Versorgungsmedizinische Grundsätze - Stand: 01.01.2009
Die "Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV" regelt ab dem 01.01.2009 die Grundsätze für die medizinische Bewertung von Schädigungsfolgen und die Feststellung des Grades der Schädigungsfolgen. In der Anlage zu § 2 „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ sind die in § 1 genannten Grundsätze und Kriterien als Bestandteil der VersMedV festgelegt. Sie sind z.B. bedeutsam bei der Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft. Die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ ersetzen seit dem 01.01.2009 die bis dahin angewandten „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht“. - Der Begriff der "Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)" wurde durch die neue Bezeichnung "Grad der Schädigungsfolgen (GdS)" ersetzt, um die Kausalität zwischen der Schädigung und dem zu entschädigenden Gesundheitsschaden deutlich zu machen.
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Versorgungsmedizin-Verordnung - Versorgungsmedizinische Grundsätze
Stand: Januar 2009
Die Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen wird vom BMA in Buchform für 8,- EUR zzgl. Versandkosten angeboten. Eine Neuauflage der alten "Anhaltspunkte" ist nicht vorgesehen.
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Weitere Informationen zur Buchveröffentlichung und zu den "Anhaltspunkten" finden Sie unter folgender Adresse:
http://www.bmas.de/portal/10588/anhalts ... gkeit.html
Direkt zum Verordnungstext:
Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
HTML
http://www.gesetze-im-internet.de/versm ... 00008.html
PDF
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Siehe auch unter
http://infomed.mds-ev.de/sindbad.nsf/de ... enDocument
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/
http://www.h-baer.de/anhalt1.htm
Versorgungsmedizinische Grundsätze - Neu ab 01.01.2009
Moderator: WernerSchell
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WernerSchell
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Schwerbehindertenrecht für Diabetiker
Neues Schwerbehindertenrecht für Diabetiker:
Bundesratsentscheidung rückt Therapieaufwand in den Mittelpunkt bei der Einstufung des Behindertengrads
Düsseldorf/Berlin – Der Bundesrat hat heute eine Neuregelung der Versorgungsmedizin-Verordnung beschlossen. Darin sind die Voraussetzungen geändert, nach denen Diabetiker zukünftig einen Schwerbehindertenausweis erhalten können. Ausschlaggebend für die Bewilligung sind jetzt der hohe Therapieaufwand der Betroffenen und deren Benachteiligungen im Alltag. Bisher musste der Nachweis schwerer Unterzuckerungen erbracht werden, um als Diabetiker Schwerbehindertenstatus zu erhalten. diabetesDE und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) begrüßen an den neuen Einstufungskriterien zum Grad der Behinderung (GdB), dass Diabetikern nun nicht mehr so häufig der Verlust des Führerscheins oder eine Arbeitsunfähigkeit droht. Die Diabetes-Experten erhoffen sich von der Neuregelung außerdem mehr Rechtssicherheit und Transparenz.
Um bisher als schwerbehindert anerkannt zu werden, mussten Diabetiker nachweisen, dass sich ihr Stoffwechsel schwer einstellen lässt und sie teils erhebliche Unterzuckerungen erleiden. Dies kann falsche Anreize für die Therapietreue der Patienten setzen, kritisieren Experten die alte Regelung. „Wir sind daher froh, dass die neue Regelung die Beeinträchtigungen im Alltag in den Mittelpunkt stellt. Dies hat auch das Bundessozialgericht 2008 gefordert“, betont Professor Dr. med. Stephan Martin, Düsseldorf, Leiter der Arbeitsgruppe Diabetes im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Als Mitglied im Ärztlichen Sachverständigenbeirat des BMAS hat er die Neuregelung miterarbeitet. Danach gelten Menschen mit Diabetes jetzt als schwerbehindert, wenn sie täglich mindestens vier Insulininjektionen benötigen, deren Dosis sie je nach Ernährung, Bewegung und Blutzucker selbst anpassen. Außerdem müssen sie durch erhebliche Einschnitte gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sein.
Menschen mit Diabetes Typ 1, insbesondere Kinder und Jugendliche, haben nach Einschätzung von Professor Martin durch ihren hohen Therapieaufwand gute Chancen, künftig einen Schwerbehindertenausweis auf Antrag zu erhalten. „Die geänderten Anforderungen sind transparent und schaffen für Menschen mit Diabetes Rechtssicherheit“, bekräftigt Dr. med. Kurt Rinnert, Erfstadt, Mitglied der DDG und Arbeitsmediziner, die sich seit vielen Jahren für eine Verbesserung des Schwerbindertenrechts für Diabetiker einsetzt. „Wichtig dabei ist, dass der Schwerbehindertenausweis nun keinen Rückschluss mehr auf die Qualität der Stoffwechseleinstellung zulässt. Damit sind frühere Fallen wie etwa der Führerscheinverlust ausgeräumt“, so Dr. Rinnert, der ebenfalls an der Änderung der Rechtsverordnung mitgewirkt hat. Auch galten Menschen mit Diabetes häufig aufgrund ihres Schwerbehindertenstatus für bestimmte Berufe als ungeeignet, da der Arbeitgeber von häufigen Unterzuckerungen ausging.
Interpretationsspielräume lässt jedoch auch die Neuregelung offen, warnen diabetesDE und DDG. Diese ergeben sich womöglich aus der Formulierung, dass die Patienten durch erhebliche Einschnitte gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sein müssen. Denn welche Beeinträchtigungen gemeint sind, ist nicht exakt definiert. „Wir gehen davon aus, dass es Anliegen des Gesetzgebers ist, mehr Rechtssicherheit für Menschen mit Diabetes zu schaffen. Daher erwarten wir, dass die Formulierung von den Versorgungsämtern nicht zu Ungunsten der Diabetiker ausgelegt wird“, fordert Professor Dr. med. Thomas Danne, Hannover, Vorstandvorsitzender von diabetesDE und Präsident der Deutschen Diabetes-Gesellschaft.
Um die zahlreichen Benachteiligungen im Alltag auszugleichen, genießen Schwerbehinderte in Deutschland berufliche und finanzielle Vorteile. Dazu gehört der besondere Kündigungsschutz, der Anspruch auf Zusatzurlaub und Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer. Eine Steuerersparnis erhalten auch Eltern diabetischer Kinder und Jugendlicher, die Schwerbehindertenstatus haben. Diabetiker können den Ausweis beim Versorgungsamt beantragen. Ein Amtsarzt prüft dort, wie hoch der Grad der Behinderung ist. Dieser ist in seiner Entscheidung an die nun geänderte Versorgungsmedizin-Verordnung gebunden. Für einen Schwerbehindertenausweis muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen.
Quelle: Pressemitteilung vom 09.07.2010
Ihr Kontakt für Rückfragen:
Anne-Katrin Döbler/Christine Schoner
Pressestelle diabetesDE/DDG
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Telefon: 0711 8931-573
Telefax: 0711 8931-167
E-Mail: schoner@medizinkommunikation.org
diabetesDE
Pressestelle
Nicole Mattig-Fabian
Reinhardtstraße 14
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 201 677-12
Fax: +49 (0)30 201 677-20
E-Mail: mattig-fabian@diabetesde.org
http://www.diabetesde.org
Bundesratsentscheidung rückt Therapieaufwand in den Mittelpunkt bei der Einstufung des Behindertengrads
Düsseldorf/Berlin – Der Bundesrat hat heute eine Neuregelung der Versorgungsmedizin-Verordnung beschlossen. Darin sind die Voraussetzungen geändert, nach denen Diabetiker zukünftig einen Schwerbehindertenausweis erhalten können. Ausschlaggebend für die Bewilligung sind jetzt der hohe Therapieaufwand der Betroffenen und deren Benachteiligungen im Alltag. Bisher musste der Nachweis schwerer Unterzuckerungen erbracht werden, um als Diabetiker Schwerbehindertenstatus zu erhalten. diabetesDE und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) begrüßen an den neuen Einstufungskriterien zum Grad der Behinderung (GdB), dass Diabetikern nun nicht mehr so häufig der Verlust des Führerscheins oder eine Arbeitsunfähigkeit droht. Die Diabetes-Experten erhoffen sich von der Neuregelung außerdem mehr Rechtssicherheit und Transparenz.
Um bisher als schwerbehindert anerkannt zu werden, mussten Diabetiker nachweisen, dass sich ihr Stoffwechsel schwer einstellen lässt und sie teils erhebliche Unterzuckerungen erleiden. Dies kann falsche Anreize für die Therapietreue der Patienten setzen, kritisieren Experten die alte Regelung. „Wir sind daher froh, dass die neue Regelung die Beeinträchtigungen im Alltag in den Mittelpunkt stellt. Dies hat auch das Bundessozialgericht 2008 gefordert“, betont Professor Dr. med. Stephan Martin, Düsseldorf, Leiter der Arbeitsgruppe Diabetes im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Als Mitglied im Ärztlichen Sachverständigenbeirat des BMAS hat er die Neuregelung miterarbeitet. Danach gelten Menschen mit Diabetes jetzt als schwerbehindert, wenn sie täglich mindestens vier Insulininjektionen benötigen, deren Dosis sie je nach Ernährung, Bewegung und Blutzucker selbst anpassen. Außerdem müssen sie durch erhebliche Einschnitte gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sein.
Menschen mit Diabetes Typ 1, insbesondere Kinder und Jugendliche, haben nach Einschätzung von Professor Martin durch ihren hohen Therapieaufwand gute Chancen, künftig einen Schwerbehindertenausweis auf Antrag zu erhalten. „Die geänderten Anforderungen sind transparent und schaffen für Menschen mit Diabetes Rechtssicherheit“, bekräftigt Dr. med. Kurt Rinnert, Erfstadt, Mitglied der DDG und Arbeitsmediziner, die sich seit vielen Jahren für eine Verbesserung des Schwerbindertenrechts für Diabetiker einsetzt. „Wichtig dabei ist, dass der Schwerbehindertenausweis nun keinen Rückschluss mehr auf die Qualität der Stoffwechseleinstellung zulässt. Damit sind frühere Fallen wie etwa der Führerscheinverlust ausgeräumt“, so Dr. Rinnert, der ebenfalls an der Änderung der Rechtsverordnung mitgewirkt hat. Auch galten Menschen mit Diabetes häufig aufgrund ihres Schwerbehindertenstatus für bestimmte Berufe als ungeeignet, da der Arbeitgeber von häufigen Unterzuckerungen ausging.
Interpretationsspielräume lässt jedoch auch die Neuregelung offen, warnen diabetesDE und DDG. Diese ergeben sich womöglich aus der Formulierung, dass die Patienten durch erhebliche Einschnitte gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sein müssen. Denn welche Beeinträchtigungen gemeint sind, ist nicht exakt definiert. „Wir gehen davon aus, dass es Anliegen des Gesetzgebers ist, mehr Rechtssicherheit für Menschen mit Diabetes zu schaffen. Daher erwarten wir, dass die Formulierung von den Versorgungsämtern nicht zu Ungunsten der Diabetiker ausgelegt wird“, fordert Professor Dr. med. Thomas Danne, Hannover, Vorstandvorsitzender von diabetesDE und Präsident der Deutschen Diabetes-Gesellschaft.
Um die zahlreichen Benachteiligungen im Alltag auszugleichen, genießen Schwerbehinderte in Deutschland berufliche und finanzielle Vorteile. Dazu gehört der besondere Kündigungsschutz, der Anspruch auf Zusatzurlaub und Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer. Eine Steuerersparnis erhalten auch Eltern diabetischer Kinder und Jugendlicher, die Schwerbehindertenstatus haben. Diabetiker können den Ausweis beim Versorgungsamt beantragen. Ein Amtsarzt prüft dort, wie hoch der Grad der Behinderung ist. Dieser ist in seiner Entscheidung an die nun geänderte Versorgungsmedizin-Verordnung gebunden. Für einen Schwerbehindertenausweis muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen.
Quelle: Pressemitteilung vom 09.07.2010
Ihr Kontakt für Rückfragen:
Anne-Katrin Döbler/Christine Schoner
Pressestelle diabetesDE/DDG
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Telefon: 0711 8931-573
Telefax: 0711 8931-167
E-Mail: schoner@medizinkommunikation.org
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Pressestelle
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Reinhardtstraße 14
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 201 677-12
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Schwerbehindert bei Diabetes
Schwerbehindert bei Diabetes
Die neue "Versorgungsmedizin-Verordnung" bringt Vorteile für Zuckerkranke
Baierbrunn (ots) - Für Patienten mit Diabetes könnte es dank der neu geregelten Versorgungsmedizin-Verordnung einfacher werden, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, berichtet das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber". Anspruch auf einen Ausweis hat, wer täglich mindestens vier Insulin-Injektionen benötigt und erheblich in seiner Lebensführung eingeschränkt ist. "Damit kann jeder Diabetiker, der seine Insulindosis selbst berechnet und anpasst, den Ausweis bekommen", sagt Professor Stephan Martin, Ärztlicher Direktor des Westdeutschen Diabetes- und Gesundheitszentrums in Düsseldorf. Als Mitglied im Sachverständigenrat des Ministeriums hat er die neue Verordnung mit erarbeitet. Der Ausweis bringt unter anderem Steuervorteile, mehr Urlaub und einen besseren Kündigungsschutz.
Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" 1/2011 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 13.01.2011
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.diabetes-ratgeber.net
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Die neue "Versorgungsmedizin-Verordnung" bringt Vorteile für Zuckerkranke
Baierbrunn (ots) - Für Patienten mit Diabetes könnte es dank der neu geregelten Versorgungsmedizin-Verordnung einfacher werden, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, berichtet das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber". Anspruch auf einen Ausweis hat, wer täglich mindestens vier Insulin-Injektionen benötigt und erheblich in seiner Lebensführung eingeschränkt ist. "Damit kann jeder Diabetiker, der seine Insulindosis selbst berechnet und anpasst, den Ausweis bekommen", sagt Professor Stephan Martin, Ärztlicher Direktor des Westdeutschen Diabetes- und Gesundheitszentrums in Düsseldorf. Als Mitglied im Sachverständigenrat des Ministeriums hat er die neue Verordnung mit erarbeitet. Der Ausweis bringt unter anderem Steuervorteile, mehr Urlaub und einen besseren Kündigungsschutz.
Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" 1/2011 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 13.01.2011
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