Urteil des Bundessozialgerichts zum Thema:
Elektrorollstuhl darf nicht verweigert werden
BSG, Urteil vom 12. 8. 2009 - B 3 KR 8/ 08 R
http://lexetius.com/2009,3315
Kasse darf Rollstuhlfahrer nicht an Verwandte verweisen
KASSEL (dpa). Eine Krankenkasse darf einem Behinderten nicht einfach einen elektrischen Rollstuhl mit der Begründung verweigern, er könne sich ja von seinen Verwandten schieben lassen.
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Bundessozialgericht
Az.: B 3 KR 8/08 R
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http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=574608
Elektrorollstuhl darf nicht verweigert werden
Moderator: WernerSchell
Bundessozialgericht stärkt Rechte von Behinderten
Bundessozialgericht stärkt Rechte von Behinderten
Kassel – Die Krankenkassen müssen Behinderte so versorgen, dass sie sich im Umfeld ihrer Wohnung möglichst selbstständig bewegen können. Bei Bedarf steht ihnen daher ein elektrischer Rollstuhl zu, heißt es in einem jetzt schriftlich veröffentlichten [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=33170
Kassel – Die Krankenkassen müssen Behinderte so versorgen, dass sie sich im Umfeld ihrer Wohnung möglichst selbstständig bewegen können. Bei Bedarf steht ihnen daher ein elektrischer Rollstuhl zu, heißt es in einem jetzt schriftlich veröffentlichten [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=33170
Behinderten steht selbständige Bewegung zu
BUNDESSOZIALGERICHT STÄRKT BEHINDERTENRECHTE
Behinderten steht selbständige Bewegung zu
KASSEL - Behinderte müssen sich im Umfeld ihrer Wohnung selbständig bewegen können - dafür müssen die Krankenkassen sorgen. Dazu gehört bei Bedarf ein elektrischer Rollstuhl, urteilte das Bundessozialgericht. Die Behinderten müssen sich nicht etwa darauf verweisen lassen, dass genügend Angehörige da sein, die sie schieben könnten. Dem Kläger waren wegen einer Diabeteserkrankung beide Beinen amputiert worden. Im Haus und im näheren Umfeld bewegt er sich seitdem mit handbetriebenen "Aktivrollstühlen". Weil sein Kreislauf schwächer wurde und Ärzte ihm eine Überbeanspruchung seiner Arme bescheinigten, beantragte der damals 58-Jährige bei der Barmer einen Elektrorollstuhl. Die hielt das nicht für erforderlich. Auch laut Landessozialgericht könne sich der Mann bei Bedarf von seiner Frau oder dem Schwiegersohn schieben lassen. (afp)
Quelle: taz vom 05.11.2009
http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv ... 1ded038637
Behinderten steht selbständige Bewegung zu
KASSEL - Behinderte müssen sich im Umfeld ihrer Wohnung selbständig bewegen können - dafür müssen die Krankenkassen sorgen. Dazu gehört bei Bedarf ein elektrischer Rollstuhl, urteilte das Bundessozialgericht. Die Behinderten müssen sich nicht etwa darauf verweisen lassen, dass genügend Angehörige da sein, die sie schieben könnten. Dem Kläger waren wegen einer Diabeteserkrankung beide Beinen amputiert worden. Im Haus und im näheren Umfeld bewegt er sich seitdem mit handbetriebenen "Aktivrollstühlen". Weil sein Kreislauf schwächer wurde und Ärzte ihm eine Überbeanspruchung seiner Arme bescheinigten, beantragte der damals 58-Jährige bei der Barmer einen Elektrorollstuhl. Die hielt das nicht für erforderlich. Auch laut Landessozialgericht könne sich der Mann bei Bedarf von seiner Frau oder dem Schwiegersohn schieben lassen. (afp)
Quelle: taz vom 05.11.2009
http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv ... 1ded038637