Mehr Rechte für Hörgeschädigte
Krankenkassen müssen künftig digitale Hörgeräte im vollen Umfang bezahlen, wenn die medizinische Notwendigkeit klar gegeben ist. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Schwer hörbehinderte Menschen können damit eine bessere Hörgeräteversorgung von den Krankenkassen beanspruchen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nel/?sid=58 ... =recht&c=1
Az.: B 3 KR 20/08 R
Mehr Rechte für Hörgeschädigte
Moderator: WernerSchell