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Medizinische Fußpflege - GKV muss übernehmen

Verfasst: 12.11.2009, 14:05
von WernerSchell
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen bei medizinischer Begründung
die Kosten einer fachgerechten Fußpflege übernehmen - Vorstellung des
Urteils des Bundessozialgerichts vom 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R - hier

http://www.wernerschell.de/Aktuelles/fusspflege.php