Häusliche Krankenpflege - Prüfung der Verordnungsfähigkeit

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Häusliche Krankenpflege - Prüfung der Verordnungsfähigkeit

Beitrag von Presse » 30.12.2009, 09:20

Der Anspruch auf Vergütung von Leistungen zur häuslichen Krankenpflege ist nicht davon abhängig, ob die erbrachte Leistung verordnungsfähig war. Die Prüfung der Verordnungsfähigkeit obliegt allein dem verordnenden Arzt

Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 28.05.2009, Az.: S 10 KR 3330/06

Der Kläger ist ein Leistungserbringer im Bereich der häuslichen Krankenpflege. Die beklagte Krankenkasse hatte das Anlegen von Kompressions- und Wundverbänden nur nach der für Kompressionsverbände geltenden Leistungsgruppe 2 und nicht nach der höherwertigen Leistungsgruppe 3, die für Wundverbände gilt, vergütet. Der Kläger machte mit seiner Klage die Differenz zwischen den Leistungsgruppen geltend. Er argumentierte, dass die maßgeblichen Bestimmungen regelten, dass die höhere Leistungsgruppe anzusetzen sei, wenn zwei Leistungen bei einem Hausbesuch erbracht würden. Die Krankenkasse lehnte dies ab, da beide Verbände nebeneinander nicht verordnungsfähig seien. Die ärztliche Verordnung sei fehlerhaft gewesen. Das Sozialgericht gab dem Kläger recht.

Quelle: Pressemitteilungen des SG Stuttgart
http://www.sg-stuttgart.de/servlet/PB/m ... OT=1183950

Antworten