Vorgaben für Pflegeheime in Bayern reduzieren

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Vorgaben für Pflegeheime in Bayern reduzieren

Beitrag von Presse » 30.09.2009, 12:31

Bayern will bauliche Vorgaben für Pflegeheime radikal reduzieren

München. Das Bayerische Sozialministerium wird nach Informationen des Branchendienstes "CAREInvest" morgen die Konkretisierung des neuen "Pflege- und Wohnqualitäts-Gesetzes" in Angriff nehmen. Im Arbeitskreis Soziales sollen die Eckpunkte für eine Verordnung zur Ausführung mit Fachexperten diskutiert werden. Die Ausführungsbestimmungen werden in Bayern an die Stelle der derzeit geltenden und auf Bundesebene erlassenen Ausführungsbestimmungen zum Heimgesetz (Heimmindestbauverordnung, Heimpersonalverordnung, Heimmitwirkungsverordnung und Heimsicherungsverordnung) treten.
Laut Eckpunktepapier sollen die baulichen Vorgaben der Ausführungsbestimmung gegenüber der Heimmindestbauverordnung radikal reduziert und durch einen Verweis auf die im baulichen Bereich wesentlichen zwei DIN-Normen, Teil 1 der DIN 18 025, Barrierefreie Wohnungen, Wohnungen für Rollstuhlbenutzer, Planungsgrundlagen, Ausgabe 1992 und den Teil 2 der DIN 18 025, Barrierefreie Wohnungen, Planungsgrundlagen, Ausgabe 1992 ersetzt werden.
Zudem wird auf die in der Heimmindestbauverordnung vorgenommene Differenzierung nach Altenheimen, Altenwohnheimen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen mit Mischcharakter und Einrichtungen für behinderte Volljährige verzichtet.
Erhöht werden soll hingegen die Mindestquadratmeterzahlen für einen Wohnschlafraum von 12 qm auf 14 qm im Einzelzimmer und von 18 qm auf 20 qm für Wohnplätze. Diese Vorgaben erhöhen sich wegen der zusätzlichen notwendigen Bewegungsfläche für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Behinderung, die wegen der Schwere der Behinderung eine gleichzusetzende Bewegungsfläche benötigen, um zwei qm pro Person.

Details zu den geplanten Ausführungsbestimmungen lesen Sie in den Print-Ausgaben von CAREkonkret.

Quelle: Mitteilung vom 30.09.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net

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