Medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung statt ambulanter Schmerztherapie
Zur Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit stationärer Heilbehandlung ist das Zeugnis des behandelnden Arztes grundsätzlich kein geeignetes Beweismittel, vielmehr die Beurteilung durch einen Sachverständigen erforderlich; insbesondere kann der letzteren nicht zu ihrer Entkräftung das Zeugnis des behandelnden Arztes entgegengesetzt werden.
Urteil des Oberlandesgericht Koblenz vom 30.04.2009 - 10 U 959/08 -
Urteilstext nachlesbar unter
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/Disp ... 3A0D314%7d
Beurteilung der Notwendigkeit stationärer Heilbehandlung
Moderator: WernerSchell
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Herbert Kunst
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Beurteilung der Notwendigkeit stationärer Heilbehandlung
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