Pflegegeld auch im EU-Ausland
BRÜSSEL (taf). Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung dürfen nicht allein auf den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland beschränkt bleiben. Die EU-Kommission verlangt von der Bundesregierung eine Abkehr von der Praxis, Pflegeleistungen an Anspruchsberechtigte nur in Deutschland auszuzahlen.
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Pflegegeld auch im EU-Ausland
Moderator: WernerSchell