Osteuropäische "Haushaltshilfen" - Kritik
Verfasst: 20.11.2009, 15:51
Aktuelle Mitgliederumfrage des bad e. V. bestätigt Kritik an osteuropäischen "Haushaltshilfen"
Von so genannten "Pflegeagenturen" vermittelte osteuropäische "Haushaltshilfen" leisten noch zu oft schlechte Pflege mit zum Teil schwerwiegenden Folgen. Sie werben ambulanten Pflegediensten noch zu häufig Kunden insbesondere in der Grund-, aber auch in der Behandlungspflege ab. Allerdings arbeiten immer mehr dieser meist auch pflegerisch tätigen Haushaltskräfte legal, nämlich fast 55 Prozent. Das sind zentrale Ergebnisse einer aktuellen Mitgliederbefragung des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.).
79 von 604 angeschriebenen Pflegediensten beantworteten detailliert, welche Erfahrungen sie mit diesen günstigen "Haushaltshilfen" gemacht haben, die Agenturen an zu Hause lebende Pflegebedürftige vermittelt hatten und Pflegekräfte von bad-Mitgliedern dort antrafen. Ulrich Kochanek, Hauptgeschäftsführer des Verbandes: "Erstmals haben wir jetzt genauere Daten erhoben, welche Folgen der Einsatz osteuropäischer Kräfte für Pflegebedürftige und unsere Pflegedienste konkret hat und uns nicht mit gängigen Vorurteilen begnügt."
Die Ergebnisse im Einzelnen: Sehr wohl achten die viel gescholtenen Pflegeagenturen inzwischen mehr auf die Legalität des Rund-um-die-Uhr-Einsatzes der von ihnen offerierten Hilfskräfte, die zumeist aus Polen und Russland stammen. Von immerhin 13 Kräften berichten die Dienste, die als Angestellte eines osteuropäischen Pflegedienstes nach Deutschland entsandt worden waren und gültige Papiere sowie das deutsche Sozialversicherungsformular E 101 vorweisen konnten. Auch 30 selbstständige Hilfskräfte gaben keinen Anlass zu Kritik, denn sie verfügten über sämtliche nötigen Papiere.
Allerdings meldeten die im bad e. V. organisierten Pflegedienste auch 35 Kräfte, deren Legalität und Ausbildungsnachweise nicht vorlagen oder nicht verfügbar waren. Dazu Ulrich Kochanek: "In solchen Fällen müssen wir davon ausgehen, dass diese Leute höchstwahrscheinlich teilweise oder vollständig illegal arbeiten."
Qualitativ überzeugte die Mehrheit der osteuropäischen Hilfskräfte die Pflegedienste keineswegs: 26 der insgesamt 87 beurteilten Kräfte leisteten schlechte Pflege. 31 lösten durch allgemein schlechte Pflege schwerwiegende Folgen aus - vor allem Dekubiti (Druckgeschwüre), aber auch Dehydrierung (Austrocknung durch Flüssigkeitsmangel bei der Ernährung) mit der Folge von Exsikkose (Austrocknung des gesamten Körpers), Unterernährung und Hämatombildungen. In diesen Fällen kannten die "Haushaltshilfen" weder die deutschen Hygienevorschriften noch die pflegerischen Expertenstandards. Respektlos gingen einige Hilfen mit Pflegebedürftigen um.
Und: In Einzelfällen kam es sogar zum Tod von Pflegebedürftigen. "Allerdings erbrachte die Umfrage hier keine näheren Angaben zu Multimorbidität, Zustand etc. des Gepflegten, so dass die Vorfälle nicht seriös beurteilt werden können," betont Andrea Kapp, stellv. Hauptgeschäftsführerin des bad e.V. . Dennoch müsse bedenklich stimmen, dass rund zwei Drittel aller bewerteten Hilfskräfte aus Osteuropa durch schlechte Pflege und Schlimmeres auffielen.
Nur 30 von insgesamt 87 beurteilten Kräften (ca. 34,5 Prozent) verfügten über gute Sach- und Fachkenntnisse sowie überzeugende Fähigkeiten in der Hauswirtschaft und bei grundpflegerischen Verrichtungen. Positiv: Diese Gruppe fiel durch kooperatives Verhalten mit Mitarbeiterinnen der Pflegedienste auf.
Schmerzlich wurde der Einsatz der Osteuropäerinnen für die Pflegedienste auch dann, wenn sie durch deren billige 24-Stunden-Präsenz in den Haushalten Pflegebedürftiger Kunden verloren. Von insgesamt 50 Kundenverlusten in der Grundpflege und 21 in der Behandlungspflege berichten die befragten Dienste. Nur 16 geben an, gar keinen Kunden an Haushalts- und Pflegehilfen verloren zu haben.
Gerade diese erneut bestätigten Kundenverluste, aber auch die kalkulatorischen und organisatorischen Grenzen vieler Pflegedienste, einen für Pflegebedürftige bezahlbaren Betreuungs- und Pflegeservice rund um die Uhr anbieten zu können, muss Inhaber zum kreativen Nachdenken bringen: Macht es trotz aller Vorbehalte nicht Sinn, zumindest mit seriösen Pflegeagenturen zur Vermittlung von 24-Stunden-Kräften auf der Grundlage von klar formulierten Verträgen zu kooperieren?
Dazu Andrea Kapp: "Wenn Pflegefachkräfte eines hiesigen Pflegedienstes für Grund- und Behandlungspflege eingesetzt werden, deren Pflegedienstleitung Kontrollfunktionen hat und osteuropäische Kräfte der Agenturen nur Betreuungsleistungen und Pflegehilfen erbringen, ist dagegen gar nichts zu sagen." Die Fachanwältin des Verbandes rät allerdings ausdrücklich zu einem Vertrag zwischen Pflegedienst und Vermittlungsagentur, der die Aufgabenteilung zwischen den Partnern klar definiert, um späteren Ärger zu vermeiden.
Sehr wohl kann Kapp auch auf positive Erfahrungen von Mitgliedern aus Nordrhein-Westfalen verweisen: Dort arbeiten auf osteuropäische Kunden spezialisierte Pflegedienste und Agenturen in Aussiedlerhaushalten gut zusammen. Ihr Wettbewerbsvorteil: Pflegebedürftige aus Polen oder Russland können sich in ihrer Muttersprache mit den Hilfs- kräften verständigen und akzeptieren dadurch eher deren bis zu 24-stündige Anwesenheit.
Folgendes sollten die ambulanten Dienste wissen bzw. ihren Kunden vermitteln, wenn sie mit Pflegeagenturen kooperieren wollen:
Pflegedienste schließen einen Kooperationsvertrag mit Agenturen, die osteuropäische Haushalts- und Pflegehilfen vermitteln. Ziel: Pflegeleistungen, insbesondere die Behandlungspflege, verbleiben beim Pflegedienst, hauswirtschaftliche Dienste und grundpflegerische Verrichtungen übernimmt die osteuropäische Hilfskraft. Idealerweise behält die PDL des Pflegedienstes die pflegefachliche Kontrolle bei der Versorgung des Kunden. Bei nachweislich von einer osteuropäischen Hilfskraft ausgelösten Betreuungs- und Pflegemängeln haftet bei Angestellten das entsendende Unternehmen, bei Selbstständigen diese selbst.
Pflegedienstkunden schließen mit der Agentur lediglich einen Vertrag über die Vermittlungsleistung, nicht über die Hauswirtschafts- oder Pflegeleistung samt Kost und Logis. - Denn ansonsten kommt es zu einer für Vermittlungsagenturen unzulässigen Arbeitnehmerüberlassung bei angestellten Hilfskräften oder zur Scheinselbstständigkeit von Selbstständigen.
Pflegedienstkunden dürfen keinen Arbeitsvertrag mit einer Person aus den osteuropäischen EU-Beitrittsländern abschließen. Einzige Ausnahme sind Verträge, die vergleichsweise mühsam über die Bundesagentur für Arbeit zustande kommen. In der Regel schließen Privatpersonen einen separaten Vertrag mit dem entsendenden osteuropäischen Unternehmen, der eine detailgenaue Beschreibung der Haushalts- oder Pflegeleistung enthält. Wichtig: Das Entsende-Unternehmen darf nicht selbst eine Vermittlungsagentur sein.
Pflegedienstkunden brauchen Gewissheit, dass vermittelte Angestellte oder Selbstständige das in Deutschland nötige Formular E 101 als Nachweis ihrer Sozialversicherung im Heimland vorweisen können. Vorsicht ist geboten, wenn Vermittler oder Entsendebetriebe sagen, dieser Nachweis käme später. Arbeits- und Entsendepapiere müssen einfach vorliegen.
Angestellte Haushalts- und Pflegehilfen unterliegen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers im Heimatland, nicht dem des hiesigen Pflegedienstkunden. Deutsche Mindestbedingungen zu Arbeitszeit, Ruhezeit und Urlaub sind dabei aber einzuhalten - trotz der möglichen 24-Stunden-Präsenz der Hilfskraft.
Zu vermeiden ist der Einsatz von Selbstständigen im Privathaushalt: Sie müssen im Heimatland ein Gewerbe angemeldet haben und mehrere Kunden vorweisen können. Ansonsten besteht ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis und der Pflegedienstkunde läuft Gefahr, angezeigt und verurteilt zu werden, Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen - wegen eines Vertrages mit einem oder einer "Scheinselbstständigen". Hinweis: Nach allgemeiner Auffassung dürfen Selbstständige weder im Haushalt wohnen, noch dort verpflegt werden.
Nähere Informationen: Bundesverband ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V., Vize-Hauptgeschäftsführerin Andrea Kapp, Annastr. 58-64, 45130 Essen, Tel. 0201-354001, E-Mail: A.Kapp@bad-ev.de
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Kapp, RA'in
Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin
Bundesverband Ambulante Dienste
und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Annastr. 58-64
45130 Essen
Tel.:0201 - 35 40 01
Fax: 0201 - 35 79 80
Email: info@bad-ev.de
Internet: http://www.bad-ev.de
Von so genannten "Pflegeagenturen" vermittelte osteuropäische "Haushaltshilfen" leisten noch zu oft schlechte Pflege mit zum Teil schwerwiegenden Folgen. Sie werben ambulanten Pflegediensten noch zu häufig Kunden insbesondere in der Grund-, aber auch in der Behandlungspflege ab. Allerdings arbeiten immer mehr dieser meist auch pflegerisch tätigen Haushaltskräfte legal, nämlich fast 55 Prozent. Das sind zentrale Ergebnisse einer aktuellen Mitgliederbefragung des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.).
79 von 604 angeschriebenen Pflegediensten beantworteten detailliert, welche Erfahrungen sie mit diesen günstigen "Haushaltshilfen" gemacht haben, die Agenturen an zu Hause lebende Pflegebedürftige vermittelt hatten und Pflegekräfte von bad-Mitgliedern dort antrafen. Ulrich Kochanek, Hauptgeschäftsführer des Verbandes: "Erstmals haben wir jetzt genauere Daten erhoben, welche Folgen der Einsatz osteuropäischer Kräfte für Pflegebedürftige und unsere Pflegedienste konkret hat und uns nicht mit gängigen Vorurteilen begnügt."
Die Ergebnisse im Einzelnen: Sehr wohl achten die viel gescholtenen Pflegeagenturen inzwischen mehr auf die Legalität des Rund-um-die-Uhr-Einsatzes der von ihnen offerierten Hilfskräfte, die zumeist aus Polen und Russland stammen. Von immerhin 13 Kräften berichten die Dienste, die als Angestellte eines osteuropäischen Pflegedienstes nach Deutschland entsandt worden waren und gültige Papiere sowie das deutsche Sozialversicherungsformular E 101 vorweisen konnten. Auch 30 selbstständige Hilfskräfte gaben keinen Anlass zu Kritik, denn sie verfügten über sämtliche nötigen Papiere.
Allerdings meldeten die im bad e. V. organisierten Pflegedienste auch 35 Kräfte, deren Legalität und Ausbildungsnachweise nicht vorlagen oder nicht verfügbar waren. Dazu Ulrich Kochanek: "In solchen Fällen müssen wir davon ausgehen, dass diese Leute höchstwahrscheinlich teilweise oder vollständig illegal arbeiten."
Qualitativ überzeugte die Mehrheit der osteuropäischen Hilfskräfte die Pflegedienste keineswegs: 26 der insgesamt 87 beurteilten Kräfte leisteten schlechte Pflege. 31 lösten durch allgemein schlechte Pflege schwerwiegende Folgen aus - vor allem Dekubiti (Druckgeschwüre), aber auch Dehydrierung (Austrocknung durch Flüssigkeitsmangel bei der Ernährung) mit der Folge von Exsikkose (Austrocknung des gesamten Körpers), Unterernährung und Hämatombildungen. In diesen Fällen kannten die "Haushaltshilfen" weder die deutschen Hygienevorschriften noch die pflegerischen Expertenstandards. Respektlos gingen einige Hilfen mit Pflegebedürftigen um.
Und: In Einzelfällen kam es sogar zum Tod von Pflegebedürftigen. "Allerdings erbrachte die Umfrage hier keine näheren Angaben zu Multimorbidität, Zustand etc. des Gepflegten, so dass die Vorfälle nicht seriös beurteilt werden können," betont Andrea Kapp, stellv. Hauptgeschäftsführerin des bad e.V. . Dennoch müsse bedenklich stimmen, dass rund zwei Drittel aller bewerteten Hilfskräfte aus Osteuropa durch schlechte Pflege und Schlimmeres auffielen.
Nur 30 von insgesamt 87 beurteilten Kräften (ca. 34,5 Prozent) verfügten über gute Sach- und Fachkenntnisse sowie überzeugende Fähigkeiten in der Hauswirtschaft und bei grundpflegerischen Verrichtungen. Positiv: Diese Gruppe fiel durch kooperatives Verhalten mit Mitarbeiterinnen der Pflegedienste auf.
Schmerzlich wurde der Einsatz der Osteuropäerinnen für die Pflegedienste auch dann, wenn sie durch deren billige 24-Stunden-Präsenz in den Haushalten Pflegebedürftiger Kunden verloren. Von insgesamt 50 Kundenverlusten in der Grundpflege und 21 in der Behandlungspflege berichten die befragten Dienste. Nur 16 geben an, gar keinen Kunden an Haushalts- und Pflegehilfen verloren zu haben.
Gerade diese erneut bestätigten Kundenverluste, aber auch die kalkulatorischen und organisatorischen Grenzen vieler Pflegedienste, einen für Pflegebedürftige bezahlbaren Betreuungs- und Pflegeservice rund um die Uhr anbieten zu können, muss Inhaber zum kreativen Nachdenken bringen: Macht es trotz aller Vorbehalte nicht Sinn, zumindest mit seriösen Pflegeagenturen zur Vermittlung von 24-Stunden-Kräften auf der Grundlage von klar formulierten Verträgen zu kooperieren?
Dazu Andrea Kapp: "Wenn Pflegefachkräfte eines hiesigen Pflegedienstes für Grund- und Behandlungspflege eingesetzt werden, deren Pflegedienstleitung Kontrollfunktionen hat und osteuropäische Kräfte der Agenturen nur Betreuungsleistungen und Pflegehilfen erbringen, ist dagegen gar nichts zu sagen." Die Fachanwältin des Verbandes rät allerdings ausdrücklich zu einem Vertrag zwischen Pflegedienst und Vermittlungsagentur, der die Aufgabenteilung zwischen den Partnern klar definiert, um späteren Ärger zu vermeiden.
Sehr wohl kann Kapp auch auf positive Erfahrungen von Mitgliedern aus Nordrhein-Westfalen verweisen: Dort arbeiten auf osteuropäische Kunden spezialisierte Pflegedienste und Agenturen in Aussiedlerhaushalten gut zusammen. Ihr Wettbewerbsvorteil: Pflegebedürftige aus Polen oder Russland können sich in ihrer Muttersprache mit den Hilfs- kräften verständigen und akzeptieren dadurch eher deren bis zu 24-stündige Anwesenheit.
Folgendes sollten die ambulanten Dienste wissen bzw. ihren Kunden vermitteln, wenn sie mit Pflegeagenturen kooperieren wollen:
Pflegedienste schließen einen Kooperationsvertrag mit Agenturen, die osteuropäische Haushalts- und Pflegehilfen vermitteln. Ziel: Pflegeleistungen, insbesondere die Behandlungspflege, verbleiben beim Pflegedienst, hauswirtschaftliche Dienste und grundpflegerische Verrichtungen übernimmt die osteuropäische Hilfskraft. Idealerweise behält die PDL des Pflegedienstes die pflegefachliche Kontrolle bei der Versorgung des Kunden. Bei nachweislich von einer osteuropäischen Hilfskraft ausgelösten Betreuungs- und Pflegemängeln haftet bei Angestellten das entsendende Unternehmen, bei Selbstständigen diese selbst.
Pflegedienstkunden schließen mit der Agentur lediglich einen Vertrag über die Vermittlungsleistung, nicht über die Hauswirtschafts- oder Pflegeleistung samt Kost und Logis. - Denn ansonsten kommt es zu einer für Vermittlungsagenturen unzulässigen Arbeitnehmerüberlassung bei angestellten Hilfskräften oder zur Scheinselbstständigkeit von Selbstständigen.
Pflegedienstkunden dürfen keinen Arbeitsvertrag mit einer Person aus den osteuropäischen EU-Beitrittsländern abschließen. Einzige Ausnahme sind Verträge, die vergleichsweise mühsam über die Bundesagentur für Arbeit zustande kommen. In der Regel schließen Privatpersonen einen separaten Vertrag mit dem entsendenden osteuropäischen Unternehmen, der eine detailgenaue Beschreibung der Haushalts- oder Pflegeleistung enthält. Wichtig: Das Entsende-Unternehmen darf nicht selbst eine Vermittlungsagentur sein.
Pflegedienstkunden brauchen Gewissheit, dass vermittelte Angestellte oder Selbstständige das in Deutschland nötige Formular E 101 als Nachweis ihrer Sozialversicherung im Heimland vorweisen können. Vorsicht ist geboten, wenn Vermittler oder Entsendebetriebe sagen, dieser Nachweis käme später. Arbeits- und Entsendepapiere müssen einfach vorliegen.
Angestellte Haushalts- und Pflegehilfen unterliegen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers im Heimatland, nicht dem des hiesigen Pflegedienstkunden. Deutsche Mindestbedingungen zu Arbeitszeit, Ruhezeit und Urlaub sind dabei aber einzuhalten - trotz der möglichen 24-Stunden-Präsenz der Hilfskraft.
Zu vermeiden ist der Einsatz von Selbstständigen im Privathaushalt: Sie müssen im Heimatland ein Gewerbe angemeldet haben und mehrere Kunden vorweisen können. Ansonsten besteht ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis und der Pflegedienstkunde läuft Gefahr, angezeigt und verurteilt zu werden, Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen - wegen eines Vertrages mit einem oder einer "Scheinselbstständigen". Hinweis: Nach allgemeiner Auffassung dürfen Selbstständige weder im Haushalt wohnen, noch dort verpflegt werden.
Nähere Informationen: Bundesverband ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V., Vize-Hauptgeschäftsführerin Andrea Kapp, Annastr. 58-64, 45130 Essen, Tel. 0201-354001, E-Mail: A.Kapp@bad-ev.de
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Kapp, RA'in
Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin
Bundesverband Ambulante Dienste
und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Annastr. 58-64
45130 Essen
Tel.:0201 - 35 40 01
Fax: 0201 - 35 79 80
Email: info@bad-ev.de
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