Die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen ist nicht davon abhängig, ob die ärztliche Verordnung der Maßnahmen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Der Physiotherapeut hat nicht die Pflicht, die Verordnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen
Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 30.04.2009, Az.: S 10 KR 6604/06
Die beklagte Krankenkasse hatte einzelne Leistungen der klagenden Physiotherapeutin mit der Begründung nicht vergütet, die ärztlichen Verordnungen seien fehlerhaft. Die von der Klägerin erbrachten physiotherapeutischen Leistungen hätten nicht verordnet werden dürfen. Das Sozialgericht verurteilte die Krankenkasse zur Zahlung der eingeklagten Vergütungen. Die maßgeblichen vertraglichen Bestimmungen zwischen den Krankenkassen und den Physiotherapeuten in Baden-Württemberg regelten keinen Verlust des Vergütungsanspruches des Physiotherapeuten, wenn die ärztliche Verordnung nicht rechtmäßig sei. Aus den Bestimmungen ergebe sich keine Pflicht des Physiotherapeuten, die ärztliche Verordnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Die beklagte Krankenkasse hat beim Landessozialgericht Baden-Württemberg Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt.
Quelle: Pressemitteilungen des SG Stuttgart
http://www.sg-stuttgart.de/servlet/PB/m ... OT=1183950
Vergütung physiotherapeutischer Leistungen
Moderator: WernerSchell