Pflege im Ausland & die deutsche Pflegeversicherung

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Pflege im Ausland & die deutsche Pflegeversicherung

Beitrag von Presse » 14.10.2009, 06:14

Pflege im Ausland
Heimkosten werden nicht ersetzt


Seit Einführung der Pflegeversicherung wird darüber gestritten, ob die Leistungen der Pflegekasse auch ins Ausland „exportiert“ werden können. Die deutschen Pflegekassen müssen nicht für „Sachleistungen“ aufkommen, die außerhalb Deutschlands anfallen, hat der Europäische Gerichtshof entschieden ( Az.: C-208/07 ).

Als Sachleistungen gelten die Kosten eines Heims oder eines ambulanten Pflegedienstes. Nach wie vor gilt allerdings: Pflegegeld wird auch dann weitergezahlt, wenn sich Pflegebedürftige längere Zeit – beispielsweise – auf Mallorca aufhalten.

Kasse wollte nicht für Pflegeheim in Österreich zahlen
.... (mehr)
http://www.biallo.de/finanzen/Soziales/ ... rsetzt.php

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Pflegeversicherung im Ausland?

Beitrag von Presse » 06.01.2011, 19:00

Pflegeversicherung im Ausland?
Das ist wichtig bei der Pflege außerhalb Deutschlands

Die gesetzliche Pflegeversicherung schützt Sie nicht nur, wenn Sie in Deutschland sind und leben: Auch wenn Sie vorübergehend im Ausland sind oder dauerhaft leben, können Sie Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben. Wir haben die Voraussetzungen für Sie zusammengestellt.
Nach einem Umzug ins EU-Ausland haben Sie grundsätzlich Anspruch auf alle Leistungen, die im Sozialsystem des Gastlandes vorgesehen sind. Allerdings gibt es eine dem deutschen System vergleichbar umfassende Absicherung bisher nur in den Niederlanden, .... (weiter lesen unter)
http://www.optimal-absichern.de/gesundh ... hlands.php

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Weniger Pflegeleistung bei Auslandsaufenthalt

Beitrag von Presse » 19.04.2012, 06:36

Ärzte Zeitung, 18.04.2012
Weniger Pflegeleistung bei Auslandsaufenthalt
BRÜSSEL (dpa). Wer als pflegebedürftiger Deutscher vorübergehend im Ausland lebt, erhält nach einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zurecht weniger Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Nach Ansicht der einflussreichen Generalanwältin am Gerichtshof (EuGH) ist die deutsche Regelung mit dem EU-Recht vereinbar. Die Gutachterin schlug am Mittwoch in Luxemburg vor, die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland abzuweisen.
In der Regel folgen die Richter den Experten. Das Urteil dürfte noch in diesem Jahr fallen. Damit zeichnet sich im Rechtsstreit um die deutsche Pflegeversicherung ein Sieg Deutschlands ab.
.... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... 9-_-Pflege

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