Pflegeheim-Qualitätsberichte - Veröffentlichung im Streit

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Veröffentlichung eines Transparenzberichtes

Beitrag von Presse » 10.03.2010, 11:07

Antrag abgewiesen: Erstmals entscheidet ein Landessozialgericht über die Veröffentlichung eines Transparenzberichtes

Chemnitz. Die Klagen gegen die Veröffentlichung von Transparenzberichten vor den Sozialgerichten in diesem Lande häufen sich, die Entscheidungen fallen höchst unterschiedlich aus. Nun hat sich erstmals ein Landessozialgericht (LSG) des Themas angenommen. Das sächsische LSG wies einen Antrag zweier sächsischer Pflegeheime im Eilverfahren ab, die die Veröffentlichung von Qualitätsberichten im Internet stoppen wollten.
Der 1. Senat des Sächsischen Landessozialgerichts entschied, dass die Veröffentlichung von Transparenzberichten im Internet zulässig ist, auch wenn diese kritisch wertende Ausführungen zur Qualität von Pflegeleistungen in Pflegeheimen enthalten. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind verfassungsgemäß.
Einrichtungen in Sachsens werden es nun deutlich schwerer haben, erfolgreich gegen die Veröffentlichung von Transparenzberichten zu klagen. Ob weitere Landessozialgerichte dem Beschluss des sächsischen LSG folgen, ist ungewiss.

Mehr zum Thema und einen juristischen Kommentar lesen Sie in der nächsten Ausgabe von CAREkonret am Freitag.

Quelle: Pressemitteilung vom 10.3.2010
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net

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Pflegenoten: Ergebnis der Pflege wichtiger ...

Beitrag von Presse » 12.03.2010, 11:25

Pflegenoten: Ergebnis der Pflege wichtiger als die Dokumentation
Konkrete Erfahrungen aus bisherigen Prüfungen in Bestandsaufnahme einbeziehen


Mit der Einführung der Pflegenoten haben sich alle Vertragspartner auf eine Überprüfung geeinigt, sobald hierzu belastbare Ergebnisse vorliegen. Hierzu dient insbesondere die vereinbarte wissenschaftliche Auswertung, deren Ergebnisse bereits im Juni 2010 vorliegen und damit nach etwas mehr als einem halben Jahr nach Beginn der Veröffentlichung. Der Schaffung von Transparenz ist weder mit der Abschaffung der Veröffentlichung noch mit einer kurzfristigen Änderung durch eine andere Gewichtung einzelner Prüffragen gedient, wie sie in der letzten Woche von Herrn Voß, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes vorgeschlagen wurde. "Wichtig ist es", so der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Bernd Meurer, "die konkreten Erfahrungen aus den bisherigen Qualitätsprüfungen in eine kritische Bestandsaufnahme einzubeziehen." Hierbei werden vier Punkte eine Rolle spielen:

- Aussagekraft der Gesamtnote
- Die Gesamtnote soll der schnellen Orientierung gelten.
Kritisiert wird, dass die 64 Prüfkriterien in der stationären Pflege
und die 37 Prüfkriterien in der ambulanten Pflege in die
Durchschnittsberechnung einfließen. Sollte durch diese zusätzliche
Information der Blick auf die zentralen Einzelergebnisse
eingeschränkt werden, wäre der Verzicht auf die Gesamtnote zu
erwägen.
- Darstellung in Form von Noten
- Um Ergebnisse vergleichbar darzustellen, dienen momentan Noten
von sehr gut bis mangelhaft. Statt der Verwendung von Noten
ermöglicht das vereinbarte System auch eine Darstellung nach einem
Punktesystem von 1 bis 10 Punkten.
- Klarheit der Kriterien und Auswirkungen in der Umsetzung
- Aus den Pflegeeinrichtungen wird massive Kritik laut an der
Umsetzung der Qualitätsprüfungen vor Ort. Es kann nicht sein, dass
die Dokumentation der Marke der Zahnpasta wichtiger ist als eine
ordnungsgemäße Mund- und Zahnpflege, um nur ein Beispiel zu nennen.
Keinesfalls ist akzeptabel, dass weitere unsinnige
Dokumentationsanforderungen entstehen. In der Qualitätsprüfung muss
eine gute Bewertung erfolgen, wenn die Leistung korrekt erbracht
wurde. Folgen die Prüfungen diesem Prinzip, dürften auch die
Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Bewertung der
Pflegequalität deutlich geringer werden.
- Fokussierung auf Ergebnisqualität
- Auftrag des Gesetzgebers war und ist es, die Qualität als
Ergebnis der Pflege darzustellen. Auftrag des Gesetzgebers war es
nicht, einem System Vorschub zu leisten, welches die Zeit für die
praktische Pflege und Betreuung noch weiter reduziert, um
zusätzlichen und verzichtbaren Dokumentationsanforderungen den Weg zu
bereiten. Die Beschäftigten in der Pflege möchten sich um die
Bewohner und Patienten kümmern und nicht durch Schreibarbeiten immer
stärker von der wesentlichen Aufgabe abgehalten werden.

Der bpa-Präsident rät allen, die auf der Suche nach einem passenden, qualitativ hochwertigen Pflegeangebot für sich selbst oder für einen pflegebedürftigen Angehörigen sind: "Richten Sie den Blick nicht nur auf die Gesamtbewertung. Weit aussagekräftiger für den individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf sind die Einzelbenotungen der unterschiedlichen Leistungsbereiche." Und weiter: "Gehen Sie in die Einrichtungen, machen Sie sich selbst ein Bild von der Situation vor Ort, und reden Sie mit den dort ein- und ausgehenden Menschen."

Für Rückfragen:
Herbert Mauel, Bernd Tews, 030-30 87 88 60

Quelle: Pressemitteilung vom 12.303.2010

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Stopp der Transparenz-Prüfungen ambulanter Dienste

Beitrag von Presse » 15.03.2010, 16:43

Offener Brief an den Bundesgesundheitsminister
15.03.10


LfK verlangt den sofortigen Stopp der Transparenz-Prüfungen ambulanter Dienste

In einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler verlangt der LfK, alle Transparenz-Prüfungen ambulanter Pflegedienste nach dem derzeit gültigen Prüfsystem sofort einzustellen. Der Verband stellt nach einer Analyse der ersten veröffentlichten Transparenz-Berichte des MDK zahlreiche Mängel in der Bewertungssystematik fest, die zu einer unbegründet schlechten Benotung von ambulanter Pflegequalität führen.

"Es kann nicht sein, dass im Prüfbericht ein guter bis sehr guter Pflegezustand der Patienten attestiert wird und zugleich die "Pflegerischen Leistungen" im Transparenz-Bericht mit der Note 4 oder schlechter benotet werden", so Christoph Treiß, LfK-Geschäftsführer. "Diese Entwicklungen sind absurd!", erklärt der Verband in seinem Appell an die Politik und fordert den Bundesgesundheitsminister auf, die Geburtsfehler des Pflegeprüfsystems zu korrigieren.
Das Prüfsystem zur Bewertung der Qualität ambulanter Pflege wurde von den Vertragspartnern auf Bundesebene gemäß § 115 SGB XI erarbeitet und wird seit dem Herbst 2009 als Grundlage zur Überprüfung der Pflegequalität in den Prüfungen des MDK angewandt.

Der Offene Brief des LfK an den Bundesgesundheitsminister im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Minister,

als Zusammenschluss von 600 privaten ambulanten Pflegediensten in Nordrhein-Westfalen berichten wir Ihnen über unsere Erfahrungen mit der Benotung von Pflegediensten in unserem Bundesland und fordern Sie auf, Fehlentwicklungen zu stoppen.

Bislang haben wir rund sechzig Transparenzberichte ausgewertet. Demnach ergibt sich folgender Notentrend:

Qualitätsbereich 1 "Pflegerische Leistungen": Note 3,3
Qualitätsbereich 2 "Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen": Note 2,0
Qualitätsbereich 3 "Dienstleistung und Organisation": Note 2,1
Durchschnittliche Gesamtnote Q1-Q3: Note 2,5
Befragung des Kunden: Note 1,0

Wir stellen fest, dass die "Pflegerischen Leistungen" im Trend mit schwach befriedigend benotet werden, obwohl unsere Kunden die Zufriedenheit mit ihrem Pflegedienst mit sehr gut bewerten.

Wir stellen ferner fest, dass es oft in der Zusammenfassung des jeweiligen Prüfberichtes heißt: "Alle besuchten Patienten waren in einem sehr guten Pflegezustand" und "Alle Mitarbeiter gingen sehr einfühlsam mit den Patienten um". Gleichwohl wird die "Pflegerische Leistung" bei denselben Pflegediensten mit 3,3 im Durchschnitt oder deutlich schlechter benotet!

Das vom Kunden wahrgenommene Pflegeergebnis sowie sein durch pflegefachliche Einschätzung festgestellter tatsächlicher Pflegezustand werden durch die Noten nicht zutreffend abgebildet. Das hat nach unserer Analyse zwei Ursachen. Einerseits wird nicht der feststellbare Pflegezustand des Kunden sondern die Patientenpflegedokumentation benotet und andererseits sind die den Noten zugrundeliegenden Bewertungskriterien überwiegend durch die Dokumentationserfordernisse in der stationären Pflege geprägt.

Letzteres wollen wir an zwei Beispielen exemplarisch verdeutlichen: So wird beispielsweise zur Bewertung der "Pflegerischen Leistungen" geprüft, inwieweit vom Pflegedienst individuelle Wünsche des Kunden zur Körperpflege berücksichtigt werden. Dies bezieht sich nicht nur auf die Frage, ob der Kunde mit Seife/Waschlotion gewaschen und mit Körperlotion eingecremt werden möchte. Vielmehr soll in der Pflegedokumentation schriftlich aufgenommen werden, welche spezifischen Präparate/Marken vom Pflegebedürftigen benutzt werden. Ansonsten erfolgt eine negative Bewertung. Das ist natürlich nicht zielführend, weil "bei mir zu Hause" "meine" Seife und "meine" Körperlotion liegen!

Gleiches gilt für die Berücksichtigung der individuellen Wünsche zum Essen und Trinken. Jede Mahlzeit wird im Rahmen der häuslichen Pflege individuell für den jeweiligen Kunden in dessen Küche und aus dessen Kühlschrank zubereitet und nicht - wie oft im stationären Bereich - in einer Großküche. Natürlich ist "mein" Kühlschrank mit Speisen und Getränken gefüllt, die auch "meinem" Geschmack entsprechen. Nach den Prüfkriterien ist das nicht selbstverständlich: Für eine gute Note muss minutiös schriftlich dokumentiert werden, dass der Kunde nur das gereicht bekommt, was er auch mag.
Die Summe aller nicht zielführenden Bewertungskriterien führt zu schlechteren Noten, als es dem tatsächlichen Pflegezustand der Kunden entspricht. Diese verzerrte Darstellung führt nicht zu mehr Transparenz, sondern sie führt den Verbraucher in die Irre.

Die so benoteten Pflegedienste werden reagieren. Sie werden zu Lasten der verfügbaren Nettopflegezeit mehr Bürokratie bzw. Dokumentationsaufwand betreiben, um bei der nächsten Prüfung eine bessere Note zu erhalten.

Diese Entwicklungen sind absurd!

Daher fordern wir Sie, sehr geehrter Herr Minister, auf,
- die Benotung der Pflegequalität ambulanter Pflegedienste nach dem derzeitigen System auszusetzen,
- die Entwicklung einer wissenschaftlich fundierten Methode zur Messung der Pflegequalität ambulanter Pflegedienste mit Nachdruck zu betreiben,
- und diese Methode erst nach der Durchführung einer Erprobungsphase zum Maßstab für die Messung der Pflegequalität ambulanter Pflegedienste zu machen.

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Cohrs, LfK-Vorstand
Christoph Treiß, LfK-Geschäftsführer

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MDK fordert schärferen Pflege-TÜV

Beitrag von Presse » 24.03.2010, 07:45

MDK fordert schärferen Pflege-TÜV
München – Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) fordert eine Verschärfung des Pflege-TÜV für Seniorenheime. „Es gibt Schwachstellen im jetzigen Bewertungssystem. Da müssen wir nachbessern“, sagte Peter Pick, der den MDK auf Bundesebene [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=34946

Härtere Noten für Seniorenheime
Der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) hat nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ einen härteren Plege-TÜV für Seniorenheime gefordert. Die Schwachstellen im Notensystem müssten ausgebessert werden, stellte der MDK-Vorsitzende Peter Pick fest und reagierte damit auf die Kritik des unseriösen Bewertungssystems für Heime. .... mehr
http://www.focus.de/gesundheit/gesundhe ... 92162.html

Pflege-TÜV - Strengere Noten für Heime
Von Nina von Hardenberg
Heime mit schweren Pflegemängeln können bislang gute Zensuren erhalten. Krankenkassen und Politiker fordern nun eine Verschärfung des Pflege-TÜVs. .... mehr
http://www.sueddeutsche.de/leben/563/506731/text/

Rob Hüser
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MDK fordert schärferen Pflege-TÜV

Beitrag von Rob Hüser » 24.03.2010, 08:41

Presse hat geschrieben: ..... MDK fordert schärferen Pflege-TÜV
München – Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) fordert ....
Hallo, es ist schon interessant, wer jetzt ursprünglich Korrekturen fordert. Gerade Herr Dr. Pick hat in der Vergangenheit das Bewertungssystem vehement verteidigt. Ich fürchte, dass da einige Leute unterwegs sind, die von dem, was die Menschen wirklich berührt / interessiert, eher wenig Ahnung haben. Warum wird die Betroffenenseite nicht angemessen beteiligt?
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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Patientenbeauftragter Zöller verteidigt Pflege-TÜV

Beitrag von Presse » 27.03.2010, 11:26

"Der ist garantiert nicht gescheitert"
Patientenbeauftragter Zöller verteidigt Pflege-TÜV


Wolfgang Zöller im Gespräch mit Jörg Degenhardt

Der CSU-Politiker Wolfgang Zöller hält den sogenannten Pflege-TÜV für unverzichtbar. Das Bewertungssystem helfe Betroffenen, die Qualität von Pflegeeinrichtungen zu vergleichen, sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung.

... (mehr)
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/ ... w/1151157/

Gaby Modig
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Pflege-TÜV - statt Kritik Verteidigung - unglaublich

Beitrag von Gaby Modig » 27.03.2010, 11:31

Presse hat geschrieben: .... Wolfgang Zöller im Gespräch mit Jörg Degenhardt
...
Der CSU-Politiker Wolfgang Zöller hält den sogenannten Pflege-TÜV für unverzichtbar. Das Bewertungssystem helfe Betroffenen, die Qualität von Pflegeeinrichtungen zu vergleichen, sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung. ....
Hallo,
was ich da lese, ist ja schier unglaublich. Die Bewertungskriterien für die Schulnoten werden von allen Fachleuten heftig kritisiert und ein Weiterso infrage gestellt - und dies im Interesse der pflegebedürftigen Menschen.
Und jetzt kommt der angebliche Patientenvertreter und verteiligt den Pflege-TÜV. Mit dieser Beurteilung liegt er völlig daneben und ist damit meilenweit von einer Interessenvertretung der Patientenschaft entfernt.
Eine solche Fehleinschätzung muss aufgegriffen werden - sie kann so nicht stehen bleiben.
MfG Gaby Modig
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

Gerhard Schenker
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Pflege-TÜV - statt Kritik Verteidigung - unglaublich

Beitrag von Gerhard Schenker » 27.03.2010, 14:03

Gaby Modig hat geschrieben:.... was ich da lese, ist ja schier unglaublich. Die Bewertungskriterien für die Schulnoten werden von allen Fachleuten heftig kritisiert und ein Weiterso infrage gestellt - und dies im Interesse der pflegebedürftigen Menschen.
Und jetzt kommt der angebliche Patientenvertreter und verteiligt den Pflege-TÜV. Mit dieser Beurteilung liegt er völlig daneben und ist damit meilenweit von einer Interessenvertretung der Patientenschaft entfernt.
Eine solche Fehleinschätzung muss aufgegriffen werden - sie kann so nicht stehen bleiben. ....
Dem stimme ich gerne zu. Offensichtlich fehlt dem Patientenvertreter jeder Bezug zur Basis-Wirklichkeit. Kompetente Selbsthilfevertreter können leicht erklären, wo es bei den Bewertungskriterien hapert. Pro Pflege ... hat schon vor einem Jahren klipp und klar die Schwächen des Pflege-TÜV`s offen gelegt.

G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

Brigitte Bührlen
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Politiker als Patientenvertreter

Beitrag von Brigitte Bührlen » 27.03.2010, 17:44

Solch eine Einschätzung des Pflege-TÜV`s kommt als heraus, wenn man den politischen Elfenbeinturm schon lange nicht mehr verlassen , bzw sich dort mit den Vertretern der Pflegekassen gemeinsam eine angenehme WG eingerichtet hat.
Wenn dann das lästige Fußvolk, dessen Gelder man so munter verteilt an die Türe klopft und Veränderungen fordert, dann findet sich unschwer ein Journalist, der gerne die wenig profunden Erkenntnisse der Elfenbeinturmbewohner unter das murrende Volk bringt.
Noch lassen wir uns das alles gefallen, warum eigentlich und wie lange?

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Pflege-TÜV - keine kurzfristigen Änderungen

Beitrag von Presse » 29.03.2010, 17:14

Bundesrat gegen kurzfristige Änderungen am Pflege-TÜV

Der Bundesrat hat am Freitag einen Antrag des Landes Rheinland-Pfalz auf kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung des sogenannten Pflege-TÜVs verworfen und stattdessen einem Antrag aus Baden-Württemberg stattgegeben, der eine genaue Evaluation als Grundlage von Korrekturen fordert. Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) kritisierte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), damit würden Korrekturen wieder auf die lange Bank geschoben.
„Wir müssen wirklich zu mehr Transparenz kommen“, sagte Dreyer der dpa am Wochenende in Mainz. Sie hält eine veränderte Gewichtung der Prüfkriterien oder die Einführung von „K.O.-Kriterien“ für denkbar, damit ausgeschlossen sei, dass mangelhafte Leistungen in der Pflege durch gute Noten in anderen Bereichen ausgeglichen werden können. „So wie es bisher ist, bilden die Gesamtnoten nicht den wirklichen Stand der Pflege ab.“

Baden-Württembergs Gesundheitsministerin Monika Stolz (CDU/Foto) räumte im Vorfeld der Entscheidung des Bundesrates Verbesserungsbedarf bei den Transparenzprüfungen in Pflegeeinrichtungen ein, sprach sich aber gegen überstürztes Handeln aus. Trotz „zum Teil durchaus berechtigter Kritik am Pflege-TÜV“ sollten Korrekturen auf der Grundlage einer Evaluation vorgenommen werden, wie bereits von Seiten der Bundesregierung in beauftragt. Eine Aussetzung der Transparenzprüfungen lehnt Stolz ab. Sie sprach von einem wichtigen „Meilenstein für den Verbraucherschutz“. Es müsse aber geklärt werden, ob es „überhaupt möglich sein sollte, dass eine im pflegerischen Bereich mit mangelhaft bewertete Pflegeeinrichtung trotzdem ein sehr gutes oder gutes rechnerisches Gesamtergebnis erhält“. Zudem müssten einzelne Prüfkriterien so klar formuliert sein, „dass es künftig keine Unterschiede in der Auslegung zwischen den einzelnen Medizinischen Diensten“ mehr geben werde.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.03.2010
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de

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Pflegenoten: Auf Basis verlässlicher Daten entscheiden

Beitrag von Presse » 30.03.2010, 12:39

Bundesrat zu Pflegenoten: Auf Basis verlässlicher Daten entscheiden, was getan werden soll

In seiner aktuell gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die Qualitätskriterien und das Bewertungssystem zur Überprüfung von Pflegeeinrichtungen anhand der ersten Prüfergebnisse zügig wissenschaftlich evaluieren zu lassen. Eine Mehrheit fand dabei nicht der ursprünglich von Rheinland-Pfalz eingebrachte Text, sondern der Text in der Fassung des Bundesratsausschusses für Familien und Senioren.

Der Bundesrat begrüßt, dass das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Voraussetzungen für mehr Transparenz in der Pflege geschaffen hat. Die zwischen den Trägerverbänden und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sowie den Sozialhilfeträgern bereits vereinbarte wissenschaftliche Evaluation soll gesicherte Erkenntnisse liefern, inwieweit die Qualitätskriterien und das Bewertungssystem geeignet sind, die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität für Pflegebedürftige und Angehörige verständlich, übersichtlich und vergleichbar darzustellen. Im Anschluss hieran solle die Bundesregierung gegebenenfalls zügig auf Korrekturen hinwirken, die noch besser gewährleisten, dass gute von schlechter Pflege zu unterscheiden sei.

"Der Bundesrat setzt mit seiner Entscheidung auf die zwischen den Vereinbarungspartnern festgelegte fundierte wissenschaftliche Überprüfung. Diese wissenschaftliche Auswertung soll bereits im Juni 2010, also gerade einmal ein halbes Jahr nach Beginn der Veröffentlichung von Pflegenoten, vorliegen", sagt der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Bernd Meurer. "Insofern begrüßen wir, dass auch die Länder dieses Vorgehen unterstützen. Eine Überarbeitung auf verlässlicher Grundlage ist im Interesse der Vertragspartner, um die hohe Akzeptanz der Pflegenoten in der Öffentlichkeit auf Dauer zu sichern."

Der bpa sei froh darüber, dass der Bundesrat sich für diese Fassung des Textes entschieden habe. "Der Schaffung von mehr Transparenz ist weder mit der Abschaffung der Veröffentlichung der Pflegenoten noch mit einer kurzfristigen Änderung durch eine andere Gewichtung einzelner Prüffragen gedient, wie sie erst kürzlich vom GKV-Spitzenverband vorgeschlagen wurde."

Der bpa-Präsident rät allen, die auf der Suche nach einem passenden, qualitativ hochwertigen Pflegeangebot für sich selbst oder für einen pflegebedürftigen Angehörigen sind: "Richten Sie den Blick nicht nur auf die Gesamtbewertung. Weit aussagekräftiger für den individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf sind die Einzelbenotungen der unterschiedlichen Leistungsbereiche." Und weiter: "Gehen Sie in die Einrichtungen und zu den Pflegediensten, machen Sie sich selbst ein Bild von der Situation vor Ort, und reden Sie mit den von diesen versorgten Menschen und deren Angehörigen."

Quelle: Pressemitteilung vom 30.03.2010
Für Rückfragen:
Herbert Mauel, Bernd Tews, 030-30 87 88 60

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Transparenzbericht - Stopp durch LSG Berlin-Brandenburg

Beitrag von Presse » 30.03.2010, 12:43

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg stoppt Veröffentlichung eines Transparenzberichtes

Potsdam. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einer spektakulären Entscheidung vom 29.03.2010 (Az.: L 27 P 14/10 B ER ) den Pflegekassen die Veröffentlichung des Transparenzberichts eines ambulanten Pflegedienstes untersagt.

Zur Begründung wies das Gericht auf gravierende inhaltliche und formale Fehler bei der Bewertung der Prüfergebnisse hin, berichtete der Rechtsanwalt Dr. Johannes Groß in Berlin. Insbesondere kritisierte das Gericht die Notengebung als intransparent und fehlerhaft. Bei der Bewertung habe der MDK unzutreffend einseitig auf die Dokumentation der Pflegeleistungen abgestellt und die Pflegeergebnisse nicht sorgfältig ermittelt. Schließlich habe der MDK auch die Datengrundlage nur unzureichend erhoben.

Das LSG hat außerdem grundlegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umsetzung des gesetzgeberischen Zieles durch die Pflege-Transparenzvereinbarungen geäußert. Diese würden dem Ziel der Darstellung der Ergebnis- und Lebensqualität nicht in ausreichendem Maß gerecht. Angesichts der Grundrechtsrelevanz seien strenge Maßstäbe an das Bewertungsverfahren zu stellen. Ob die Pflege-Transparentvereinbarungen diesen Maßstäben genügen, sei im Hauptsacheverfahren zu klären.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar und damit rechtskräftig. Das LSG Berlin-Brandenburg ist das zweite Landessozialgericht, das in dieser Frage eine Entscheidung herbeigeführt hat. In einem anderen Fall hatte das Landessozialgericht Sachsen im Februar die Klage zweier Pflegeeinrichtungen gegen die Veröffentlichung des Transparenzberichtes abgewiesen.

Mehr zu dieser LSG-Entscheidung lesen Sie in der CAREkonkret am 9. April 2010.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.03.2010
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net

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Pflegekassen wollen bei Pflegenoten kurzfristig nachbessern

Beitrag von Presse » 07.04.2010, 15:26

Gemeinsame Presseerklärung
der Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Berlin
AOK-Bundesverband, Berlin
BKK Bundesverband, Essen
IKK e. V., Berlin
Knappschaft, Bochum
Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel
Berlin, 1.4.2010


Pflegekassen wollen bei Pflegenoten kurzfristig nachbessern
Evaluierung von unabhängiger Stelle erforderlich


Die für die Veröffentlichung der Pflegenoten im Internet zuständigen Verbände der Pflegekassen setzen sich dafür ein, dass die Pflege-Transparenzvereinbarungen weiterentwickelt und verbessert werden. Im Interesse ihrer Versicherten möchten sie erreichen, dass das bisherige Benotungssystem für die 22.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durch eine unabhängige Einrichtung wissenschaftlich fundiert und ergebnisoffen evaluiert wird. So sollen Stärken und Schwächen bestimmt und die Ergebnisse in einer gemeinsamen Empfehlung der Pflegefachwelt, der Leistungserbringer, der Pflegekassen und der Interessenvertretung der Pflegebedürftigen aufgenommen werden.

Die Verbände halten es nach wie vor für erforderlich, dass die Pflegeeinrichtungen mittels einer Gesamtnote bewertet werden. Dies ist aus Sicht der Verbände notwendig, um einen schnellen Vergleich zwischen den Einrichtungen zu ermöglichen.

Rückmeldungen von Versicherten zeigen ebenfalls, dass dieses Bewertungssystem überwiegend positiv aufgenommen wird. Aber auch die kritischen Stimmen seien wichtig und würden unter Berücksichtigung der bisherigen Erkenntnisse aufgegriffen. Kurzfristig müssen bestimmte Risikokriterien stärker in die Note einfließen. Um ein wirklichkeitsnahes Gesamtergebnis zu erhalten, sollte daher geprüft werden, wie Einzelkriterien aus der Bereichsnote „Pflege und medizinische Versorgung“, aus denen sich die Gesamtnote zusammensetzt, gewichtet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass wichtige pflegerische Aspekte, wie zum Beispiel die Dekubitusprophylaxe aus dem Bereich „Pflege und medizinische Versorgung“, stärker berücksichtigt werden als beispielsweise ein gut lesbarer Speiseplan im Bereich „Wohnen und Verpflegung“. Durch diese Gewichtung würde verhindert, dass Einrichtungen mit mehreren schlechten Bewertungen in besonders gesundheitsrelevanten Bereichen zu gut benotet werden.

Bei den Qualitätsbegutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen sollte eine „geschichtete“ Stichprobe sicherstellen, dass alle relevanten Risikogruppen (zum Beispiel demenziell Erkrankte, Diabetes-Erkrankte) im Prüfbericht und in der Gesamtnote berücksichtigt werden.

Die Pflege-Transparenzvereinbarungen wurden vom GKV-Spitzenverband erstmalig im Jahre 2009 mit den Leistungserbringern, den Trägern der Sozialhilfe und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vereinbart. Auf dieser Grundlage haben die Medizinischen Dienste der Krankenkassen ab Juni 2009 erstmalig Qualitätsprüfungen in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt und diese benotet. Für die Veröffentlichung der Noten sind die Landesverbände der Pflegekassen zuständig. Seit Dezember 2009 stehen die Noten für rund 3.300 Pflegeeinrichtungen im Netz.

Die Pflegenoten können unter den folgenden Internetadressen aufgerufen werden:

http://www.pflegelotse.de
(Michaela Gottfried, Pressesprecherin Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Tel: 0 30 / 2 69 31 - 12 00, E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com)
http://www.aok-pflegeheimnavigator.de
(Udo Barske, Pressesprecher AOK-Bundesverband, Tel: 0 30 / 3 46 46 23 09, E-Mail: udo.barske@bv.aok.de)
http://www.bkk-pflege.de
(Christine Richter, Pressesprecherin BKK Bundesverband, Tel: 0 30 / 22 31 21 20, E-Mail: richterc@bkk-bv.de)
http://www.der-pflegekompass.de/ikk
(Fina Geschonneck, Pressesprecherin IKK e. V., Tel: 0 30 / 20 24 91 11, E-Mail: fina.geschonneck@ikkev.de)
http://www.der-pflegekompass.de
(Susanne Heinrich, Pressesprecherin Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Tel: 02 34 / 30 48 21 00, E-Mail: presse@kbs.de)
http://www.der-pflegekompass.de/lsv
(Albert Münz, Pressesprecher Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Tel: 05 61 / 93 59 – 2 40, E-Mail: presse1@bv.lsv.de)

Positionspapier
http://www.vdek.com/presse/pressemittei ... papier.pdf
--------------------------------------------------------------------------------
Federführend für die Veröffentlichung:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Ihre Ansprechpartnerin:
Michaela Gottfried
Tel.: 0 30 / 2 69 31 - 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 00
Mobil: 01 73 / 2 51 31 33
eMail: presse@vdek.com

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Pflegeheime nicht K.O., Noten nicht ok...

Beitrag von Presse » 26.04.2010, 06:21

Pflegeheime nicht K.O., Noten nicht ok...
25. April 2010,

Bild-Hamburg war es immerhin die Aufmacherschlagzeile am Freitag wert: Die Pflegenoten der Heime in der Hansestadt liegen im Notendurchschnitt 0,7 unter dem Bundesdurchschnitt, bekommen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen aber doch noch ein „befriedigend". Ein bisschen empörend, aber so recht wusste nicht einmal "Bild" was das jetzt heißt: ist trotzdem alles pok, weil befriedigend? Oder muss Skandal gerufen werden, weil andere besser sind? ..... (mehr)
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... t-k-o.aspx

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Pflegenoten des MDK häufig fehlerhaft berechnet

Beitrag von Presse » 06.05.2010, 17:22

Pflegenoten des MDK häufig fehlerhaft berechnet

Pflegeeinrichtungen stehen seit der Einführung des so genannten Pflege-TÜV zunehmend vor dem Problem, wie sie mit schlechten Pflegenoten umgehen sollen. Bislang stellte sich dabei in der Regel lediglich die Frage, ob die Pflegeeinrichtungen zu Recht vom MDK aufgrund mangelnder Qualität eine schlechte Bewertung erhalten haben und ob die Veröffentlichung von Transparenzberichten überhaupt zulässig ist.
Nun stellt sich jedoch heraus, dass schlechte Bewertungen schlicht auch auf fehlerhafter Berechnung des Notendurchschnittes beruhen können. „Die vom MDK vorgenommene Berechnungsmethode verstößt gegen die Vorschriften für die Bewertung der Pflegeeinrichtungen, die von den Spitzenverbänden vereinbart wurden“, sagt Rechtsanwalt Marc Sendowski aus Leipzig.

Die in den Transparenzberichten aufgeführten Noten der einzelnen Qualitätsbereiche fallen durch unrichtige mathematische Berechnung häufig schlechter aus. In einem Fall betrug der Durchschnitt der Einzelbewertungen beispielsweise 2,8. Vom MDK wurde im Transparenzbericht jedoch die Note 3,2 aufgeführt. Hierdurch werden die Informationsuchenden verwirrt. „Schon das Zustandekommen der Einzelnoten ist für zukünftige Bewohner der Pflegeeinrichtungen in der Regel nicht nachvollziehbar“, so Rechtsanwalt Sendowski weiter, „wenn sich dann noch die Zwischennote nicht aus den Einzelbewertungen herleiten lässt, erscheint der gesamte Transparenzbericht intransparent“.
Der jeweils für die Prüfung zuständige MDK vor Ort zieht sich dabei regelmäßig auf die Position zurück, dass er auf die Berechnung der Zwischennoten für die Einzelbereiche keinen Einfluss habe und deshalb eine Korrektur nicht möglich sei. „Die Berechnung wird nach unseren Informationen nach einem bundesweit einheitlichen Programm des MDK vorgenommen“,
so Sendowski weiter, „die vorgenommene Berechnungsmethode führt jedoch häufig zu fehlerhaften Ergebnissen“.

Weitere Informationen über die Rechtsanwälte-Webseite http:// http://www.kiesgen-millgramm.de.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.05.2010
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