Ab 2010: Höhere Leistungen in der Pflege
Verfasst: 21.12.2009, 17:00
Ab 2010: Höhere Leistungen in der Pflege
Für Pflegebedürftige, die zu Hause von professionellen Pflegekräften versorgt werden, bringt der Jahreswechsel eine gute Nachricht: Vom 1. Januar an erhalten sie höhere Sachleistungen. Darauf weist die AOK Niedersachsen hin.
Für den Einsatz ambulanter Pflegedienste steigt der monatliche Betrag in Pflegestufe 1 von 420 auf 440 Euro, in Stufe 2 von 980 auf 1040 Euro, in Stufe 3 von 1470 auf 1510 Euro. Diese Werte gelten auch für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend erbracht werden kann.
Bei Krankheit, Erholungsurlaub oder in Krisensituationen der Pflegeperson werden die Kosten einer Ersatzpflegekraft für bis zu vier Wochen im Jahr übernommen. Der Höchstbetrag für die so genannte Verhinderungshilfe steigt von 1470 auf 1510 Euro.
Eine vorübergehende vollstationäre Betreuung in einem Pflegeheim fällt unter den Begriff „Kurzzeitpflege“. Hierfür übernehmen die Pflegekassen künftig bis zu 1510 Euro im Kalenderjahr (derzeit 1470 Euro).
Für die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege in stationären Einrichtungen werden in Pflegestufe 3 ebenfalls künftig 1510 Euro gezahlt, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 1825 Euro (derzeit 1750 Euro).
Quelle: Pressemitteilung vom 18.12.2009
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover
Telefon: 0511 8701-0
Fax: 0511 8701-15989
E-Mail: AOK.Niedersachsen@nds.aok.de
Für Pflegebedürftige, die zu Hause von professionellen Pflegekräften versorgt werden, bringt der Jahreswechsel eine gute Nachricht: Vom 1. Januar an erhalten sie höhere Sachleistungen. Darauf weist die AOK Niedersachsen hin.
Für den Einsatz ambulanter Pflegedienste steigt der monatliche Betrag in Pflegestufe 1 von 420 auf 440 Euro, in Stufe 2 von 980 auf 1040 Euro, in Stufe 3 von 1470 auf 1510 Euro. Diese Werte gelten auch für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend erbracht werden kann.
Bei Krankheit, Erholungsurlaub oder in Krisensituationen der Pflegeperson werden die Kosten einer Ersatzpflegekraft für bis zu vier Wochen im Jahr übernommen. Der Höchstbetrag für die so genannte Verhinderungshilfe steigt von 1470 auf 1510 Euro.
Eine vorübergehende vollstationäre Betreuung in einem Pflegeheim fällt unter den Begriff „Kurzzeitpflege“. Hierfür übernehmen die Pflegekassen künftig bis zu 1510 Euro im Kalenderjahr (derzeit 1470 Euro).
Für die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege in stationären Einrichtungen werden in Pflegestufe 3 ebenfalls künftig 1510 Euro gezahlt, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 1825 Euro (derzeit 1750 Euro).
Quelle: Pressemitteilung vom 18.12.2009
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover
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Fax: 0511 8701-15989
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