Altenpflegeumlage in Sachsen ist rechtwidrig
Verfasst: 03.11.2009, 10:24
Bundesverwaltungsgericht:
Altenpflegeumlage in Sachsen ist rechtwidrig
Chemnitz. Die sächsische Altenpflege-Ausgleichsverordnung und damit auch das Umlageverfahren zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung sind rechtswidrig. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht abschließend geklärt. Pflegeeinrichtungen in Sachsen können damit nicht zur Zahlung der Umlage herangezogen werden, berichtete die Kanzlei Witt Roschkowski Dieckert (WRD). Die Dresdner Kanzlei vertrat mehr als 100 Mitglieder des Landesverbandes Hauskrankenpflege Sachsen (LVHS), die schon vor Jahren gegen die Ausgleichsverordnung Klage eingereicht hatten.
Zum Hintergrund: 2003 wurde die Altenpflegeausbildung bundesweit neu geregelt. Zeitgleich hatte das sächsische Sozialministerium die Ausgleichsverordnung erlassen. Diese sah vor, dass die Altenpflegeausbildung über eine Umlage finanziert wird. Die Folge war, dass alle Pflegebedürftigen einen Teil des Geldes zur Finanzierung der Ausbildung aufwenden mussten.
Quelle: Mitteilung von CAREkonkret vom 3.11.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net
Altenpflegeumlage in Sachsen ist rechtwidrig
Chemnitz. Die sächsische Altenpflege-Ausgleichsverordnung und damit auch das Umlageverfahren zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung sind rechtswidrig. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht abschließend geklärt. Pflegeeinrichtungen in Sachsen können damit nicht zur Zahlung der Umlage herangezogen werden, berichtete die Kanzlei Witt Roschkowski Dieckert (WRD). Die Dresdner Kanzlei vertrat mehr als 100 Mitglieder des Landesverbandes Hauskrankenpflege Sachsen (LVHS), die schon vor Jahren gegen die Ausgleichsverordnung Klage eingereicht hatten.
Zum Hintergrund: 2003 wurde die Altenpflegeausbildung bundesweit neu geregelt. Zeitgleich hatte das sächsische Sozialministerium die Ausgleichsverordnung erlassen. Diese sah vor, dass die Altenpflegeausbildung über eine Umlage finanziert wird. Die Folge war, dass alle Pflegebedürftigen einen Teil des Geldes zur Finanzierung der Ausbildung aufwenden mussten.
Quelle: Mitteilung von CAREkonkret vom 3.11.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net