Übergang Krankenhaus zur Reha

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Moderator: WernerSchell

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bjsonne
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Übergang Krankenhaus zur Reha

Beitrag von bjsonne » 10.11.2009, 10:54

hallo!

Ich hoffe, dass mir hier jemand genauere Informationen geben kann bezüglich der Regelung zwischen dem Krankenhaus und der Reha und vor allem der Verantwortlichkeit des Krankenhauses diesbezüglich.

Mein Bruder befindet sich derzeit nach einer schweren Herzoperation im Krankenhaus und fiebert jedne Morgen noch auf. Blutwerte und Herzfrequenz sind auch noch nicht in Ordnung.

Dennoch sprechen die Ärzte nahc sieben Tagen Krankenhausaufenthalt schon von Entlassung und ambulanter Versorgung durch den Hausarzt.
Fakt ist, dass mein Bruder keine 2 Stunden alleine bleiben dürfte und ein bis zweimal täglich zum Arzt müsste.
Und als Familie ist dies absulut nicht möglich.

Kommentar des Krankenhauses:
Das wäre nicht ihr Problem, er wäre entlassungsbereit, eine ambulante Versorgung würde reichen, die Betten wären knapp. Wie wir die 24 Stunden Betreuung organisieren und die Arztbesuche wäre unser Problem.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde uns mitgeteilt, dass er direkt nach dem Krankenhausaufenthalt in eine stationäre Reha überwiesen wird, dies wird sich jedoch jetzt noch hinziehen, da auf eine Antwort der Rentenversicherng gewartet wird.

Ist es dem Krankenhaus erlaubt meinen Bruder ohne direkte Einweisung in eine Reha zu entlassen, auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden können?

Liebe Grüße und danke für die Antworten!

Rauel Kombüchen
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Krankenhauspflegebedürftigkeit - ja oder nein ?

Beitrag von Rauel Kombüchen » 10.11.2009, 11:32

Hallo,

Patienten dürfen nur so lange im Krankenhaus versorgt werden, wie Krankenhauspflegebedürftigkeit besteht. Ob diese Krankenhauspflegebedürftigkeit besteht, muss das Krankenhaus in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden. Wird ein Krankenhausaufenthalt entgegen solcher Erwägungen verlängert, gibt es u.U. Probleme mit der Krankenversicherung.

Allerdings sollten die Ärzte auf Umstände deutlich aufmerksam gemacht werden, die ggf. auf medizinische Versorgungsnotwendigkeiten hinweisen und einen weiteren stationären Aufenthalt rechtfertigen. Die bloße Tatsache, dass ambulant eine weitere ärztliche Behandlung geboten ist, rechtfertigt aber alleine keine weitere Krankenhausunterbringung.

Es muss dann ggf. mit dem Hausarzt abgeklärt werden, wie die angemessene Versorgung sicherzustellen ist. Siehe auch § 37 SGB V. Es bietet sich ggf. an, mit der Krankenkasse ein Gespräch zu führen, damit von dort aus "Druck" gemacht wird.

Vielleicht sollte aber auch mit dem Krankenhaus-Sozialdienst zusammen versucht werden, die Anschlussbehandlung, also die direkte Weiterversorgung in einer Rehabilitationseinrichtung, sicher zu stellen. Das ist wahrscheinlich auch - medizinisch / pflegerisch gesehen - sinnvoll. Die Anschlussheilverfahren sind geradezu dazu erfunden worden, jemanden direkt, ohne weitere häusliche Versorgung, optimal wieder herzustellen. Ggf. kann insoweit auch die Krankenkasse unterstützend helfen

MfG Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

Anja Jansen
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Krankenkasse in Anspruch nehmen

Beitrag von Anja Jansen » 10.11.2009, 12:01

Hallo bjsonne,

Rauel hat schon die richtigen Hinweise gegeben. Ich rate nur ergänzend dazu, gehörigen Druck zu machen. Man könnte die Krankenkasse auch daraufhin in die Pflicht nehmen, dass sie ab dem 1.1.2009 nach dem SGB XI zur Pflegeberatung verpflichtet ist. Auch andere Vorschriften, SGB I, verpflichten die Krankenkasse zur Beratung und Unterstützung.
Zur Not also bei der Kasse "trommeln".
- Viel Erfolg!

MfG Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

bjsonne
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Beitrag von bjsonne » 10.11.2009, 13:13

Danke erstmal für die ausführlichen Antworten.

Habe mich jetzt noch einmal schlauer gemacht. Genehmigt wird der Rehaaufenthalt ja über die Rentenversicherung.
Dort sind die Unterlagen laut Versicherung erts gestenr angekommen und müssen durch die Genehmigung des ärztlichen Dienstes, bevor das dnan weitergeleitet werden kann an die gewünschten Rehakliniken.

Im Krankenhaus kümmert sich schon der Sozialdienst und der hat alle Daten und Informationen schon am Dienstag aufgenommen, da ein Postweg von 6 tagen sehr unwahrscheinlich ist, ist da wohl igrendwas schief gelaufen.

Laut Ärzten der Klinik wäre mein Bruder ja in der Lage mit öffentlichen Verkehrsmittel zweimal täglich zum Arzt zu fahren und verwiesen wieder darauf, dass das unser Problem wäre.

Sowohl der Krankenhaus Sozialdienst als auch die Rentenversicheurng sagen, dass man da nur warten kann und wir selbst eine Lösung für die Zeit zwischen Krankehausaufenthalt und Rehaklinik finden müssen.

Da fühlt man sich sehr im Stich gelassen!

Rauel Kombüchen
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Krankenkasse in Anspruch nehmen

Beitrag von Rauel Kombüchen » 11.11.2009, 07:38

Anja Jansen hat geschrieben: .... Ich rate nur ergänzend dazu, gehörigen Druck zu machen. Man könnte die Krankenkasse auch daraufhin in die Pflicht nehmen, dass sie ab dem 1.1.2009 nach dem SGB XI zur Pflegeberatung verpflichtet ist. Auch andere Vorschriften, SGB I, verpflichten die Krankenkasse zur Beratung und Unterstützung.
Zur Not also bei der Kasse "trommeln".
- Viel Erfolg! ....
Hallo,
wenn schon alle Maßnahme angestoßen sind, sollte der Vorschlag von Anja noch genutzt werden. Rehabiliationsmaßnahmen sollen grundsätzlich schnellstens in Gang kommen. Vertröstungen machen in diesem Zusammenhang wenig Sinn. Jede Zeitspanne, die verstreicht, macht das Rehabilitationsgeschehen nicht einfacher.
Ich denke, dass im Zweifel die Krankenkasse eine vorläufige Regelung treffen kann. Sie kann m.E. eine Kostenzusage vorläufiger Art treffen oder mit der Rentenversicherung eine Abstimmung vornehmen. Es muss unbedingt auf Beschleunigung gedrängt werden, sonst geht alles seinen langwierigen "Behördengang".
MfG Rauel
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Träger der Rehabilitation müssen zusammen wirken

Beitrag von Anja Jansen » 11.11.2009, 11:30

Hallo,
melde mich noch einmal kurz:
Beim Rehabilitationsgeschehen ist das SGB IX ergänzend maßgeblich:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/
Siehe z.B. die allgemeinen Regelungen. Daraus ergibt sich, dass die verschiedenen Träger auch zusammen wirken müssen. Der Gesetzgeber hat ein "beschleunigtes" Verfahren vorgegeben. Darauf sollte man alle Beteiligten aufmerksam machen.
Reha ist für wichtig befunden worden. Leider gibt es aber in der Praxis ein bürokratisches System, das der Wichtigkeit nicht immer gerecht wird. Dem muss entgegen gewirkt werden.
MfG Anja
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Medizinische Rehabilitation - Informationen

Beitrag von Anja Jansen » 11.11.2009, 13:21

Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

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