Versorgungsmedizinische Grundsätze - Neu ab 01.01.2009
Verfasst: 14.03.2010, 09:01
Versorgungsmedizinische Grundsätze - Stand: 01.01.2009
Die "Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV" regelt ab dem 01.01.2009 die Grundsätze für die medizinische Bewertung von Schädigungsfolgen und die Feststellung des Grades der Schädigungsfolgen. In der Anlage zu § 2 „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ sind die in § 1 genannten Grundsätze und Kriterien als Bestandteil der VersMedV festgelegt. Sie sind z.B. bedeutsam bei der Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft. Die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ ersetzen seit dem 01.01.2009 die bis dahin angewandten „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht“. - Der Begriff der "Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)" wurde durch die neue Bezeichnung "Grad der Schädigungsfolgen (GdS)" ersetzt, um die Kausalität zwischen der Schädigung und dem zu entschädigenden Gesundheitsschaden deutlich zu machen.
>>>> Weitere Informationen >>>>
Versorgungsmedizin-Verordnung - Versorgungsmedizinische Grundsätze
Stand: Januar 2009
Die Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen wird vom BMA in Buchform für 8,- EUR zzgl. Versandkosten angeboten. Eine Neuauflage der alten "Anhaltspunkte" ist nicht vorgesehen.
...
Weitere Informationen zur Buchveröffentlichung und zu den "Anhaltspunkten" finden Sie unter folgender Adresse:
http://www.bmas.de/portal/10588/anhalts ... gkeit.html
Direkt zum Verordnungstext:
Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
HTML
http://www.gesetze-im-internet.de/versm ... 00008.html
PDF
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Siehe auch unter
http://infomed.mds-ev.de/sindbad.nsf/de ... enDocument
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/
http://www.h-baer.de/anhalt1.htm
Die "Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV" regelt ab dem 01.01.2009 die Grundsätze für die medizinische Bewertung von Schädigungsfolgen und die Feststellung des Grades der Schädigungsfolgen. In der Anlage zu § 2 „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ sind die in § 1 genannten Grundsätze und Kriterien als Bestandteil der VersMedV festgelegt. Sie sind z.B. bedeutsam bei der Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft. Die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ ersetzen seit dem 01.01.2009 die bis dahin angewandten „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht“. - Der Begriff der "Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)" wurde durch die neue Bezeichnung "Grad der Schädigungsfolgen (GdS)" ersetzt, um die Kausalität zwischen der Schädigung und dem zu entschädigenden Gesundheitsschaden deutlich zu machen.
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Versorgungsmedizin-Verordnung - Versorgungsmedizinische Grundsätze
Stand: Januar 2009
Die Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen wird vom BMA in Buchform für 8,- EUR zzgl. Versandkosten angeboten. Eine Neuauflage der alten "Anhaltspunkte" ist nicht vorgesehen.
...
Weitere Informationen zur Buchveröffentlichung und zu den "Anhaltspunkten" finden Sie unter folgender Adresse:
http://www.bmas.de/portal/10588/anhalts ... gkeit.html
Direkt zum Verordnungstext:
Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
HTML
http://www.gesetze-im-internet.de/versm ... 00008.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Siehe auch unter
http://infomed.mds-ev.de/sindbad.nsf/de ... enDocument
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/
http://www.h-baer.de/anhalt1.htm