösung angepriesen, die Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen entgegenkommt. Doch durch den Verzicht des Rechtsanspruchs sind die Arbeitnehmer gänzlich auf das Entgegenkommen der Arbeitgeber angewiesen. Ohne Rechtsanspruch wird der zugesicherten Anerkennung von pflegenden Angehörigen in keiner Weise entsprochen.

Die Unterstützung pflegender Angehöriger ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Von der Bundesregierung gibt es bisher zum Thema Sicherung der pflegerischen Versorgung nur Ankündigungen, keine Taten. Angesichts des wachsenden Bedarfs an Pflege und des zunehmenden Fachkräftemangels in den Pflegeberufen ist das eine äußerst kritische Entwicklung.

Beschäftigte, die einen Angehörigen pflegen, können nach geplantem Familienpflegegesetz über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren ihre Arbeitszeit auf bis zu 50% reduzieren, erhalten aber während dieser Zeit 75% ihres letzten Bruttogehaltes. Nach Ablauf der Pflegezeit müssen sie wieder ihre vollen Arbeitsstunden leisten, bekommen aber weiterhin nur 75 % Lohn, bis das Arbeitszeitkonto ausgeglichen ist.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.02.2011
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140

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Pflegezeit-Modell faktisch nahezu inhaltsleer

Beitrag von Presse » 17.02.2011, 15:05

Pflegezeit-Modell der Familienministerin faktisch nahezu inhaltsleer

Berlin (ots) - Anlässlich des Gesetzentwurfes zur Einführung der Familienpflegezeit, den Familienministerin Kristina Schröder heute den Bundesministerien zur Abstimmung vorlegen wird, erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

"Der von der Ministerin vorgeschlagene Entwurf der Familienpflegezeit ist ein untauglicher Versuch, eine Lösung für das große Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu bieten. Genau betrachtet, bleibt von dem Modell nicht viel mehr übrig als ein faktisch inhaltsleeres Gesetz.

So sind die im Familienpflegezeit-Gesetz geschaffenen Regelungen für die Mehrzahl der Pflegepersonen irrelevant. Nur ein äußerst geringer Personenkreis würde davon profitieren, so vor allem besser verdienende Erwerbstätige. Die Regelungen gelten zudem grundsätzlich nicht für pflegende Angehörige, die nicht mehr erwerbstätig sind oder die nicht in unmittelbarer räumlicher Nähe wohnen.

Der Gesetzentwurf sieht zudem keinen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit vor; vielmehr gilt diese nur bei entsprechender Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Anstatt pflegende Angehörige umfassend zu entlasten, macht das durch die Ministerin vorgeschlagene Modell die Angehörigenpflege weiter zur Privatsache. Darüber hinaus wird noch eine Versicherung verlangt.

Der SoVD fordert stattdessen Neuregelungen, die für einen breiten Personenkreis tatsächlich Verbesserungen darstellen, die häusliche Pflege strukturell fördern und entsprechend der Regelung zum Elterngeld den Einsatz von Steuermitteln einbeziehen."

Quelle: Pressemitteilung vom 17.02.2011
V.i.S.d.P.: Veronica Sina
Pressekontakt:
Kontakt: Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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Familienpflegezeit kommt!

Beitrag von Presse » 24.03.2011, 19:20

Familienpflegezeit kommt!

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat am 23. März das neue Gesetz zur Einführung einer Familienpflegezeit in das Bundeskabinett eingebracht. Der Gesetzentwurf fördert und unterstützt Beschäftigte bei der Pflege von Angehörigen. "Die ersten Unternehmen führen die Familienpflegezeit bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ein. Das zeigt: Der Bedarf ist schon heute groß. Familienfreundlichkeit ist in Zeiten des steigenden Fachkräftemangels ein harter Wettbewerbsfaktor", erklärte Kristina Schröder. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

"Die Pflege eines Angehörigen bringt viele Menschen an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit. Sie kümmern sich sicherlich aus Pflichtbewusstsein um ihre Angehörigen - vor allem aber auch aus Liebe. Diesen Menschen den zusätzlichen Druck von drohender Arbeitslosigkeit und Altersarmut zu nehmen ist eine Aufgabe, die Unternehmen und Politik gemeinsam angehen müssen", sagte die Bundesfamilienministerin.

Der Bedarf einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist in Deutschland hoch: Von den 2,38 Millionen Menschen in Deutschland, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, werden mehr als 1,6 Millionen Menschen zu Hause versorgt - durch Angehörige und ambulante Dienste. 76 Prozent der Berufstätigen möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen. Dieser Wunsch nach familiärer Unterstützung lässt sich aber nicht immer verwirklichen.

Durch die Familienpflegezeit soll die Vereinbarkeit von beruflichen Anforderungen und der Wahrnehmung von pflegerischen Aufgaben verbessert werden. Darüber hinaus soll sie Unternehmen überzeugen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vermehrt eine Familienpflegezeit zu ermöglichen. Zudem fördert das Modell optimierte Rahmenbedingungen, die es Pflegenden ermöglichen, ohne Angst vor Diskriminierung, vor Einbußen bei der Rente oder vor Arbeitsplatzverlust pflegerische Aufgaben im Familienkreis wahrzunehmen. Außerdem wird es keine pflegebedingten Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie geben.

Das Modell der Familienpflegezeit
Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können. Dadurch kann beispielsweise ein Vollzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit auf 50 Prozent reduzieren, wenn er einen Angehörigen pflegt - und das bei einem Gehalt von in diesem Fall 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich muss er später wieder voll arbeiten, bekommt in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Das Modell der Familienpflegezeit hat auch das Problem der Altersarmut im Blick. Die Untergrenze des Beschäftigungsumfangs in der Familienpflegezeit wurde deshalb bewusst auf 15 Stunden gesetzt. Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit und die Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente bewirken damit zusammen einen Erhalt der Rentenansprüche. Diese Ansprüche steigen mit der Höhe der Pflegestufe. Damit halten pflegende Angehörige, trotz Ausübung der Pflege, die Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung. Personen mit geringem Einkommen werden sogar besser dargestellt.

Familienpflegezeit orientiert sich an Altersteilzeit
In der betrieblichen Praxis soll sich die Familienpflegezeit am Modell der Altersteilzeit orientieren. Das bedeutet, Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit ab. Der Arbeitgeber beantragt dann eine Refinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Nach der Pflegephase behält der Arbeitgeber einen Teil vom Lohn ein und zahlt diesen an das Bundesamt zurück.

Die Erfahrung mit der Altersteilzeit zeigt eine große Akzeptanz bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern ohne, dass gleichzeitig Beschäftigte und Unternehmen in gesetzliche Zwänge gedrängt werden. Auf Grund der positiven Erfahrungen mit der Altersteilzeit wird die Förderung der Familienpflegezeit eine große Resonanz nach sich ziehen und eine umfassend positive Wirkung entfalten.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.03.2011
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aeltere-men ... 68478.html

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Familienpflegezeit

Beitrag von Presse » 24.03.2011, 19:23

Familienpflegezeit: Kabinett billigt schlechten Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf von Familienministerin Kristina Schröder für eine „Familienpflegezeit“ gebilligt. Danach erhalten Arbeitnehmerinnen und –nehmer jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit. Dazu erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik:

Das Bundeskabinett hat die Chance verpasst, den schlechten Gesetzentwurf der Familienministerin auf Wiedervorlage zu legen. Die Kabinettsmitglieder hätten ihrer Kollegin Frau Schröder raten müssen, ihren Entwurf nochmals sehr gründlich zu überarbeiten.

Dieses Gesetz hilft den meisten erwerbstätigen pflegenden Angehörigen überhaupt nichts. Das Konzept für die Familienpflegezeit ist an sich schon nicht gut. Ein schlechter Witz aber ist es, dass die Beschäftigten nicht einmal einen Rechtsanspruch auf dieses Angebot erhalten. Damit läuft das Gesetz völlig ins Leere.

Nebenbei schanzt Frau Schröder der privaten Versicherungsindustrie noch ein nettes Zusatzgeschäft zu. Beschäftigte, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen können und wollen, müssen eine eigens dafür konzipierte Versicherung abschließen. Die Versicherungsprämien müssen sie selbst zahlen. Wie hoch die Prämien maximal sein dürfen und wie sie überhaupt berechnet werden, wird in dem Gesetz nicht geregelt. Ebenso wenig soll überprüft werden, ob die Versicherungsverträge wirtschaftlich tragfähig und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind. Das ist völlig inakzeptabel.

Somit wird das gesamte Risiko auf die Betroffenen abgeladen. Man kann daher allen Beschäftigen nur raten, sich sehr gut zu überlegen, ob sie die Familienpflegezeit wirklich in Anspruch nehmen wollen. In den meisten Fällen dürfte das aber Makulatur sein. Da die Einführung der Familienpflegezeit für die Unternehmen freiwillig bleibt, werden die allermeisten sie sowieso nicht anbieten.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.03.2011
________________________________
Elisabeth Scharfenberg, MdB
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030 227 74 531
Fax: 030 227 76 655
elisabeth.scharfenberg@bundestag.de

Wahlkreisbüro
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Kabinett billigt Familienpflegezeit

Beitrag von Presse » 28.03.2011, 07:11

Kabinett billigt Familienpflegezeit
Berlin - Fuer Arbeitnehmer soll es leichter werden, die Pflege von Angehoerigen mit dem Beruf unter einen Hut zu bringen.
AERZTEBLATT.DE 23.03.11
http://www.Aerzteblatt.de//v4/news/news.asp?id=45198

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Familienpflegezeit

Beitrag von LaraS » 11.07.2011, 21:37

Hallo liebes Forum,
ich habe nun einmal eine konkrete Frage zur Familienpflegezeit. Sie liegt ja bereits als Gesetzentwurf im Bundestag vor und ist damit auf den gesetzlichen Weg gebracht worden, s. hier: Familienpflegezeitgesetz - FPFZG. Ich habe den dortigen Paragrafen aber nicht entnehmen können, ob es möglich ist, die Pflegezeit zu wiederholen, also dann, wenn das Pflegezeitkonto und das Gehaltskonto wieder ausgeglichen sind. Wer ist diesbezüglich schlauer als ich?
Vielen Dank.

Rob Hüser
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Familienpflegezeit

Beitrag von Rob Hüser » 12.07.2011, 07:00

LaraS hat geschrieben: ... ich habe nun einmal eine konkrete Frage zur Familienpflegezeit. Sie liegt ja bereits als Gesetzentwurf im Bundestag vor und ist damit auf den gesetzlichen Weg gebracht worden, s. hier: Familienpflegezeitgesetz - FPFZG. Ich habe den dortigen Paragrafen aber nicht entnehmen können, ob es möglich ist, die Pflegezeit zu wiederholen, also dann, wenn das Pflegezeitkonto und das Gehaltskonto wieder ausgeglichen sind. Wer ist diesbezüglich schlauer als ich?
Hallo LaraS,
das Gesetz ist offensichtlich so angelegt, dass man nur 1x diese Familienpflegezeit nehmen kann. Es gibt insoweit sowieso keinen Rechtsanspruch. Das ganze ist von Freiwilligkeit geprägt. Ich halte die Regelungen ohnehin für unbrauchbar, so dass sich zu diesem Gesetz wohl weitere Überlegungen eigentlich erübrigen. Es sollte schleunigst wieder abgeschafft und durch andere vernünftige Vorschriften ersetzt werden.
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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